Ordnungsruf

Abschweifungen von der Sache ziehen den Ruf des Präsidenten „Zur Sache“ nach sich. Nach dem dritten Ruf „Zur Sache“ kann der Präsident dem Redner das Wort entziehen.
Wenn jemand, der zur Teilnahme an den Verhandlungen des Nationalrates berechtigt ist, den Anstand oder die Würde des Nationalrates verletzt, beleidigende Äußerungen gebraucht oder Anordnungen des Präsidenten nicht Folge leistet, spricht der Präsident die Missbilligung darüber durch den Ruf „Zur Ordnung“ aus. Der Präsident kann in einem solchen Fall einen Redner unterbrechen oder ihm das Wort völlig entziehen.
Wurde einem Abgeordneten ein Ordnungsruf in kurzer Aufeinanderfolge zum wiederholten Mal erteilt, kann der Präsident zugleich verfügen, dass Wortmeldungen desselben für den Rest der Sitzung nicht entgegengenommen werden.

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