Regierungsvorlage

In den letzten Gesetzgebungsperioden gingen etwa zwei Drittel der Gesetze auf eine Regierungsvorlage zurück. Regierungsvorlagen werden zumeist von ReferentInnen der jeweils zuständigen Abteilung in den Bundesministerien ausgearbeitet. Sofern vom Minister befürwortet, wird dieser „Referentenentwurf“ in Begutachtung geschickt.
Seit Antritt der schwarz-blauen Bundesregierung im Februar 2000 hat das Begutachtungsverfahren an Bedeutung verloren, da diese Regierung weniger am Dialog mit den Betroffenen und Fachleuten interessiert ist als vielmehr daran, legistische Vorhaben in Konfrontation „durchzuziehen“.
Im Rahmen des traditionellen Begutachtungsverfahrens werden meist eine hohe Anzahl von Verbänden, Institutionen, betroffene Berufsorganisationen usw. mit dem Entwurf beschickt und um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahmen werden vom Bundesministerium gesammelt und nach Ende der Begutachtungsfrist ausgewertet. Auf Grund dieser Stellungnahmen – die oft fachlich sehr fundierte Änderungsvorschläge enthalten oder auch tatsächlich auf legistische Fehler hinweisen – wird der Begutachtungsentwurf dann überarbeitet.
Die Bundesregierung ist jedoch nicht gebunden, solche Veränderungen vorzunehmen. In der Folge bringt der zuständige Bundesminister seinen Gesetzesentwurf in den Ministerrat, welcher denselben gegebenenfalls beschließt und als „Regierungsvorlage“ dem Nationalrat zuleitet.

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