Arbeit & Freizeit

Schuften im Lager für 1.000 Euro – AK klagt erfolgreich 500 Euro mehr Lohn ein

Im Lager eines großen Handelsunternehmens in Wien werden Mitarbeiter über Subunternehmen angestellt. Dadurch wird der Kollektivvertrag nicht eingehalten, den Beschäftigten entgehen fast 500 Euro Lohn pro Monat. Die AK hat erfolgreich dagegen geklagt.

Es passiert immer öfter: Mitarbeiter werden nicht mehr direkt beim Unternehmen angestellt, für das sie arbeiten. Sie schließen stattdessen einen (Leasing-)Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen ab. Dieses Subunternehmen lässt dann seine Mitarbeiter für das Ursprungsunternehmen arbeiten. Mit diesem Trick werden Kollektivverträge umgangen und Löhne gedrückt – zulasten der Beschäftigten und den anderen, korrekt arbeitenden Unternehmen. Diese Praxis kennt man überwiegend aus dem Bau. Mittlerweile ist sie aber auch bei Paketdiensten fast schon Standard. Nun tauchen Fälle im Handel und bei der Brau-Union auf.

1.069 Euro für einen Vollzeitjob

Was derartige Arbeitsverhältnisse für die Mitarbeiter bedeuten, wird an einem von der Arbeiterkammer (AK) aufgedeckten Fall deutlich: Ein Handelsunternehmen lässt in seiner Lagerhalle Mitarbeiter eines Subunternehmens mit der Gewerbeberechtigung „Verpacker“ arbeiten. Bei dieser Einstufung gibt es keinen Kollektivvertrag und damit deutlich niedrigere Löhne.

Die Beschäftigten mussten für 1.069 Euro netto monatlich arbeiten. Eigentlich müssten sie aber nach dem Kollektivvertrag des Handelsunternehmens bezahlt werden, denn für dieses sind sie auch tätig. Damit entgehen ihnen fast 500 Euro pro Monat.

Unternehmen profitieren vom Unwissen der Beschäftigten

Dass ihnen eigentlich deutlich mehr Lohn zusteht, wissen die meisten Arbeiter gar nicht, sagt der Arbeitsrechtsexperte der AK Wien, Ludwig Dvorak, im Ö1 Morgenjournal. Er sieht auch einen Zusammenhang mit fehlenden Betriebsräten: „In den Fällen, die wir kennengelernt haben, sind die Unternehmen, wo die Arbeitnehmer eingestellt sind, oft betriebsratslose Betriebe.“ Die AK hat mittlerweile erfolgreich gegen die Praxis in der Lagerhalle des Handelsunternehmens geklagt.

Auch Handelsunternehmen in der Pflicht

Die Verantwortung sieht Dvorak aber nicht nur bei den beauftragten Subunternehmen – auch die Handelsunternehmen müssen auf die korrekte Bezahlung achten. Ob die großen Handelsunternehmen gezielt den Kollektivvertrag nicht eingehalten haben oder zumindest Bescheid wussten, könne man nicht feststellen, sagt der AK-Experte. Allerdings:

„Natürlich ist es so, wenn ich als Arbeitgeber meine Aufträge verteile und die werden immer billiger, liegt es natürlich schon nahe, dass da möglicherweise mit Methoden gearbeitet wird, die nicht sauber sind“, weiß Dvorak.

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