Klassenkampf von oben

AMS: Unternehmer verwenden jedes Jahr eine halbe Mrd. Euro Arbeitslosengeld missbräuchlich

Wer kostet der Arbeitslosenversicherung jährlich eine halbe Milliarde Euro missbräuchlich? Es sind nicht die Arbeitslosen, sondern die Unternehmen, die das System ausnutzen und ihre Arbeitskräfte in Nebensaisonen und Auftragsschwankungen „stempeln“ schicken.

Auf der Suche nach Sanktionsmöglichkeiten für das AMS sollte Arbeitsminister Kocher seine Aufmerksamkeit von Arbeitslosen mit geringfügigem Zuverdienst weg, hin zu einer besonders dreisten Gruppe lenken: Auf Arbeitgeber:innen, die ihre Personalkosten an die Arbeitslosenversicherung auslagern. Wer kostet der Arbeitslosenversicherung jährlich eine halbe Milliarde Euro missbräuchlich? Es sind nicht die Arbeitslosen. Gemeint sind Unternehmen, die sogenannte „Layoffs“ als Teil ihres Geschäftsmodells verstehen und damit unternehmerische Risiken an die Allgemeinheit abwälzen.

Umgangssprachlich nennen wir Layoffs „Stempeln schicken“. Wenn eine Firma stempeln schickt, bedeutet das: Sie meldet Arbeitskräfte ab, schickt sie zum AMS, damit diese sich dort ihr Arbeitslosengeld holen. Einige Monate später stellt dieselbe Firma die gleichen Beschäftigten wieder an. Die Firma hat in diesem Zeitraum keine Personalkosten, kann damit Auftragsschwankungen oder Nebensaisonen ausgleichen, behält sich gleichzeitig ihre erfahrenen Mitarbeiter:innen und hat keinen Aufwand, neue Arbeitskräfte finden zu müssen. Das AMS bezeichnet eine solche Beschäftigungsaufnahme beim gleichen Arbeitgeber innerhalb einer kurzen Zeit als „Recall“. Das Kündigen und Wiedereinstellen von Arbeitskräften durch denselben Arbeitgeber wird salopp „AMS-Zwischenparken“ genannt.

Ein Drittel aller Beschäftigungsaufnahmen in der Bauwirtschaft sind Recalls

Insgesamt 13,7 Prozent aller Beschäftigungsaufnahmen im Jahr 2018 waren Recalls. Ganze 6,4 Prozent passierten innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeber. 2017 machte das ein Achtel der registrierten Gesamtarbeitslosigkeit aus. Leider gibt es keine aktuellere Studie dazu, nach Auskunft der Arbeiterkammer hat sich die Lage aber jedenfalls nicht gebessert.

Am häufigsten sind es Unternehmen in der Baubranche, Beherbergung und Gastronomie sowie der Arbeitskräfteüberlassung. Sie nutzen den recht schwachen Kündigungsschutz von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen systematisch aus. Die Baubranche kündigt typischerweise Beschäftigte im Winter und stellt sie im Frühjahr wieder an, ähnlich macht es der Tourismus in den Nebensaisonen. Über ein Drittel der Einstellungen in der Bauwirtschaft und ein Fünftel in Beherbergung und Gastronomie sind Recalls. Oft passieren diese regelmäßig mehrmals hintereinander.
Michael Mazohl

Das AMS-Zwischenparken schädigt betroffene Arbeitskräfte mehrfach: Ihre Einkommen in diesem Zeitraum halbieren sich. Damit reduzieren sich zugleich ihr Pensionsanspruch und zukünftige Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Auch das Krankengeld bei längeren Krankenständen verringert sich.

AMS-Sanktionen gibt es nur für Arbeitslose

Das WIFO hat vorgeschlagen, die Finanzierungsbeiträge der Arbeitgeber:innen risikobasiert zu machen. Unternehmen, die häufig Arbeitskräfte kündigen und wieder
einstellen, sollen dementsprechend höhere Beiträge zahlen. Unternehmen, die Stempeln schicken, sollten also sanktioniert werden. Allerdings: Wenn es um Sanktionen geht, ist davon keine Rede. Da geht es immer nur um Arbeitslose.

Arbeitslose werden schon bei kleinen Missgeschicken oder Vergehen sanktioniert, Unternehmen für diesen systematischen Missbrauch des AMS gar nicht. „Sanktion“ bedeutet in der Regel, eine Sperre des Arbeitslosengelds. Zum Vergleich: Strafrechtlich müsste man sich schon einiges zuschulden kommen lassen, um mit Geldstrafen über 1.000 Euro belangt zu werden.

Die aktuelle Strategie von Arbeitsminister Kocher, mit Sanktionen den Druck auf Arbeitslose zu erhöhen, ist alles andere als neu. Von 2016 bis 2018, also während der schwarz-blauen Bundesregierung Kurz/Strache, kam es zu einer bisher nicht dagewesenen Steigerung der Sanktionen durch das AMS. Die Sanktionen haben sich in diesem Zeitraum verdoppelt. Hand in Hand ging das mit der Ankündigung einer Reform des Arbeitslosengeldes, inklusive des Vorhabens von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, die Notstandshilfe abzuschaffen. Hartinger-Klein ist mit ihren Reformvorhaben an Urlaubsimpressionen aus Ibiza gescheitert. Kocher hat im vergangenen Jahr mehrmals eine Reform der Arbeitslosenversicherung angekündigt und verschoben, im Winter dann zu Grabe getragen. Jetzt sucht er neue Möglichkeiten, um Arbeitslose zu drangsalieren, oder, in seinen eigenen Worten „Anreize zu setzen“.

Das AMS-Zwischenparken bewirkt Umverteilung von unten nach oben

Verschärfungen für Arbeitslose verfolgen im Klassenkampf von oben vor allem ein Ziel: Menschen sollen gezwungen werden, Arbeit zu möglichst schlechten Bedingungen annehmen zu müssen. Gleichzeitig subventionieren die Beschäftigten mit ihren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung ganze Branchen, wenn Unternehmen die Praxis des „AMS-Zwischenparkens“ bzw. des „Stempeln schicken“ so einfach möglich gemacht wird, und es keinerlei Konsequenzen für diesen regelrechten Missbrauch gibt. Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften weisen seit Jahren auf diese Ungerechtigkeit hin.

Was die Sanktionen des AMS betrifft, zeigt sich Martin Kocher eben als Wirtschaftsminister, und nicht als Arbeitsminister.

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