Kinder in Quarantäne, Schulschließungen im Gespräch – Eltern sind nervös, wie sie Arbeit und Kinderbetreuung zuhause unter einen Hut bringen sollen. Jetzt hat das Parlament auf Drängen von SPÖ, Gewerkschaft und Arbeiterkammer einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung für Eltern beschlossen. Bis zu vier Wochen können Eltern zusätzlich freibekommen, wenn sie ihre Kinder zuhause betreuen müssen – die Zustimmung des Arbeitgebers brauchen sie dazu nicht.
Am Donnerstag hat das Parlament auf Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern beschlossen. Diese kann rückwirkend ab 1. November in Anspruch genommen werden – die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Eltern stehen bis zu vier Wochen zur Verfügung, wenn Kindergärten und Schulen geschlossen sind und die Kinder zuhause betreut werden müssen. Die Sonderbetreuung ist aber auch dann möglich, wenn Kinder zuhause in Quarantäne sind. Arbeitgeber bekommen die Kosten vom Staat vollständig ersetzt.
SPÖ und Gewerkschaft freuen sich, dass Familien jetzt nicht mehr vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig sind, wenn sie Kinder im Lockdown betreuen müssen. Auch die Regierung lobt die Regelung, tatsächlich waren es aber Gewerkschaft, Arbeiterkammer und SPÖ, die auf einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung drängten. Der „Kaufpreis“, den die ÖVP dafür verlangt: Der bessere Kündigungsschutz für Arbeiter, den das Parlament 2017 im freien Spiel der Kräfte beschlossen hat, soll verschoben werden. Ursprünglich sollten Arbeiter ab Jänner 2021 den gleichen Kündigungsschutz wie Angestellte haben, die ÖVP drängte auf ein Verschieben auf 1.7.2021.
Wie sieht das denn aus, wenn die Eltern Lehrer sind? Gilt das auch für uns, wenn ein Kind in Quarantäne muss? Oder in Schulen auf Schichtbetrieb umgestellt würde?
Das würde mich auch interessieren. Es gibt auch Eltern die in der Nachmittagsbetreuung arbeiten – was ist mit denen?
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