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EU-Kommission: Plattformen wie Uber, Mjam und Co sollen Mitarbeiter:innen anstellen

Fahrrad-Bote bei Plattformarbeit - Foto: Mikhail Tyrsyna auf unsplash.com

Fahrrad-Bote bei Plattformarbeit - Foto: Mikhail Tyrsyna auf unsplash.com

Ingo Geiger Ingo Geiger
in Europa
Lesezeit:3 Minuten
17. Dezember 2021
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Digitale Plattformen profitieren von der Selbstausbeutung und Scheinselbstständigkeit ihrer „Mitarbeiter:innen“. Die EU-Kommission schlägt nun für die europäischen Staaten Richtlinien vor, die dies verhindern sollen. Ziel ist die Kontrolle der Arbeitsbedingungen mit dem Ziel der Anstellung der Lieferanten und anderen scheinselbstständigen Mitarbeiter:innen.

Dieser Artikel ist auch in englischer Sprache auf thebetter.news verfügbar und kann frei vervielfältigt werden.

Prekäre Arbeitsverhältnisse, keine Planungssicherheit, gesundheitliche Risiken und Stress, Stress, Stress! Täglich hetzen sie von A nach B und haben zwischendrin kaum Zeit auf’s Klo zu gehen. Sie bringen uns unsere Pakete, unser Essen und fahren uns nachts heim, weil uns das Taxi zu teuer ist. Sie sind selbstständig und arbeiten für digitale Plattformen und haben vor allem eins gemeinsam: Sie haben kaum Rechte.

Digitale Plattformen: Das Märchen der Vermittler

Digitale Plattformen wie Uber, Mjam und Deliveroo beschäftigen Selbstständige und bringen diese mit potenziellen Kunden zusammen. Sie sind Vermittler, nicht Arbeitgeber. Das betonen sie immer wieder. Denn wären sie Arbeitgeber, so müssten sie sich um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Angestellten kümmern. Sie müssten den Mindestlohn bezahlen und sich an das in der EU geltende Arbeitsrecht halten. Aber das tun sie nicht – zumindest noch nicht.

„Die Digitalwirtschaft wird oft als die Wirtschaft der Zukunft dargestellt. Zweifellos bietet sie Unternehmen neue Perspektiven, allerdings auch auf Kosten mancher Arbeitnehmer*innen.“, so Aude Cefaliello, Forscherin am European Trade Union Institute (ETUI).

Der digitale Chef: Ein Algorithmus

Faktisch sind die Selbstständigen Angestellte. Sie unterstehen einem digitalen Chef: Einem Algorithmus, der sie überwacht und ihre Leistung bewertet. Die effizientesten Mitarbeiter*Innen bekommen gute Schichten zugeteilt, die weniger effizienten werden sanktioniert. Der ständige Vergleich baut Druck auf und führt dazu, dass so manches Risiko eingegangen wird. Vor allem im Straßenverkehr kommt es dadurch immer wieder zu stressbedingten Verkehrsunfällen.

Europaweit regt sich Widerstand: Recht auf Urlaub und Mindestlohn

Mehrere Länder gehen nun gesetzlich und gerichtlich gegen die Ausbeutung vor:

  • Spanien: Seit März 2021 gelten Lieferfahrer*innen als Arbeitnehmer*Innen und müssen von den Plattformen angestellt werden.
  • UK: Der Supreme Court hat zwei Uber-Fahrern den Arbeitnehmerstatus zugeschrieben. Sie haben somit einen Anspruch auf Mindestlohn und Urlaubstage.
  • Frankreich: Das Oberste Gericht definiert das Arbeitsverhältnis zwischen Kurieren und Plattformen als Lohnarbeit.

Diese Urteile haben eines gemeinsam: „Sie räumen mit dem Mythos von den „selbstständigen Vertragspartner*innen“ und vom „Mikro-Unternehmen“ auf und erkennen an, dass diese Personen faktisch abhängig Beschäftigte sind, denen jeglicher arbeitsrechtliche Schutz zustehen würde“, meint Cefaliello, Forscherin am European Trade Union Institute (ETUI).

Neue Richtlinien der EU-Kommission: Weg von laisser-fair hinzu Fairness

Die Vorschläge der EU-Kommission beziehen sich im Kern auf folgende 3 Punkte:

1.  Klare Kriterien, ob Anstellung vorliegt: Die Kontrollkriterien für den Beschäftigungsstatus sollen Klarheit schaffen und einen Rechtsschutz ermöglichen. Im Gegensatz zu Selbstständigen haben Arbeitnehmer*Innen Anspruch auf Mindestlohn, Tarifverhandlungen, geregelte Arbeitszeiten, Rente und bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage.
2. Kontrolle der Arbeitsbedingungen: Die Nutzung von Algorithmen soll transparenter werden. Menschen – nicht digitale Anwendungen – sollen die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrollieren. Arbeitnehmer*Innen und Selbstständige sollen automatisierte Entscheidungen zukünftig vor Gericht anfechten können.
3. Transparenz der Beschäftigungsverhältnisse: Nationale Behörden haben kaum Zugang zu Daten über die Beschäftigten von digitalen Plattformen – dies soll sich ändern. Künftig sollen digitale Plattformen Informationen über die für sie tätigen Personen offenlegen. Digitale Unternehmen sollen also wie alle anderen Unternehmen auch ihre Beschäftigten den zuständigen Behörden melden.

„Die genaue Definition der Zukunft der Arbeit und ihrer sozialen und menschlichen Dimensionen steht zunehmend auf dem Spiel“. Die EU-Kommission tue gut daran, diese nun klar zu definieren, sagt Silvia Rainone. Sie forscht zu Arbeitsrecht, digitale Unternehmen und sozialem Dialog am European Trade Union Institute (ETUI).

Was nun wichtig ist: Die Umsetzung auf nationaler Ebene

Sollten die vorgeschlagenen Richtlinien angenommen werden, so ist dies nur der erste Schritt in eine gerechtere Zukunft. Im Prinzip liegt es aber in den Händen der Mitgliedsstaaten diese umzusetzen und gegebenenfalls anzupassen. Denn eines steht fest: Digitale Unternehmen müssen ihr profitables Geschäftsmodell überdenken. Dies scheint nicht in ihrem Interesse zu liegen, sonst hätten sie es längst getan.

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