Wohnungsbesitzer und Immobilienunternehmen beauftragen Makler, um für ihre Wohnungen Mieter zu finden. Die Mieter bezahlten das meist mit zwei Monatsmieten. Seit diesem Sommer, so propagieren es ÖVP und Grüne, sei damit Schluss, Dank einer Gesetzesnovelle. Doch die weist viele Lücken auf. Am Ende könnten erst recht wieder die Mieter:innen blechen, kritisiert die Mietervereinigung Österreich.
Zwei Brutto-Monatsmieten zahlen Mieterinnen und Mieter an Maklergebühren, wenn sie über deren Dienste zu einer neuen Wohnung kommen. Immerhin eine Monatsmiete wird fällig, wenn die Wohnung für maximal drei Jahre angemietet wird. Jahrelang haben Mietervereinigungen, die Arbeiterkammer, die Gewerkschaften und die SPÖ dafür gekämpft, dass diese Ungerechtigkeit beseitigt wird. Denn schließlich handeln die Makler vor allem für ihre Auftraggeber, die Vermieter. Diese sollen demnach auch die Kosten für die Makler tragen.
Neue Novelle: nur einzelne Wörter geändert
Im Frühjahr 2022 präsentierte die Regierung schließlich den Entwurf der Maklergesetz-Novelle. Zukünftig sollten die Vermieter den Makler bezahlen, so das Versprechen. Die Mietervereinigung (MVÖ) hat bereits im Sommer eine kritische Stellungnahme dazu abgegeben – wies der Entwurf doch viele Lücken und Umgehungsmöglichkeiten auf.
Im Dezember 2022 legte die Regierung eine überarbeitete Version der Novelle vor. Seit 1. Juli 2023 ist diese in Kraft. Die Kritik daran: Umgehungskonstruktionen sind weiter möglich, wie die Mietervereinigung feststellt. Am Ende könnten erst recht wieder die Mieter auf den Kosten für den Makler sitzen bleiben.
„Die Intention des Gesetzgebers, Wohnungssuchende von der Maklerprovision zu entlasten war richtig, doch die praktische Umsetzung ist lückenhaft“, erklärt MVÖ-Präsident Georg Niedermühlbichler.
Umgehungsmöglichkeiten: In diesem Fall zahlt die Mieterin
Denn: Wenn der Vermieter den Makler nicht ausdrücklich zum Inserieren oder anderweitigen Bewerben einer Wohnung beauftragt, muss auch weiterhin der Mieter die Provision für den Makler bezahlen. In der Praxis gibt es häufig eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Immobilienbesitzern und Maklern, die in einem Naheverhältnis stehen. Demnach könnte der Vermieter dem Makler diverse Wohnungen zur Kenntnis bringen, ohne ihn nachweislich zu beauftragen. Dann bleibt die Rechnung beim Mieter hängen.
Mieter muss beweisen, dass Vermieter den Makler beauftragt hat
Deutschland hat bereits 2015 ein echtes „Bestellerprinzip“ eingeführt. Dort muss der Makler beweisen, dass er eine Provision vom Mieter kassieren darf. In Österreich ist es umgekehrt. Im Streitfall muss der Mieter vor Gericht beweisen, dass er nicht provisionspflichtig war.
„Der Mieter müsste nachweisen, dass der Makler vom Vermieter beauftragt wurde oder dass diese ‚zumindest ansatzweise‘, wie es heißt, zusammengewirkt haben. Das wird in der Praxis vom Mieter kaum zu leisten sein“, sagt Niedermühlbichler.
Für die Mietervereinigung ist klar: Bei einem echten „Bestellerprinzip“ darf der Makler vom Mieter grundsätzlich keine Provision kassieren. Einzig, wenn der Mieter nachweislich den Makler beauftragt hat, müsste er auf diesem Weg bezahlt werden. Das müsste aber der Makler selbst nachweisen, so die Forderung der MVÖ.
Außerdem können Streitfälle laut dem aktuellen Entwurf nur vor Gericht geklärt werden. Das geht für beide Seiten mit einem großen Kostenrisiko einher, wie die Mietervereinigung kritisiert. Die Möglichkeit einer Einigung außerhalb des Gerichtsverfahrens sollte demnach jedenfalls gegeben sein. Damit wäre der Zugang zum Recht einfacher und ohne Risiko auf Prozesskosten, vor denen sich besonders Mieter:innen fürchten.
Strafe für Makler nur maximal 3.600 Euro
Makler, die illegalerweise Provision von den Mietern verlangen, müssen maximal 3.600 Euro Strafe zahlen. Das sind gerade einmal rund zwei durchschnittliche Provisionen. Denn im Schnitt verdienen Makler bei einer Vermittlung einer Wohnung 1.600 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Strafrahmen bei bis zu 25.000 Euro. Die Mietervereinigung kritisiert die Strafe in Österreich als „zu gering dimensioniert“. Sie fordert ein Angleichen an das deutsche Vorbild.
„Ein wirksames Bestellerprinzip könnte Wohnungssuchende entlasten und die gesamten Wohnkosten für Mieter senken, wie das Beispiel Deutschland zeigt. Es ist aus unserer Sicht fraglich, inwiefern der vorgelegte Entwurf diese Ziele erreichen kann“, so Niedermühlbichler.
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