Landwirtschaft

Köstinger will Fördertransparenz verhindern – jetzt peitscht sie Ökostromgesetz über Umweg durch

Foto: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) wollte 150 Millionen Euro willkürlich an Biomasse-Anlagen verteilen – ohne Anreiz für mehr Effizienz und ohne offenzulegen, welche Kraftwerke das Geld bekommen. Dieses Ökostrom-Gesetz ist im Bundesrat gescheitert: Die SPÖ wollte mehr Fördertransparenz im Gesetz verankern – das hat Köstinger verweigert. Doch auch jetzt verweigert die Landwirtschaftsministerin nachzubessern, um die notwendige Zustimmung im Bundesrat zu bekommen. Stattdessen setzt sie auf eine Umweg-Konstruktion: Per Grundsatzgesetz will sie die notwendige 2/3-Mehrheit im Bundesrat umgehen. Dazu braucht sie von der EU-Kommission noch eine Genehmigung. Ein langer Umweg, nur um mehr Fördertransparenz zu vermeiden. 

Erstmals in der Geschichte hat der Bundesrat ein Gesetz verhindert: Das Ökostromgesetz – konkret, dessen Änderung. Elisabeth Köstinger hätte für ihr Gesetz eine 2/3-Mehrheit im Bundesrat gebraucht, weil das Gesetz Länderinteressen betrifft. Doch diese Mehrheit hat sie nicht bekommen. Denn Köstinger hätte 150 Millionen Euro willkürlich an Biomasse-Anlagen verteilen wollen. Kriterien nannte sie keine. Und das, obwohl es um Millionen Steuergeld geht. Die SPÖ hat das kritisiert.

Köstinger setzt beim Ökostromgesetz auf Alleingang statt zu verhandeln

Die SPÖ hat angeboten, zu verhandeln. Sie hätte wohl das Gesetz im zweiten Anlauf mitgetragen, sofern die Kriterien für die Vergabe der Millionen-Förderung transparent festgeschrieben worden wäre.

Doch Elisabeth Köstinger will nicht verhandeln. Sie setzt auf einen Alleingang. Statt Zeit zu investieren, um das Gesetz zu verbessern und auf Kritiken einzugehen, schreibt sie es lediglich so um, dass sie keine 2/3-Mehrheit mehr braucht.

Köstinger hat keine Mehrheit bekommen, jetzt sollen Bundesländer Grundsatzgesetz umsetzen

ÖVP und FPÖ wollen die intransparente Millionenförderung jetzt über ein Grundsatzgesetz im Nationalrat beschließen. Das bedeutet: Auf Basis dieses Gesetzes müssen dann alle 9 Bundesländer Ausführungsgesetze beschließen.

So ein Grundsatzgesetz bringt Schwierigkeiten mit sich.

1 – Die Bundesländer haben bei der Umsetzung des Gesetzes große Spielräume. Die 150 Millionen Förderungen für Biomasse-Anlagen werden über die Ökostromabgabe finanziert. Die Länder könnten diese unterschiedlich gestalten und manche Bundesländer dann mehr einheben als andere. Es wäre ein finanzieller Freibrief an die Länder, der Holzindustrie Millionen zu geben. Das Ergebnis wäre ein „Fleckerlteppich“ an Ökostrom-Regelungen in Österreich.

2 – Da der von Köstinger jetzt eingeschlagene Weg den Erlass eines neuen Fördergesetzes bedarf, muss es im Rahmen eines Beihilfeverfahren von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Das dauert weit länger als die Mängel der ursprünglichen Gesetzes-Vorlage zu beheben.

Beide Probleme bringen Rechtsunsicherheit für Biomasse-Anlagen-Betreiber mit sich.

ÖVP will Bundesrat-Zustimmung umgehen

Schon Tage vor der Abstimmung des Ökostromgesetzes im Bundesrat ließ Köstinger prüfen, wie man die nötige 2/3-Mehrheit umgehen könnte. Das hat ihr eigener Kabinett-Chef Gernot Maier durchblicken lassen.

Maier hat auf Twitter erklärt, es hätte „vielsprechende Ideen“ gegeben, wie man das ganze „einfachgesetzlich lösen könnte“, aber es sei „leider am Ende nur die Lösung ‚ÖSG’ (=Ökostromgesetz)-Novelle’ übriggeblieben, samt der dafür nötigen 2/3 Mehrheit“. (Maier am 9. Februar 2019 auf Twitter)

Das heißt auch: Köstinger weiß, dass der Weg über ein Grundsatz-Gesetz nicht die beste Lösung ist. Dennoch wählt sie diesen Weg, um nicht sich nicht mit den Mängeln in ihrem Gesetzesvorschlag auseinanderzusetzen.

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