EU-Verträge

Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet, dass jede Tätigkeit der EU auf Verträgen aufbaut, die von allen EU-Mitgliedstaaten auf freiwilliger und demokratischer Basis angenommen wurden. Wenn zum Beispiel ein Politikbereich in einem Vertrag nicht erwähnt wird, kann die EU-Kommission keinen Gesetzesvorschlag für diesen Bereich vorlegen.

Ganz wichtig: Die EU-Verträge können nur einstimmig geändert werden, also wenn alle EU-Länder zustimmen.

Grundlage der EU: Der Vertrag über die Europäische Union ist der Gründungsvertrag der Europäischen Union. Zusammen mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union bildet er die primärrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU.

Die wichtigsten Verträge der EU gibt’s hier nachzulesen.

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