Urteil gegen Kurz: Das Handelsgericht Wien hat eine Einstweilige Verfügung gegen Sebastian Kurz erlassen. Ab sofort ist es dem ÖVP-Obmann verboten, die SPÖ in Zusammenhang mit der Erstellung oder Veröffentlichung des Ibiza-Videos zu bringen.
Das Handelsgericht Wien hat eine Entscheidung getroffen: Der Beklagten Sebastian Kurz muss es ab sofort unterlassen, unwahre und kreditschädigende Behauptungen über die SPÖ im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video von HC Strache aufzustellen.
Sebastian Kurz hat keinen Beleg für seine Behauptung, dass die SPÖ irgendetwas mit dem sogenannten „Ibiza-Video“ zu tun haben könnte. Er versucht aber laufend zu vermitteln, dass die SPÖ in die Produktion oder Verbreitung des Videos involviert gewesen sei. Diese Behauptungen sind “unwahr und kreditschädigend” befindet das Handelsgericht – Kurz darf dies und ähnliches nicht mehr öffentlich behaupten.
In seinen Kabarett-Programmen thematisiert Benedikt Mitmannsgruber immer wieder sein Aufwachsen im konservativ geprägten Mühlviertel in Oberösterreich. Im Kontrast-Interview erzählt er,...
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Manfred Fef
1. Juli 2019 16:44
Jeder Geradlienige wusste, dass man mit Strache keine Koalition macht. Jene, die das nicht erkannten (inkl. Kurz), müssten froh sein, dass jemand dieses Video gemacht und ihnen so die Augen geöffnet hat. Wäre es Kurz lieber gewesen, er hätte weiterhin nicht erkannt, mit wem er sich da eingelassen hat? Es wäre eine Ehre für die SPÖ, dieses Video gemacht zu haben.
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