Schriftliche Anfragen

Jeder Abgeordnete hat das Recht, innerhalb einer Tagung an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder schriftliche Anfragen zu richten. Je nach Ressortbereich wird die Anfrage an den/die jeweilige Minister/in gestellt, Anfragen an Staatssekretäre sind unzulässig.
Zur gültigen Einbringung ist eine solche Anfrage von insgesamt fünf Abgeordneten – die Anfragesteller eingeschlossen – durch die eigenhändig beigesetzte Unterschrift zu unterstützen und versehen mit vier Kopien dem Präsidenten des Nationalrates zu übergeben. Dies geschieht während laufender Plenarsitzung durch Übergabe der Anfragen an die am Präsidium Dienst habenden Beamten, sonst durch Einbringung in der Nationalratskanzlei.
Die Anfragen können über die Parlamentshomepage („Anfragen und Beantwortungen“ – „Schriftliche Anfragen“) eingesehen werden.
Das befragte Mitglied der Bundesregierung bzw. die Bundesregierung haben innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Anfrage (dieses Datum wird durch die Parlamentsdirektion auf die Anfrage aufgestempelt) diese schriftlich zu beantworten oder zu begründen, warum ihnen die Erteilung der Beantwortung rechtlich oder faktisch unmöglich ist.
Auch diese schriftliche Beantwortung wird an alle Abgeordneten verteilt und ist im Internet abrufbar („Anfragebeantwortungen im Nationalrat“).

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