Die FPÖ inszeniert sich gern als Partei von „Recht und Ordnung“. Sie schimpft auf angeblich „kriminelle Ausländer“ und gibt sich als Saubermann-Partei. Doch eine neue Auswertung des Parlamentsdienstes zeigt: Wenn Behörden gegen Politiker – konkret Parlaments-Abgeordnete – ermitteln wollen, betrifft das seit Jahren besonders oft die Freiheitlichen. Die meisten Anträge auf Aufhebung ihrer Immunität richten sich gegen FPÖ-Abgeordnete.
Verena Schweiger, Mitglied im Bundesrat für die SPÖ, hat erheben lassen, wie viele Auslieferungsbegehren es in den letzten Jahren gegen Abgeordnete im Nationalrat gegeben hat.
Solche Begehren sind notwendig, weil Abgeordnete durch ihre parlamentarische Immunität geschützt sind. Wenn die Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will und ein Zusammenhang mit dem Mandat nicht ausgeschlossen werden kann, muss der Nationalrat entscheiden, ob die Immunität aufgehoben wird.
Die meisten Anträge auf Immunität-Aufhebung gibt es gegen FPÖ
Das Ergebnis für die letzten 10 Jahre ist deutlich: Seit Mai 2016 gab es 25 Auslieferungsbegehren gegen FPÖ-Abgeordnete. Damit liegt die FPÖ mit Abstand vor allen anderen aktuellen Parlamentsparteien.

Gegen Herbert Kickl wollten die Behörden 7 Mal in 10 Jahren ermitteln
Die ÖVP kommt im selben Zeitraum auf 9 Fälle, die Grünen auf 4, die NEOS auf 1. Gegen SPÖ-Abgeordnete gab es in diesem Zeitraum kein einziges Auslieferungsbegehren. Das letzte Begehren dieser Art gegen einen SPÖ-Abgeordneten wurde 2013 gestellt.
Besonders auffällig ist Herbert Kickl. Gegen den amtierenden FPÖ-Parteichef und Klubobmann allein gab in diesen 10 Jahren 7 Auslieferungsbegehren. Damit entfällt mehr als jedes vierte FPÖ-Auslieferungsbegehren seit 2016 auf Kickl.
Bei Herbert Kickl betraf das folgende Belange: Öffentliche Beschimpfung oder Bedrohung (§ 115 Abs. 1, StGB) in Zusammenhang mit der Zugehörigkeit der Betroffenen zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe (§ 117 Abs. 3 StGB), falsche Beweisaussage vor Gericht (§ 288 Abs. 1 und 3 StGB), Übertretung von Corona-Schutzmaßnahmen (§ 8 Abs. 5a Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes), Werbung für Medikamente, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (§ 84 Abs. 1 Z. 19 AMG), widerrechtliches Betreten eines Veranstaltungsortes (§ 40 Abs. 2 Epidemiegesetz) und Verhetzung (§ 283 Abs. 1 und 2 StGB).
Die häufigsten Verdachtsgründe: Verhetzung, NS-Wiederbetätigung, Untreue
Auch der längere Blick zurück zeigt dasselbe Muster. Seit Oktober 1999 betrafen 59 Auslieferungsbegehren FPÖ-Abgeordnete beziehungsweise Abgeordnete aus dem freiheitlichen Umfeld. Dahinter folgen die Grünen mit 33 und die ÖVP mit 26 Fällen. Die häufigsten Verdachtslagen der vergangenen zehn Jahre waren laut Auswertung Verhetzung, nationalsozialistische Wiederbetätigung und Untreue.
Die Zahlen widersprechen dem Bild, das die FPÖ von sich selbst zeichnet. Wer ständig von Recht und Ordnung spricht, sollte auch erklären, warum die eigene Partei so oft im Fokus der Ermittlungsbehörden steht.
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