Die Aktuelle Stunde dient der Aussprache über Themen von allgemeinem aktuellen Interesse aus dem Bereich der Vollziehung des Bundes.
Die Plenarberatungen einer Sitzungswoche werden mit einer Aktuellen Stunde eingeleitet. Zwischen den Fraktionen wird hierfür eine Abfolge festgelegt, welcher Fraktion das Recht zukommt, das Thema festzulegen. Dieses muss spätestens 48 Stunden – Sams-, Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet – vor Aufruf der Aktuellen Stunde bekannt gegeben werden.
Die Aktuelle Stunde soll nicht länger als 60 bis 70 Minuten dauern, wobei auf die Diskussionsbeiträge der Abgeordneten nicht mehr als 50 Minuten entfallen sollen. In einer Aktuellen Stunde können weder Anträge gestellt noch Beschlüsse gefasst werden.
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