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Konzerne schaffen es oft, nur durch ihre Strukturen Steuern zu vermeiden. Mit gut bezahlten Steuerberatern gelingt es ihnen, jedes Schlupfloch und jede Gesetzeslücke so auszunutzen, dass sie wo wenig wie möglich Steuern zahlen müssen. Laut Schätzungen entgehen dem österreichischen Staat dadurch jedes Jahr zwischen 500 Millionen und 1,5 Milliarden Euro. Das alleine ist etwa 64 Mal mehr als der Schaden, der in Österreich durch Sozialbetrug entsteht. Der Ministerrat hat im November 2025 eine lange Liste an Vorhaben beschlossen, um Steuerschlupflöcher endlich zu schließen. Bis 2029 soll das über 1,4 Milliarden Euro an Einnahmen bringen.
Um das von ÖVP und Grünen verursachte milliardenschwere Budget-Loch zu sanieren, plant die aktuelle Regierung, stärker gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung vorzugehen. Steuerbetrug reicht von fehlenden und manipulierten Registrierkassen über Scheinfirmen bishin zu internationalem Karussellbetrug. Allerdings spielen Konzerne und Superreiche eine besonders gewichtige Rolle.
Insgesamt soll die stärkere Betrugsbekämpfung bis 2029 mehr als 1,4 Milliarden Euro zusätzlich an Einnahmen bringen: 2026 sollen es laut Berechnungen etwa 270 Millionen Euro sein, 2027 etwa 330 Millionen, 2028 etwa 390 Millionen und 2029 etwa 450 Millionen Euro.
„Steuerschlupflöcher kosten dem österreichischen Staat viel Geld. Der Kampf gegen Steuerbetrug und unerwünschte Steuerkonstruktionen ist eine Frage der Gerechtigkeit, daher legen wir noch mehr Augenmerk darauf“, sagt SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer.
Hohe Einmalzahlungen aus ausländischen Stiftungen sollen steuerpflichtig werden
Bisher gibt es auch eine Gesetzeslücke bei der Steuer auf Kapitalerträge. Eigentlich müssen Personen, die in Österreich leben, ihr gesamtes Einkommen versteuern – auch wenn es im Ausland erzielt wurde. Wenn aber sehr wohlhabende Personen in Österreich hohe Einmalzahlungen aus ausländischen Stiftungen („Trusts“) bekommen, waren sie bisher von der Kapitalertragssteuer ausgenommen. Denn diese fällt nur an, wenn die Zahlungen regelmäßig sind oder der „Trust“ juristisch mit einer österreichischen Stiftung vergleichbar ist. Das soll sich ändern: Solche Einkünfte sollen künftig wie Kapitalerträge behandelt und damit versteuert werden.
Kein Zurückholen von Abgaben in großen Konkursverfahren
Wenn eine Firma pleitegeht und ein Insolvenzverfahren startet, kann es passieren, dass Zahlungen, die die Firma vorher an den Staat geleistet hat – z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge – wieder zurückgefordert werden. Warum? Weil das Insolvenzrecht sagt: Alles, was kurz vor der Pleite gezahlt wurde, könnte unfair gegenüber den Gläubigern gewesen sein. Deshalb kann man solche Zahlungen manchmal „anfechten“ und zurückholen.
Auch im Fall Benko war das kurz Thema: Da ging es um zig Millionen Euro, die theoretisch aus der Staatskasse an die Insolvenzmasse hätten zurückfließen müssen. Das wäre natürlich schlecht für die Allgemeinheit gewesen. Die Finanzprokuratur konnte das aber verhindern.
Künftig können solche Zahlungen an den Staat nicht mehr zurückgefordert werden. Also: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sollen „anfechtungsfest“ sein. Eine Ausnahme wird es hier geben: Wenn eine Firma so pleite ist, dass es eigentlich gar nicht zu einem Konkursverfahren kommen könnte (weil nicht einmal genug Geld da ist, um das Verfahren zu bezahlen), dann darf man bestimmte Zahlungen bis zu 4.000 Euro weiterhin anfechten.
Abschaffung Steuertricks bei Luxusimmobilien
Ein weiteres Vorhaben des Finanzministeriums betrifft Immobilien. Bisher können sich vermögende Personen ihre Häuser ganz einfach über eine Stiftung oder ein Unternehmen errichten oder kaufen lassen – und bekommen dafür die gesamte Umsatzsteuer zurück (Vorsteuerabzug). Die Kosten für Luxusimmobilien sinken dadurch spürbar – ein beliebter Trick besonders reicher Menschen.
Künftig will das Finanzministerium diese Steuerbefreiung bei Luxusimmobilien nicht mehr erlauben. Darunter fallen Villen mit mehr als 200 Quadratmeter und Bau-/Renovierungskosten über 2 Millionen Euro. Dem Staat soll das allein etwa 50 Millionen Euro einbringen.
Auch René Benko hat davon profitiert. So wurde etwa die Villa in Igls, die er mitsamt seiner Familie jahrelang bewohnte, nicht von ihm als Privatperson gekauft. Stattdessen wurde die „Laura Privatstiftung“ zwischengeschalten, die letztlich die Villa wiederum an ihn als eigentlichen Eigentümer vermietet hat – wodurch am Ende keine Umsatzsteuer angefallen ist.
Bereits im Sommer hat die Regierung ein Steuerschlupfloch geschlossen, dass es Superreichen ermöglicht hat, keine Grunderwerbssteuer zu zahlen, die eigentlich für alle Menschen beim Grundstückserwerb oder Hausbau anfällt.
Auch Einnahmen aus Krypto-Handel müssen versteuert werden
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum kann man sehr leicht über Grenzen hinweg handeln. Das macht es dem Staat schwer nachzuvollziehen, wer damit wie viel verdient – und ob diese Gewinne in Österreich korrekt versteuert werden.
Darum hat die EU mit der DAC8-Richtlinie neue Regeln beschlossen: Alle Länder sollen einheitliche Mindeststandards haben, wie Informationen über Kryptogeschäfte gesammelt und zwischen den Staaten automatisch ausgetauscht werden.
Das ist ähnlich wie beim bereits bestehenden Informationsaustausch über ausländische Bankkonten: Wenn jemand Zinsen oder Guthaben im Ausland hat, erfährt Österreich das automatisch. Ab 2026 gilt das auch für Kryptogeschäfte.
Kein Schwindel mit der NoVa bei Autowrack-Verkäufen ins Ausland
Wenn jemand ein Auto aus Österreich ins Ausland verkauft oder bringt, kann er sich derzeit einen Teil der NoVA (Normverbrauchsabgabe) zurückholen. Die Rückzahlung richtet sich nach dem Restwert des Autos.
Bei alten Autos oder Wracks wird das aber oft ausgenutzt: Jemand exportiert ein kaputtes Auto, tut so, als hätte es noch Wert – und kassiert die NoVA zurück, obwohl das eigentlich nicht gerechtfertigt ist.
Geändert wird nun: Die NoVA-Rückerstattung beim Export wird komplett gestrichen. Wenn ein Auto ins Ausland geht, gibt’s gar keine NoVA-Vergütung mehr – egal wie alt oder neu das Auto ist.
Finanzämter dürfen maximal 10.000 Euro in bar annehmen
Die Bargeldannahme in Finanzämtern soll – analog zu Banken – auf 10.000 Euro begrenzt werden, um Schwarzgeld und Geldwäsche zu unterbinden.
Eindämmen von Scheinunternehmen
Scheinunternehmen wurden in der Vergangenheit mehrfach dafür verwendet, Gesellschafter-Geschäftsführer oder natürliche Personen bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) anzumelden, daraufhin keine Beiträge zu entrichten und dennoch Leitungen der SVS zu beziehen. Nun bekommt die SVS die Möglichkeit, schnellere Meldungen über Scheinselbstständigkeiten zu erhalten und Sanktionen (Beendigung Versicherungsverhältnis) zu setzen.
Alle Baufirmen müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei überlassenen Arbeitskräften zahlen
Am Bau gibt es ein Problem: Viele unseriöse Firmen tun so, als würden sie normale Bauleistungen erbringen, aber in Wahrheit verleihen sie nur Arbeitskräfte – und zahlen dafür oft keine oder zu wenig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit der Staat trotzdem an sein Geld kommt, gibt es eine Haftung für Auftraggeber: Wenn eine Baufirma eine Subfirma beauftragt, die betrügt, muss der Auftraggeber einen Teil der ausstehenden Abgaben zahlen.
Derzeit beträgt diese Haftung bis zu 25 % des Auftragswertes. Die Regierung will diese Haftung auf 40 % erhöhen. Das soll Betrug unattraktiver machen, weil die Auftraggeber stärker darauf achten müssen, wen sie beauftragen.
Schätzungsweise gibt es so künftig rund 40 Mio. Euro mehr an Einnahmen – das sind etwa 10 % der Beträge, die derzeit ausfallen.
Insgesamt entgehen dem Staat jährlich bis zu 15 Mrd. Euro Steuereinnahmen
Laut Schätzungen entgehen dem österreichischen Staat jedes Jahr zwischen 500 Millionen und 1,5 Milliarden Euro durch die Steuervermeidung von Konzernen. Von superreichen Privatpersonen kommen dann noch einmal etwa 500 Millionen Euro Schaden jährlich hinzu.
Weitere Formen von nicht bezahlten Steuern sind nicht deklarierte Umsätze, Umsatzsteuerbetrug und Schwarzarbeit. Insgesamt geht die AK von einem jährlichen Gesamtschaden von 12 bis 15 Milliarden Euro aus.
Der Artikel wurde am 1.10.2025 veröffentlicht und am 19. November 2025 aufgrund der Details im Zuge der Einigungen im Ministerrat vom 18. November 2025 überarbeitet.
Wie Österreich durch Tech-Konzerne jährlich 200 Millionen Euro an Gewinnsteuern verliert
max. 5 zur Auswahl

































Kommafehler in der Überschrift:
„ Insgesamt entgehen dem Staat jährlich bis zu 15 Mrd. Euro Steuereinnahmen“
Im darauffolgenden Satz ist das Komma wieder da.
Liebe Frau Weissel!
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Allerdings konnte ich nicht feststellen, welchen Kommafehler Sie meinen. Können Sie uns bitte genauere Informationen dazu geben.
Vielen Dank und beste Grüße,
Claudia Binder-Helnwein für die Redaktion