Ibiza-U-Ausschuss

Kurz-Mitarbeiter entschlägt sich 33 Mal zu Fragen der Schredder-Affäre

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in der Schredder-Affäre wieder aufgenommen, das verkündete ein Mitarbeiter von Bundeskanzler Kurz am Mittwoch im U-Ausschuss. Er war einer der Mitarbeiter, der das Schreddern der Festplatten aus dem Bundeskanzleramt nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos durchführte – am Standardprozedere der Republik vorbei und gegen den Protest der technischen Abteilung im Kanzleramt. Drei der ausgebauten Festplatten wurden geschreddert, zwei von ihnen sind verschwunden. Der Kabinettsmitarbeiter von Kurz entschlägt sich 33 Mal zu den Fragen der Abgeordneten, welche Festplatten geschreddert wurden und wo die anderen jetzt sind. 

Er arbeitet für ÖVP-Kanzler Kurz im Kabinett. Er ist eine Schlüsselperson in der Schredder-Causa und war am Mittwoch im Ibiza-U-Ausschuss. Seinen Namen will er nicht veröffentlicht haben und zur Causa nichts sagen, weil er von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigter geführt wird. Trotzdem war seine Befragung im U-Ausschuss sehr aufschlussreich.

Wir nennen diesen Kurz- und früheren Blümel-Kabinettsmitarbeiter (mit unter anderem der Aufgabe, die Kabinette von Kurz und Blümel zu koordinieren) hier der Einfachheit halber NN. Am Beginn einer Befragung im U-Ausschuss können Auskunftspersonen eine einleitende Stellungnahme abgeben. Das machen die meisten, auch NN machte das, um „mit einigen Mythen aufzuräumen“ in der Schredder-Affäre. Ist ihm das gelungen? Eher nicht.

Worum geht’s in der Schredder-Affäre?

Hier vielleicht die Kurzfassung der Schredder-Affäre: Am 17. Mai 2019 veröffentlichten Spiegel und Süddeutsche Zeitung das später sogenannte „Ibiza-Video“; FPÖ-Vizekanzler Strache und FPÖ-Klubobmann Gudenus, die Hauptprotagonisten im Video, traten daraufhin zurück. Bald erklärte die gesamte FPÖ-Regierungsriege ihren Rücktritt. Kurz und die ÖVP-Regierungsmitglieder machten das nicht. Aber sie bereiteten sich trotzdem auf einen baldigen Auszug aus den Regierungsbüros vor.

Am 23. Mai 2019 kam ein Mitarbeiter der Firma Ricoh ins Bundeskanzleramt und baute bei sechs „Multifunktionsgeräten“ (Drucker, Kopierer, Scanner) die Festplatten aus. Es waren fünf Festplatten von Kurz und Blümel und aus dem Ministerbüro von Juliane Bogner-Strauß.

Am selben Tag schickte Ricoh dem BKA die Rechnung. Ricoh verrechnete dem BKA sechs Festplatten, also die Fahrzeit, Arbeitszeit und die Festplatten selbst (die ja bis dahin geleast waren). In Summe: 4.008,55 € inkl. Mehrwertsteuer.

Die Rechnung listet die genaue Spezifizierung der ausgebauten und an das BKA übergebenen Festplatten auf. Es sind sechs Stück HDD:320GB:AQUARIUS. Die gingen ins Eigentum des BKA über und wurden von einem Mitarbeiter der IT-Abteilung des BKA entgegengenommen.

Bruch des Standardprozesses bei der Vernichtung von Festplatten

Bis dahin war alles Standardprozedere. Normal wäre es so weitergegangen: Die IT liefert die Festplatten an eine republikseigene Stelle in Salzburg, wo sie vernichtet werden. Aber das sollte nicht passieren. NN aus dem Kabinett Blümel verlangte ultimativ (und gegen den Protest der IT- Verantwortlichen) von der IT des Bundeskanzleramtes, dass sie ihm die fünf Festplatten aus den Kabinetten Kurz und Blümel aushändigen. Die von Bogner-Strauß wollte er nicht.

Am selben Tag machte sich ein weiterer Mitarbeiter aus dem Kurz-Kabinett, Arno M., gegenüber NN erbötig, mitzuhelfen, und die Festplatten zum Schreddern in die Firma Reisswolf in Leobendorf zu bringen. NN übergab ihm fünf Festplatten. Arno M. fuhr zu Reisswolf (am Tag davor hat er schon angerufen und einen Kostenvoranschlag erfragt), gab dort seinen Namen mit Walter Maisinger an und ließ nicht zu, dass Reisswolf-Mitarbeiter die Seriennummern der Festplatten sehen.

Er bestand darauf, die Festplatten persönlich in den Schredder zu werfen, ließ den Schredderschrott dann noch zweimal schreddern, packte das Granulat, das von den Festplatten übrigblieb ein – und ging, ohne zu zahlen.

So wird die Aktion medien- und amtsbekannt.

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft muss den Fall abgeben

Die WKStA begann zu ermitteln. Sie bekam von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) aber gleich eine vorsorgliche Weisung. Sollte sich herausstellen, dass keine „Konnexität“, also kein innerer Zusammenhang, zu den Korruptionsthemen im Ibiza-Verfahren da ist, muss sie den Fall an die Staatsanwaltschaft Wien abtreten.

Die Korruptionsanwälte ersuchte das BKA um Amtshilfe. Das Kanzleramt beantwortete 21 Fragen der Korruptionsermittler. Darin sind sehr viele detaillierte Informationen, die die Rolle von NN genau dokumentieren; die WKStA hatte ihre Anordnungen für Zeugenvernehmungen von Mitarbeitern des Kanzleramts fertig. Auch das Handy von Arno M. sollte sichergestellt werden. Trotzdem musste sie den Fall – nach der Weisung der OStA – abgeben, weil man aus den geschredderten Festplatten nichts herauslesen könne, und damit eben auch keinen Konnex zur Causa Ibiza.

Die StA Wien übernahm und stellt sehr bald die Ermittlungen ein. Es ging ja nicht mehr um mögliche Korruption, sondern um wenig schwere Vorwürfe, die per Amtshilfe ausgeräumt werden sollten. In dem Amtshilfe-Bericht, der vom Büroleiter des Generalsekretärs, Andreas G., für die damalige Bundeskanzlerin der Expertenregierung, Brigitte Bierlein, unterzeichnet ist, steht schließlich auch der Satz:

„Es handelt sich bei den in Rede stehenden Festplatten um interne Speicher von 5 Multifunktionsgeräten, die in den Kabinetten HBK Kurz und HBM Blümel standen.“

Die StA Wien begründete die Einstellung damit, dass sie keinen Grund habe, an den Angaben des BKA via Amtshilfe zu zweifeln.

Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen in Schredder-Affäre wieder auf

Diese Amtshilfe, an der NN selbst und andere Kurz-Vertraute mitgewirkt haben, war für NN bei seiner Befragung im Untersuchungsausschuss eine wichtige Hilfe. Er sagte in seiner einleitenden Stellungnahme: „Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgänge wurde auch von der ehemaligen VfGH-Präsidentin und Bundeskanzlerin Bierlein nach einer zuvor eingeleiteten internen Revision im Bundeskanzleramt bestätigt.“

Und NN sagte außerdem, dass das Kanzleramt in einer Aussendung (die wenige Minuten vor Beginn von NNs Befragung per OTS versendet wurde) ja festgestellt habe, dass der Lieferant für die Multifunktionsgeräte (also die Firma Ricoh) bestätigt habe, „dass die vernichteten Festplattentypen in Multifunktionsgeräten des Lieferanten funktionieren“.

Und, so NN weiter: „Ich kann heute hier unter Wahrheitspflicht auch bestätigen, dass es sich bei den fünf im Mai 2019 vom Bundeskanzleramt aus Multifunktionsgeräten ausgebauten und mir übergebenen Druckerfestplatten, um die fünf bei der Firma Reisswolf vernichteten Druckerfestplatten handelte.“

Darüber hinausgehend wollte NN keine Auskunft zum Schredder-Thema geben, weil er, wie er gleich am Anfang berichtete, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien ist. Diese Auskunft hatte freilich größten Neuigkeitswert.

„Schredder-Affäre reloaded“

Die Entschlagung wegen eines laufenden Verfahrens von NN haben alle anwesenden JournalistInnen als ziemliche breaking News aufgefasst. „Die Schredder-Causa kehrte zurück“ betitelte die Austria Presseagentur ihre Meldungen zur Befragung von NN. Der „Standard“ schrieb: „Schredder-Affäre reloaded: Justiz ermittelt gegen zwei Mitarbeiter des Kanzleramts“.

NN hat sich danach 33-mal entschlagen mit einem speziellen Satz, den er sich davor aufgeschrieben und dann immer wieder vom Blatt gelesen hat: „Nachdem aufgrund einer politisch motivierten Anzeige der Abgeordneten Kai Jan Krainer und Stephanie Krisper gegen mich mit der Aktenzahl 8 St 79/21y ein Strafverfahren geführt wird, nehme ich mein Recht gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses wahr und kann diese Frage nicht beantworten.“

Auskunftspersonen können sich im U-Ausschuss entschlagen, wenn sie sich mit einer Antwort der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen könnten.

Zwei Festplatten sind abgängig

Jan Krainer und Stephanie Krisper haben am 24. Februar eine Sachverhaltsdarstellung gegen zwei namentlich genannte Mitarbeiter im BKA, darunter NN (nicht darunter: Arno M.), und unbekannte Täter eingebracht. Die hat, wie man am Mittwoch im U-Ausschuss dann erfahren hat, zur Wiederaufnahme der Schredder-Ermittlungen geführt. Die beiden namentlich genannten Personen werden als Beschuldigte geführt (für sie gilt die Unschuldsvermutung).

Trotz der Entschlagungen weiß man mittlerweile schon sehr viel mehr über die Festplatten-Sache.

  • Sechs Festplatten mit 320 GB hat die Firma Ricoh aus den Multifunktionsgeräten der Kabinette Kurz, Blümel und Bogner-Strauss ausgebaut.
  • Der Verbleib einer dieser Festplatten, der aus dem Kabinett von Bogner-Strauss, ist restlos geklärt; sie wurde nach Standardprozedur vernichtet. Bleiben fünf Festplatten, die von Kurz und Blümel.
  • Drei dieser fünf wurden von Arno M. zu Reisswolf gebracht und dort geschreddert.
  • Zwei der fünf sind bis dato abgängig. Über ihren Verbleib ist nichts bekannt. Zuletzt gesehen wurden sie, als NN sie von der IT des BKA herausverlangte und in seinen Besitz nahm.

NN besteht aber darauf, dass die fünf Kurz-Blümel-Kabinetts-Festplatten exakt die waren, die Arno M. zum Schreddern brachte. Kann das stimmen? Arno M. hat die Festplatten unmittelbar vor dem Schreddern (und unter den Augen von Reisswolf-Mitarbeitern) fotografiert. Das Foto dokumentiert, dass drei Festplatten mit 320 GB (wie aus den Kabinetts-Geräten) geschreddert wurden.

Das Foto beweist aber auch, dass neben den drei 320-GB-Festplatten zwei weitere zum Schreddern bestimmt waren; nämlich eine 500-GB-Festplatte und eine mit 250 GB. Diese beiden Festplatten wurden nicht von Ricoh aus den Multifunktionsgeräten der Kabinette Kurz und Blümel ausgebaut. Da ist die Rechnung von Ricoh ans BKA eindeutig.

„Erkennen Sie diese fünf Festplatten wieder?“

Zurück in den U-Ausschuss: Jan Krainer legte NN das Foto vor und fragte: „Erkennen Sie diese fünf Festplatten wieder?“ NN berät sich mit seiner Vertrauensperson und sagt dann: „Aufgrund einer politisch motivierten Anzeige … Strafverfahren … kann ich die Frage nicht beantworten.“

Krainer: „Das wollen Sie nicht beantworten, obwohl Sie in Ihrem Eingangsstatement sagen, Sie können bestätigen, dass die fünf, die vernichtet wurden, die fünf sind, die ausgebaut wurden?“ Es folgte eine Geschäftsordnungsdiskussion, weil die ÖVP die Frage für nicht zulässig bzw. die Entschlagung für zulässig hält. Der Verfahrensrichter stimmt dem zu, der Stellvertreter von Sobotka am Vorsitz, Friedrich Ofenauer (ÖVP), auch.

Krainer machte in der Befragung weiter: „Sehe ich das richtig, dass die zweite Festplatte von links ganz groß hier stehen hat ‚500 GB‘?“ NN sagt: „Aufgrund einer politisch motivierten Anzeige … Strafverfahren … nehme mein Recht auf gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 wahr (Aussageverweigerungsgründe, Anm.), weil ich mich damit möglicherweise der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würde.“

Hier ging aber der Verfahrensrichter Ronald Rohrer dazwischen: „Diesfalls ist die Entschlagung zweifelsohne nicht gerechtfertigt. … Das hat keinerlei Bezug zum eigentlichen Strafverfahren, daher glaube ich, man soll es nicht übertreiben.“

NN sagte: „Also ich hätte geglaubt, dass ich hier bin, um zu meinen Wahrnehmungen befragt zu werden und nicht, um Fotos zu interpretieren. Aber wenn Sie sagen, dass auf der zweiten Festplatte von links ‚500GB – Gustav, Berta – groß und fett erkennbar ist, dann kann ich das bestätigen.“

Krainer legte die Rechnung der Firma Ricoh zum Tausch der Festplatten der Kurz-Blümel-Kabinette am 23. Mai 2019 vor. Er sagt: „In der Position 3: Stimmt das, dass hier ausschließlich 320-Gigabyte-Festplatten ans Bundeskanzleramt verrechnet wurden?“

Wütender Protest bei der ÖVP-Fraktion, der Abgeordnete Fürlinger rief nach einem „Türstopper“ (er wollte sagen, die Tür zu Fragen zum Schredder-Thema müsse festverschlossen sein, weil sonst könne Krainer mit einer Frage zum Schredder-Thema „durchschlüpfen“). Die Antwort von NN nach längerer Geschäftsordnungsdiskussion war eine Entschlagung mit der vorbereiteten Formel.

Näher durfte der Untersuchungsausschuss in der Befragung von NN dem Schredder-Thema an diesem Mittwoch nicht mehr kommen. (Sobotka übernahm den Vorsitz überraschend von Ofenauer zurück.) Andererseits: Eine Fortsetzung ist sicher. Die StaatsanwältInnen ermitteln. Der Untersuchungsausschuss wurde auf Verlangen von SPÖ und NEOS um drei Monate bis zum 15. Juli verlängert. Die Suche nach den vermissten Festplatten geht weiter.

Genauso die Ermittlungen dazu, woher die zwei zusätzlich geschredderten Festplatten stammen. Für NN war das sehr wichtig, gleich in seinem Eingangsstatement zu sagen, die gehörten auf keinen Fall Kurz oder Blümel. Er drückte das nur etwas länglicher und vorsichtiger – und auch mit mehr persönlichem Abstand – aus. Er sagte:

„Hinsichtlich der Behauptung, dass es sich bei einer oder zwei der Festplatten um Festplatten aus Laptops des Bundeskanzleramts handelt, verweise ich auf die heutige Aussendung des Bundeskanzleramts, in der festgehalten wurde, dass ausgeschlossen werden kann, ‚dass es sich bei den im Mai 2019 vernichteten Festplatten um Festplatten aus den im Untersuchungszeitraum von obersten Organen des Bundeskanzleramts (Kurz, Blümel, Bogner-Strauss; Anm.) oder von deren Kabinetten genutzten Laptops oder Standgeräten handelte.“ (Uff; Anm.)

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Ich bitte Sie darum,
Ich bitte Sie darum,
28. April 2021 09:36

keine Fotos mehr von diesem Menschen einzubinden! Ich kann das verlogene Gesicht einfach nicht mehr sehen.

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