Arbeit & Freizeit

EU will, dass Mjam und Co. ihre Lieferanten anstellen müssen

Geht es nach einem Vorstoß der EU-Kommission, sollen online-Plattformen wie Mjam oder Uber ihre Beschäftigten in Zukunft anstellen müssen. Derzeit arbeiten sie großteils als Freie Dienstnehmer, was Arbeitsrecht-Experten wie Martin Gruber-Risak vor allem als Umgehung des Arbeitsrechts bewerten. Risak erklärt im Interview die Bedeutung des Richtlinien-Entwurfs und warnt vor deren Verwässerung im Interesse der Plattform-Konzerne durch Regierungen. 

Die EU-Kommission will eine weit verbreitete Praxis bei Plattform-Arbeit wie bei Mjam oder Uber beenden: Die Scheinselbständigkeit. In ihrem Richtlinien-Entwurf sieht sie vor, dass bei Plattform-Arbeit grundsätzlich von einem Arbeitsverhältnis auszugehen ist. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, gerichtlich das Gegenteil zu beweisen.

Derzeit ist es in den meisten Fällen noch umgekehrt: Die Essenszusteller oder Fahrradkuriere fahren als freie Dienstnehmer ohne Krankengeld oder Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Kollektivvertrags-Löhne – ein Arbeitsverhältnis müssen sie selbst gerichtlich erstreiten, mit allen verbundenen Kosten.

Arbeitsrechtsexperte Martin Gruber-Risak sieht in dem Entwurf einen wichtigen Schritt, durch den Plattformen die Arbeitsrechte ihrer Beschäftigten nicht mehr so leicht umgehen könnten. Dem Entwurf gehen Kampagnen von Gewerkschaften und Beschäftigten in der Branche voraus. Auch Experten wie Risak forderten seit Jahren, bei Plattformarbeit grundsätzlich von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. Denn: Die Beschäftigten haben fixe Dienstzeiten, müssen Aufträge annehmen und fahren unter der Marke der Plattform – das habe nichts mit echter selbständiger Tätigkeit zu tun.

Risak erklärt im Interview mit Kontrast, welche Verbesserungen der Entwurf der EU-Richtlinie konkret bringt. Er hofft, dass die Verhandlungen mit den Mitgliedsländern nicht weitere Verwässerungen bringen. Denn bereits jetzt hätten Plattform-Lobbyisten einige Schlupflöcher eingebaut, um die Anstellungspflicht zu verwässern. Mit welcher Position sich Österreichs Regierung in die Verhandlungen einbringen wird, ist noch unklar.

Interview mit Martin Gruber-Risak

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienentwurf präsentiert, mit der die Arbeitsbedingungen für Plattform-Arbeiter besser werden müssten. Wie ist das einzuschätzen?

Gruber-Risak: Ein Hauptproblem der Plattformwirtschaft ist, dass Plattformen das Arbeitsrecht umgehen. Sie stellen die Menschen nicht an, die für sie arbeiten, sondern behandeln sie als Selbständige. Bei korrekter rechtlicher Betrachtung sind sie aber keine Selbständigen, sondern ArbeitnehmerInnen. Ein Mjam-Fahrer zum Beispiel arbeitet nicht wie ein echter Selbständiger. Denn er hat fixe Schichten, muss Aufträge annehmen, die per App hereinkommen und arbeitet unter der Marke Mjam. Die ZustellerInnen arbeiten wie echte ArbeitnehmerInnen, aber ohne die Schutzbestimmungen, die ArbeitnehmerInnen haben – also Kollektivvertrags-Löhne, Urlaubsgeld oder bezahlten Krankenstand. Es gibt bereits ziemlich viele Gerichtsurteile in den Mitgliedstaaten, die hier von Scheinselbständigkeit sprechen. Die Plattformen haben diese Gerichtsentscheidungen aber nur sehr zögerlich umgesetzt.

Die EU-Richtlinie greift in dieser Hinsicht eine ganz zentrale Forderung von Gewerkschaften und ArbeitnehmerverteterInnen auf: Sie schreibt vor, dass Plattformen, die Leute anstellen müssen, die für sie Leistungen erbringen. Man nennt das eine „rechtliche Vermutung“ eines Arbeitsverhältnisses: Staaten müssen im Gesetz verankern, dass bei der Vertragsbeziehung zwischen einer digitalen Arbeitsplattform wie Mjam und einer Person, die über diese Plattform arbeitet, grundsätzlich von einem Arbeitsverhältnis auszugehen ist. Die Plattform hat dann das Recht, gerichtlich zu beweisen, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Derzeit ist das umgekehrt, obwohl völlig klar ist, dass die FahrerInnen bei Mjam nicht wie echte selbstständige Personen arbeiten. 

Das heißt: Mjam und Uber müssen künftig ihre FahrerInnen anstellen, weil die „rechtliche Vermutung“ besteht, dass es ein Arbeitsverhältnis ist? 

Gruber-Risak: Ja, aber es gibt eine gewisse Einschränkung in der Richtlinie, die das leider wieder aufweicht. Damit diese Vermutung zur Anwendung kommt, muss die PlattformarbeiterIn zwei von fünf Kriterien nachweisen: Ob ihr etwa bestimmte Kleidung vorgeschrieben wird, ob die Leistungserbringung von der Plattform überwacht wird, ob die Arbeitszeiten vorgeschrieben sind oder ob die Person keine Möglichkeit hat, einen eigenen Kundenstock aufzubauen – lauter Anzeichen, die gegen eine echte Selbständigkeit sprechen. 

Die Beschränkung auf fünf Kriterien und die Voraussetzung, dass zwei davon erfüllt sein müssen, erscheint mir ziemlich restriktiv. Die Art, wie Plattformarbeit stattfindet, ändert sich ständig. Es gibt nicht nur Fahrradboten, es gibt Plattformen für Reinigungskräfte, LKW-Fahrer oder ProgrammiererInnen. Da wäre ein nur beispielhafter, offener und dynamisch konzipierter Kriterienkatalog und die Erfüllung nur eines Kriteriums besser. Diese Einschränkung deutet auf einen Kompromiss der Kommission mit den Interessen der Plattformen hin. Ginge es nur um die Durchsetzung der Rechte der Plattform-ArbeiterInnen, wären die Kriterien weniger stark eingeschränkt worden.  

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Die ZustellerInnen arbeiten wie echte ArbeitnehmerInnen, aber ohne Kollektivvertrags-Löhne, Urlaubsgeld oder bezahlten Krankenstand.

Für Fahrrad-BotInnen sind zum Beispiel auch die Algorithmen ein großes Thema, weil die ihre Routen und Aufträge bestimmen. Wird sich da etwas ändern?  

Gruber-Risak: Die Richtlinie schreibt mehr Transparenz und Fairness von Algorithmen vor.

Die Algorithmen sind ganz prägend für die Plattform-Arbeit – sie entscheiden darüber, welche Aufträge man bekommt. Sie entscheiden auch über die Arbeitszeit und zum Teil über die Bezahlung. Die Arbeit über Plattformen wird vor allem über die Datensammlung und automatisierte Entscheidungen organisiert, aber viele Beschäftigte wissen nicht, von welchen Kriterien diese Entscheidungen genau abhängen.

Hier sieht die Richtlinie vor, dass Beschäftigte über die digitalen Überwachungssysteme und die Kriterien der Entscheidungsfindung informiert werden müssen, wenn sie „bedeutsam“ für ihre Arbeit sind. Das heißt, die ArbeiterInnen und ihre Gewerkschaft müssen erfahren, welche ihrer Handlungen überwacht und bewertet werden – und nach welchen Kriterien. Das schafft die Möglichkeit, diese Kriterien auch in Frage zu stellen und Alternativen vorzuschlagen. Die Informationspflicht soll gegenüber Angestellten und Solo-Selbständigen gelten.

Bei mehr als 500 MitarbeiterInnen können Gewerkschaften diese Algorithmen von unabhängigen ExpertInnen prüfen lassen und die Arbeitgeber müssen sogar einen Teil der Kosten dafür übernehmen. Dazu kommt: Bei bedeutsamen Entscheidungen sollen Plattformbeschäftigte das Recht auf ein persönliches Gespräch mit einer echten Person bekommen. Viele Plattformarbeiter haben nie Kontakt zu ihren Vorgesetzten. Die Beziehung läuft ausschließlich über die App. So kann man nie eine Entscheidung in Frage stellen oder Vorschläge äußern, wenn man nie mit jemandem sprechen kann. 

„Regierungen dürfen den Entwurf nicht weiter verwässern“

Wie sieht es mit Gewerkschaften aus? Werden die forciert?

Gruber-Risak: Die Frage der kollektiven Verhandlungen wird im Richtlinienentwurf nicht direkt angesprochen. Neu ist, dass die Plattformen ihren Beschäftigten Kommunikationskanäle zur Verfügung stellen müssen, damit diese sich untereinander austauschen können und die Gewerkschaft Kontakt mit ihnen aufnehmen kann. 

Für die Gruppe der Freien Dienstnehmer von Plattformen soll in einem weiteren Rechtsakt noch eine Ausnahme aus dem EU-Wettbewerbsrecht geschaffen werden. Damit sie ihre Arbeitsbedingungen kollektiv verhandeln können. Damit wird die Rechtsposition von schutzbedürftigen Solo-Selbstständigen verbessert, aber die grundsätzlichen sozial- und arbeitsrechtlichen Probleme bleiben für sie natürlich weiter bestehen. 

Digitale Arbeitsplattformen müssen den nationalen Behörden zudem melden, wie viele Personen regelmäßig Plattformarbeit verrichten und unter welchen Verträgen sie arbeiten. Aktuell haben wir sehr wenige Daten über Plattform-Arbeit. Die Meldepflicht wird die Datenlage deutlich verbessern. Das ist auch wichtig für eine sachliche politische Diskussion über die Probleme und weitere Regulierungen der Branche. 

Wie ist der Vorschlag insgesamt einzuschätzen?

Gruber-Risak: Die Richtlinie geht das Problem der Umgehung des Arbeitsrechts in der Plattform-Arbeit an. Das ist schon ein wichtiger Schritt, der Verbesserungen für digitale ArbeiterInnen bringen würde. Aber nachdem der Entwurf jetzt schon etwas schaumgebremst ist, muss man hoffen, dass er von den Staats- und RegierungschefInnen nicht noch weiter verwässert wird.

Österreichs Regierung hat sich bisher noch nicht zur Richtlinie geäußert. Wir wissen nicht, wie sie sich in den Beschluss der Richtlinie einbringen werden. Schafft man es, die Richtlinie ohne weitere Einschränkungen zu beschließen, ist es trotz allem ein großer Wurf für Plattform-Beschäftigte. Geht man noch mehr auf die Wünsche der Plattformen ein, droht nur mehr ein wenig effektives Mittel übrig zu bleiben, das besser klingt als es wirkt.

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Katharina Hauke
Katharina Hauke
11. Dezember 2021 10:21

Lieferando zeigt, dass faire Arbeitsbedingungen möglich sind: Alle unsere über 2000 Fahrer:innen in Österreich sind im Kollektivvertrag der Fahrradboten angestellt. Wir sind sehr stolz darauf, schon lange als gutes Beispiel in der Branche voranzugehen! Katharina Hauke, Country Manager Österreich

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