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Gutes Ende für Tiroler Lehrling: Abdullah Hossaini wird doch nicht nach Afghanistan abgeschoben

Alina Bachmayr-Heyda Alina Bachmayr-Heyda
in Migration & Asyl, Tirol
Lesezeit:9 Minuten
23. Juni 2021
1
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Dem 22-jährigen Abdullah Hossaini steht die Abschiebung nach Afghanistan bevor. Der Lehrling ist in Österreich gut integriert. In Afghanistan, dem gefährlichsten Land der Welt, erwartet ihn Krieg und Verfolgung. Rund die Hälfte der afghanischen Asylanträge wurde 2019 nicht bewilligt. Seine ehemaligen MitschülerInnen, sein Arbeitgeber und sein Anwalt wollen die Abschiebung verhindern.

Seit einem Jahr stehen die meisten Triebwerke in Schwechat still. Seit vergangenem Jahr berichtet der Flughafen von einem Passagierrückgang von rund 90 Prozent. Nur Schutzausrüstungen und Geschäftsreisende werden weiter transportiert – und Menschen aus Österreich abgeschoben. Im Dezember vergangenen Jahres hob das erste Mal seit Beginn der Corona-Krise wieder ein Flieger ab, um Menschen aus Österreich nach Afghanistan abzuschieben. Im Februar folgte der nächste. Deutschland, Österreich und Schweden organisieren derzeit als einzige EU-Länder Charter-Flüge für Abschiebungen. Immer wieder beteiligen sich auch andere EU-Länder, die einzelne Menschen ohne Bleiberecht in ihr Herkunftsland schicken.

Einer von ihnen könnte bald Abdullah Hossaini sein. Der junge Mann kam 2015 aus Afghanistan nach Österreich. Er war damals gerade einmal 15 Jahre alt und allein. Heute ist er 22, arbeitet in einem Tiroler Hotel und ist bei den Gästen, dem Chef und den Freunden beliebt. „Top integriert und sehr engagiert“, nennt ihn sein Lehrherr im Hotel „Neue Post“. Abdullah ist verzweifelt, könne seit Tagen nicht mehr schlafen, erzählt sein Umfeld.

Update 23. Juni: Abdullah darf bleiben

Aufatmen im Zillertal: Abdullah Hossaini bekam nach dem Widerstand der Zivilbevölkerung, der medialen Aufmerksamkeit und dem Kampf seines Anwalts humanitäres Bleiberecht. Der junge Mann aus Afghanistan, der 2015 ohne seine Eltern nach Österreich gekommen war, kann in Tirol seine Ausbildung zum Hotelfachmann abschließen. Er will nach seiner Abschlussprüfung im Oktober im Service arbeiten und eine weitere Ausbildung als Barkeeper und Somelier abschließen. Nun habe er endlich keine Angst mehr, sagt er dem ORF.

Artikel ursprünglich veröffentlicht am 12. März 2021

Ehemalige MitschülerInnen starten Petition

Auch Abdullahs ehemaliger Schuldirektor Leopold Mayer kann nicht verstehen, dass der junge Erwachsene nicht in Österreich bleiben darf. Als „absoluten Wahnsinn“ bezeichnet der pensionierte Pädagoge es, dass man jahrelang Geld und Engagement in Jugendliche stecke, um ihnen dann nach mehreren Jahren „den Laufpass zu geben“.

Abdullahs Mitschülerinnen und Mitschüler wollen das Urteil nicht hinnehmen. Sie starten eine Petition für den jungen Mann. „Abdullah fand 2015 bei uns Zuflucht und bereicherte unsere Klasse mit seiner Anwesenheit und seinem großen Engagement“, schreiben sie dort. Auf jeder Station seines Weges fiel der junge Afghane positiv auf. „Ich bin eine ehemalige Betreuerin von Abdullah und sehr schockiert, dass dieser junge Mann abgeschoben werden soll. Er ist einer der herzlichsten und engagiertesten Menschen, die ich bisher kennenlernen durfte“, schreibt Claudia Bruckner auf die Seite der Petition.

Petition unterschreiben
Abdullahs Mitschülerinnen und Mitschüler haben eine Petition für den Verbleib des Lehrlings in Österreich gestartet. Zum Unterschreiben geht es hier.
gegen Abschiebung von Lehrling aus Österreich: Brandstetter, Konrad mit Abdullah
Abdullah posierte mit dem ehemaligen Justizminister Brandstetter und Flüchtlingskoordinator Konrad, Unterstützer der Kampagne „Ausbildung statt Abschiebung“. Foto: Kurier online.

Über Traiskirchen ins Zillertal

Abdullah Hossaini kam vor sechs Jahren von Afghanistan nach Österreich, ihm wurde subsidiärer Schutz zuerkannt. Das bedeutet, dass er kein anerkannter Flüchtling ist, aber im Falle der Rückkehr in sein Herkunftsland einer zu großen Gefahr ausgesetzt wäre. Der Jugendliche lebte zuerst im Anhaltezentrum Traiskirchen, ging auf eine Schule für wirtschaftliche Berufe (HLW) in Hollabrunn und machte dann das, was wohl nicht viele Menschen machen würden: Er zog für eine Lehrstelle in einem Tiroler Hotel ans andere Ende des Landes – ließ sein vertrautes Umfeld hinter sich.

In Tirol besuchte Abdullah die Hotelfachschule. Er ist mitten im dritten Lehrjahr, als sein Schutz-Status nicht zum dritten Mal verlängert wird. Der Grund: Er sei jetzt erwachsen und habe Qualifikationen erworben, mit denen er in Afghanistan sein Auskommen finden kann. Wie dem jungen Mann seine Somelierskenntnisse im islamistisch terrorisierten Bürgerkriegsland helfen sollen, sagt das Gericht nicht dazu.

Hossaini gehört zu der Vielzahl junger Menschen, die viel in Österreich beitragen und hier Wurzeln geschlagen haben. Sein Chef Willi Pfister will ihn unbedingt behalten und kämpft für ihn. Pfister ist eine seiner engsten Bezugspersonen. Anfangs sei Abdullah schüchtern gewesen, erzählen WegbegleiterInnen den Medien, hat seine Ausbildung aber so ernst genommen und ist dafür sogar nach Tirol gezogen. Er hat sich zu einer jener Fachkräfte ausbilden lassen, nach der Österreich händeringend sucht. Er hat Deutsch gelernt und braucht keine finanzielle Unterstützung mehr. Die Frage drängt sich auf: Was soll ein Mensch noch alles machen, um das Recht zu erlangen, in Sicherheit zu leben?

Menschenrecht auf Sicherheit

„Prinzipiell haben alle Menschen Menschenrechte, egal, ob sie integriert, sympathisch und nett sind oder nicht“, sagt Herbert Langthaler, Sprecher der Asylkoordination dazu. Mit einer Abschiebung nach Afghanistan, wie sie Hossaini droht, wird sein Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt, potenziell sogar sein Recht auf Leben.

Afghanistan gilt als gefährlichstes Land der Welt. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 2.958 ZivilstInnen getötet und 5.542 verletzt. Während die Anschläge weniger wurden, stieg die Zahl der dabei getöteten um 5 Prozent. „Weder die Tatsache, dass Afghanistan mit hohen Covid-19-Infektionsraten zu kämpfen hat, noch die im Verlauf des Jahres 2020 vor allem in Kabul immer häufiger werdenden Anschläge, stoppen die österreichische Abschiebemaschinerie“, kommentiert das die Asylkoordination.

Egal, wie gut man integriert ist

Abdullahs Fall zeigt: Das Bundesverwaltungsgericht kann sogar eine gelungene Integration und Ausbildung gegen Menschen verwenden. Sein Anwalt Wilfried Embacher veröffentlichte Teile der Erkenntnisse auf Twitter. Darin heißt es an einer Stelle, Abdullah habe sich nicht gut genug integriert und deswegen kein Bleiberecht verdient. An anderer Stelle wird argumentiert, dass der Lehrling durch seine Ausbildung nicht mehr auf die staatliche Grundversorgung angewiesen ist – was man als klares Zeichen für gelungene Integration deuten könnte. Das Gericht legt es aber so aus, dass Abdullah seinen Aufenthalt in Österreich überhaupt nicht mehr benötigt. Das Interesse Österreichs an der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“, was laut Gerichtsmeinung durch die Abschiebung zu bewerkstelligen ist, sei höher zu werten als das Interesse Hossainis, in Sicherheit in Österreich zu leben.

https://twitter.com/WilfriedEmbach1/status/1369555096720338945?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1369555096720338945%7Ctwgr%5E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fkurier.at%2Fchronik%2Foesterreich%2Ferst-fotomodel-nun-abschiebung-schueler-kaempfen-fuer-bleiberecht%2F401212981

Das Gericht verkündet weiter, dass Abdullahs Lehre „keine besonders zu berücksichtigende Verdichtung der Integration oder besonders zu berücksichtigende integrative Anstrengung“ darstellt. Seine darin gesammelte Erfahrung ist allerdings Grund genug, ihn abzuschieben. Durch seine Arbeitserfahrung und seine Volljährigkeit sei er nicht mehr schutzbedürftig. Dass es Hossaini möglich sei, „mit seiner neu gewonnenen Lebens- sowie Arbeitserfahrung auch in Afghanistan (…) zumutbar leben zu können“, wie es im Bescheid heißt, kann sein Anwalt nicht verstehen. Der Rechtsbeistand aus Wien hat angekündigt, mithilfe von Willi Pfister um ein humanitäres Bleiberecht anzusuchen. Embacher ist im Gespräch mit KONTRAST optimistisch. Auch wenn immer mehr Afghanen der Schutzstatus aberkannt wird, fügt er hinzu. Misslingt der Versuch, droht ab 16. März Abdullah jederzeit die Abschiebung.

Auch Herbert Langthaler sieht Hoffnung in der Beantragung des humanitären Bleiberechts. Dieses berücksichtigt – im Gegensatz zum subsidiären Schutz – wie lange jemand im Ankunftsland ist und wie gut man integriert ist. Bisher wurden Menschen oft mit der Begründung abgewiesen, dass sie kürzer als fünf Jahre in Österreich sind. „Die, die 2015/16 gekommen sind, sind jetzt über fünf Jahre da. Wir sind sehr gespannt, wie sich das auf die Rechtssprechung auswirkt“, sagt der Asylexperte im Gespräch. Bis 2015 bekamen Menschen aus Afghanistan sehr oft eine Aufenthaltsbewilligung, erklärt Embacher. Das habe sich „praktisch ins Gegenteil gekehrt“.

In Afghanistan warten Krieg und Verfolgung

Mit Blick nach Afghanistan hört sich die Entscheidung des Gerichts, Abdullah Hossaini könne mit seinen in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten ein Auskommen in seiner Heimat finden, wie blanker Hohn an. In Afghanistan herrscht nach wie vor Krieg, auch wenn das internationale Interesse schwindet. Seit zwei Jahren nimmt es laut Global Peace Index den ersten Platz als unsicherstes Land der Welt ein, gefolgt von Syrien, dem Irak und dem Südsudan.

„Europa sagt, Afghanistan sei sicher,“ sagte Zaman Sultani von Amnesty International. „Aber fragen Sie, ob die sich ohne einen gepanzerten Wagen von ihrer Botschaft in Kabul wegbewegen würden, oder gar in die Provinzen.“ Der aktuelle Bericht von Ammesty International zeigt, dass allein im vergangenen Jahr 2.958 zivile Tote und 5.542 zivile Verletzte zu verzeichnen sind. Wenn die Anzahl der Anschläge auch zurückgeht, so werden diese jedoch zunehmend tödlicher: Die Zahl der Getöteten stieg im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozent. Der Juli 2019 war der tödlichste Monat in den vergangenen zehn Jahren des Konflikts, wie Zahlen der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) zeigen. Mehr als die Hälfte der Bezirke des Landes sind umkämpft, in einem Großteil der Provinzen herrscht nach wie vor Vertreibung. Jeden Tag sterben Menschen. Man kann von selbstgebauten Bomben der Taliban oder den Ablegern des Islamischen Staates erwischt werden, oder den Lufteinsätzen regierungstreuer Truppen zum Opfer fallen. Als Asylgrund gilt das alles nicht.

Dabei ist die Gefahr für Rückkehrer noch größer. In Kabul angekommen, ist die Reise in die Provinzen aufgrund von Kampfhandlungen nur schwer möglich. Die Abgeschobenen sind als „reiche Westler“ Ziele für Raubüberfalle ebenso wie für islamistische Rache-Aktionen. Eine erfolgreiche Reintegration ist für sie laut Experten „so gut wie unmöglich“. Laut einer neu erschienen Studie des Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation ist es für Rückkehrer aus Europa noch schwerer, wieder Fuß zu fassen. „Es ist eine große Schande, aus Österreich abgeschoben zu werden“, sagt einer der Befragten. Zur Unsicherheit kommt die Arbeitslosigkeit, die seit dem Abzug der amerikanischen Truppen 2014 noch gestiegen ist. Ein soziales Netzwerk hat kaum jemand – zu viele Daheimgebliebene wurden vertrieben oder getötet. „In Afghanistan bleibt kaum jemand“, weiß auch Langthaler. Doch der internationale Druck ist groß. Von überall werden die Menschen auf der Flucht in das Herkunftsland zurückgedrängt.

Dazu kommt, dass Abdullah der schiitischen Minderheit der Hazara angehört. Sie werden in Afghanistan immer wieder Opfer von Übergriffen durch sunnitische Extremisten – vor allem dem Islamischen Staat.

Abschiebung von afghanischen Asylsuchenden „gängige Praxis“

Das Außenamt warnt auf der höchsten Sicherheitsstufe vor Reisen nach Afghanistan. Nicht nur die anhaltenden Konflikte, auch die Corona-Lage im Land stellen eine große Gefahr dar. „Bestehendes Risiko von gewalttätigen Auseinandersetzungen, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen und kriminellen Übergriffen einschließlich Entführungen, Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle im ganzen Land“, heißt es auf der Seite des Außenministeriums. Und weiter: „Den in Afghanistan lebenden Auslandsösterreichern und Österreichern, die sich aus anderen Gründen in Afghanistan aufhalten, wird dringend angeraten, das Land zu verlassen.“

Während die Regierung also akut vor Reisen in das Land warnt, ist es gleichzeitig sicher genug für Menschen, die von dort geflüchtet sind. Im vergangenen Jahr suchten rund 3.000 Menschen aus Afghanistan um Schutz in Österreich an, 825 waren unbegleitete Minderjährige. 2019 wurde nicht einmal die Hälfte der Asylanträge von Afghanen positiv entschieden. „Die Abschiebung von afghanischen Schutzsuchenden ist in Österreich gängige Praxis“, schlussfolgert die Asylkoordination.

Das Abkommen „Joint Way Forward“, das die EU 2016 mit Afghanistan abschloss, bindet Hilfszahlungen aus Europa daran, dass Afghanistan zur Abschiebung nötige Dokumente ausstellt und die Rückführungen erleichtert. Erst im Jänner wurde es verlängert. 2015 setzte die Bundesregierung ein Gesetz in Kraft, nachdem der Nachzug für Familien subsidiär Schutzberechtigter erst nach drei Jahren statt nach einem Jahr möglich ist. Das trifft in Österreich vor allem Menschen aus Afghanistan. Für die Familienzusammenführung ist eine selbstständige Einkommensquelle, Unterkunft und Gesundheitsversicherung nötig. Dinge, die jetzt gegen die jungen Menschen verwendet werden.

Fachkräfte abschieben: „Auf so eine blöde Idee würde in Deutschland niemand kommen“

Das trifft in Österreich auch ausgebildete Fachkräfte. Dass Abdullah sogar während seiner Lehre abgeschoben werden kann, liegt daran, dass er eben kein Asylwerber, sondern subsidiär Schutzberechtigter war. Doch auch Lehrlinge mit ausstehendem Asylstatus sind nur solange sicher, bis sie ihre Lehre beendet haben. Denn die Regelung, dass sie während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden dürfen, endet mit Lehrabschluss.

https://twitter.com/Anpatzer/status/1369532166267355136

Deutschland regelt das anders. Das Nachbarland geht einen mit Österreich vergleichbar strikten Asylweg, sagt Langthaler. Doch für Menschen, die in Deutschland eine Lehre oder Schulbildung abgeschlossen haben, gibt es eine Ausnahme. Wer nach mindestens zweijähriger Ausbildung eine Stelle in dem erlernten Feld findet, darf im Land bleiben.

Auch in Österreich fordern viele Chefs von angehenden Fachkräften ein langfristiges Bleiberecht für ihre MitarbeiterInnen. Schließlich habe man in die jungen Leute investiert, heißt es vonseiten der Wirtschaft. Und dann schiebt man sie ab, statt die Fachkräfte im Land zu behalten. „Auf so eine blöde Idee würde in Deutschland niemand kommen“, sagt Langthaler.

In Österreich kommt erschwerend hinzu, dass neben der Volljährigkeit, die die Fachkräfte bei Lehrabschluss meist erreicht haben, die Lehre selbst als Indiz für gute Anpassungsfähigkeit gewertet wird. Beides ein Grund zur Abschiebung, wie auch bei Abdullah Hossaini. „Ich vermute, dass es da natürlich um Abschreckung gehen soll – also ja keine Signale zu senden, dass man hier in Österreich einen Schutzstatus bekommt“, beurteilt Embacher das Vorgehen laut Standard. Vor allem gegen Männer aus Afghanistan wird das Argument der Zumutbarkeit verwendet – gerne auch wortgleich, wie Asylrechtsexperte Florian Hasel twittert.

Seit Okt 2016 verwendet das BVwG immer wieder einen Textbaustein, der die Fluchterfahrung von jungen Afghanen in eine außerordentliche Anpassungsfähigkeit umdeutet und damit die Flucht als Teilbegründung für die Zumutbarkeit einer Rückkehrentscheidung nach Afghanistan verwendet. https://t.co/c5wbyUQppS

— Florian Hasel (@FlorianHasel) March 10, 2021

67 Jugendliche im vergangenen Jahr abgeschoben

Abdullahs Fall reiht sich in eine Reihe von jungen Menschen ein, die Österreich verlassen müssen, obwohl sie seit Jahren im Land sind und sich ihr Leben hier aufgebaut haben. „Das passiert die ganze Zeit“, weiß Langthaler. Einige der Fälle erregen mediales Interesse, andere nicht. Laut Asylkoordination wurden 2020 – einem durch Corona besonders abschiebungsarmen Jahr – sogar 67 Minderjährige abgeschoben. Das sind 1,3 Kinder pro Woche.

Genaue Zahlen aus dem Innenministerium gibt es trotz parlamentarischer Anfragen nicht. Zwischen 2017 und 2020 waren 77 minderjährige Personen in Schubhaft – teilweise über 100 Tage. Unmündige, also unter 14-Jährige, dürfen nicht in Schubhaft gehalten werden. Wie viele sich in “gelinderen Mitteln”, also zum Beispiel immer für Behörden erreichbar, befanden, wird nicht beantwortet: „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt“, heißt es in der Beantwortung durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Der Grund: „unverhältnismäßig hoher Aufwand“.

Der Fall von Tina, einer Wiener Schülerin, erregte erst kürzlich die Gemüter. Mit ihr gemeinsam wurden zwei Schwestern aus Floridsdorf nach Georgien abgeschoben. Ana und Mariam leben in Österreich, seit sie sich erinnern können. Die Jüngere ist sogar hier geboren. Sie können beide kein Georgisch, Ana hat sogar in „Soko Donau“ ein Kind gespielt, das noch rechtzeitig vor der Abschiebung gerettet wurde. Die Schülerin war Klassensprecherin, ein Schulkollege sagt: „Sie war sehr hilfsbereit. Sie war sehr nett.“

Auch Yiğit wurde in Österreich geboren. Seine Familie soll in die Türkei abgeschoben werden, obwohl die Eltern als kurdische Aleviten politisch aktiv waren. Bei Rückkehr droht ihnen Gefängnis – oder Schlimmeres. Yiğits Vater und sein älterer Bruder sitzen im Wiener Polizeianhaltezentrum an der Roßauer Lände in Schubhaft. Auch der 13-jährige Schüler und seine Mutter waren bereits in Schubhaft. Was mit ihnen passiert, ist unklar. Auch sie können jederzeit abgeschoben werden.

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Frank
Frank
28. Juni 2021 21:44

was solls ein guter unter tausend für welche das weibliche Geschlecht nichts wert ist weg mit ihnen das wenn 2 der ihrigen 13 jährige Mädchen Töten TODESTRAFE

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Marie Curie bekam 1903 als erste Frau den Physik-Nobelpreis. Im Jahr 1911 bekam sie gleich den zweiten in Chemie. Sie ermutigte andere Frauen, in die Wissenschaft zu gehen - ein Feld, das bis dahin fast ausschließlich von Männern dominiert war. Zitat: Habe nie Angst, das zu tun, was richtig ist. Marie Curie
Marie Curie bekam 1903 als erste Frau den Physik-Nobelpreis. Im Jahr 1911 bekam sie gleich den zweiten in Chemie. Sie ermutigte andere Frauen, in die Wissenschaft zu gehen - ein Feld, das bis dahin fast ausschließlich von Männern dominiert war. Zitat: Habe nie Angst, das zu tun, was richtig ist. Marie Curie

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15. Oktober 2025
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