Eine besondere Aufgabe im Bereich der Kontrolle der Vollziehung kommt dem Rechnungshofausschuss zu. Dieser hat unter Beiziehung von Auskunftspersonen, der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und dem Präsidenten des Rechnungshofes die Berichte des Rechnungshofes (Tätigkeitsberichte und Einzelberichte) zu diskutieren.
Der Rechnungshofausschuss bildet daher die parlamentarische Tribüne für die Prüftätigkeit des Rechnungshofes und nimmt die politischen Bewertungen der Prüfergebnisse vor. Der Rechnungshofausschuss kann die Anhörung der Auskunftspersonen öffentlich abhalten, wobei jedoch Ton- und Bildaufnahmen unzulässig sind. Die Berichte des Rechnungshofausschusses werden dem Plenum zugeleitet und dort ebenfalls debattiert.
Der Rechnungshofausschuss hat einen Ständigen Unterausschuss zu wählen, welchem mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss vertretenen Partei angehören muss.
Dieser Ständige Unterausschuss hat ebenfalls eine besonders sensible Aufgabe. Auf Grund eines Verlangens von einem Viertel der Mitglieder des Nationalrates (mindestens 46 Abgeordnete) hat dieser einen bestimmten Vorgang in einer der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Angelegenheiten der Bundesgebarung zu überprüfen. In der Vergangenheit waren dies etwa die Kompensationsgeschäfte des Bundesheeres bei Waffenkäufen, die Ennsnahe Trasse, die Causa World Vision und die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung.
Der Ständige Unterausschuss darf nur ein Verlangen gleichzeitig behandeln; dem Nationalrat kommt jedoch das Recht zu, durch Beschluss den Unterausschuss mit weiteren Prüfungen zu beauftragen. Zu den Beratungen im Unterausschuss werden in der Praxis eine Reihe von Auskunftspersonen geladen, die über den Prüfgegenstand Informationen im Unterausschuss geben können.
Dänemark renaturiert 10 % der landwirtschaftlichen Flächen und pflanzt dafür eine Milliarde neue Bäume
Mehr als die Hälfte der gesamten Fläche Dänemarks besteht aus landwirtschaftlicher Fläche. Jetzt will die Regierung 10 % davon wieder...
WeiterlesenDetails