Wenn der Arbeitgeber keinen Lohn oder kein Gehalt bezahlt – aus welchen Gründen auch immer – ist das nicht nur ein juristisches Problem, sondern vor allem ein finanzielles. Viele ArbeitnehmerInnen können sich ihr Leben nicht mehr leisten, wenn das Geld ausbleibt – gerade angesichts der Teuerung. Um das abzufedern, springt jetzt die Arbeiterkammer ein: Bis der Lohn eingeklagt ist, zahlt die AK diesen – zur Überbrückung – sofort aus.
„Seit einem Monat haben sie mich nicht bezahlt.“ – „Nichs?“ – „Gar nichts!“ mit dieser Szene aus der Rechtsberatung der Arbeiterkammer Wien beginnt der Dokumentarfilm FÜR DIE VIELEN – DIE ARBEITERKAMMER WIEN. In engem Takt folgen ähnliche Gespräche: „November, Oktober und Dezember wurden nicht bezahlt, jedes Mal wurde gesagt nächste Woche, nächstes Monat, aber bis jetzt habe ich kein Geld“, klagt ein anderer Mann. Weil viele dieser Menschen dann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, springt jetzt der Garantiefonds der Arbeiterkammer Wien ein, wenn der Arbeitgeber bei der Bezahlung ausfällt. Voraussetzung ist, dass das ausständige Gehalt auch vor Gericht eingeklagt wird. Die Arbeiterkammer übernimmt den Rechtsschutz im Verfahren – und zahlt, zur Überbrückung, bis zu drei Monatseinkommen (maximal 9.300 Euro netto) an die Betroffenen aus. Ohne Zinsen.
“Ausstehende Löhne und Gehälter sind leider ein Dauerbrenner”, erklärt Ludwig Dvořák, Leiter der Rechtsschutzabteilung der Arbeiterkammer. Hintergrund sind entweder Konflikte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten – und der Lohn ist das stärkste Druckmittel, sich durchzusetzen. Oder ein Betrieb hat insgesamt Zahlungsschwierigkeiten. “In so einem Fall sind die Beschäftigten die erste Pufferzone, wenn ein Unternehmen in die Krise schlittert”, sagt Dvořák. Insolvenzen folgen dann erst Monate später, doch wenn sich Probleme einstellen, müssen es Beschäftigte oft als erste ausbaden.
Arbeitnehmer bekommen es als erste zu spüren, wenn das Unternehmen Probleme hat
Während der Corona-Pandemie, begleitet von diversen Maßnahmen wie Lockdowns aber auch Förderungen, hat sich bei vielen eine offene Krise noch verschleppt. Über Kurzarbeitsförderungen konnten Beschäftigte weiterbezahlt werden. Doch jetzt, wo die Förderungen ausgelaufen sind, stehen Betriebe – und damit auch die Arbeitnehmer:innen – immer öfter vor finanziellen Problemen.
“Bleibt plötzlich das Gehalt aus, stehen die Beschäftigten vor enormen Herausforderungen. Die Mietvorschreibung wartet nicht, die täglichen Rechnungen muss man auch bezahlen”, erklärt Dvořák.
Die Arbeiterkammer hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, in der Not einzuspringen. Den Garantiefonds, der vor einem Jahr eingerichtet wurde, hat die Arbeiterkammer neu überarbeitet und managt die Auszahlungen nun direkt. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die Arbeitnehmerin Recht bekommen hat, wird das Geld – das der Arbeitgeber schuldet – automatisch an den AK-Garantiefonds zurückbezahlt. Verliert der/die Kläger:in, trägt die Arbeiterkammer die Kosten des Verfahrens und der Förderung.
Wenn der Arbeitgeber keinen Lohn oder kein Gehalt bezahlt – aus welchen Gründen auch immer – ist das nicht nur ein juristisches Problem, sondern vor allem ein finanzielles. Viele ArbeitnehmerInnen können sich ihr Leben nicht mehr leisten, wenn das Geld ausbleibt – gerade angesichts der Teuerung. Um das abzufedern, springt jetzt die Arbeiterkammer ein: Bis der Lohn eingeklagt ist, zahlt die AK diesen – zur Überbrückung – sofort aus.
„Seit einem Monat haben sie mich nicht bezahlt.“ – „Nichs?“ – „Gar nichts!“ mit dieser Szene aus der Rechtsberatung der Arbeiterkammer Wien beginnt der Dokumentarfilm FÜR DIE VIELEN – DIE ARBEITERKAMMER WIEN. In engem Takt folgen ähnliche Gespräche: „November, Oktober und Dezember wurden nicht bezahlt, jedes Mal wurde gesagt nächste Woche, nächstes Monat, aber bis jetzt habe ich kein Geld“, klagt ein anderer Mann. Weil viele dieser Menschen dann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, springt jetzt der Garantiefonds der Arbeiterkammer Wien ein, wenn der Arbeitgeber bei der Bezahlung ausfällt. Voraussetzung ist, dass das ausständige Gehalt auch vor Gericht eingeklagt wird. Die Arbeiterkammer übernimmt den Rechtsschutz im Verfahren – und zahlt, zur Überbrückung, bis zu drei Monatseinkommen (maximal 9.300 Euro netto) an die Betroffenen aus. Ohne Zinsen.
“Ausstehende Löhne und Gehälter sind leider ein Dauerbrenner”, erklärt Ludwig Dvořák, Leiter der Rechtsschutzabteilung der Arbeiterkammer. Hintergrund sind entweder Konflikte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten – und der Lohn ist das stärkste Druckmittel, sich durchzusetzen. Oder ein Betrieb hat insgesamt Zahlungsschwierigkeiten. “In so einem Fall sind die Beschäftigten die erste Pufferzone, wenn ein Unternehmen in die Krise schlittert”, sagt Dvořák. Insolvenzen folgen dann erst Monate später, doch wenn sich Probleme einstellen, müssen es Beschäftigte oft als erste ausbaden.
Arbeitnehmer bekommen es als erste zu spüren, wenn das Unternehmen Probleme hat
Während der Corona-Pandemie, begleitet von diversen Maßnahmen wie Lockdowns aber auch Förderungen, hat sich bei vielen eine offene Krise noch verschleppt. Über Kurzarbeitsförderungen konnten Beschäftigte weiterbezahlt werden. Doch jetzt, wo die Förderungen ausgelaufen sind, stehen Betriebe – und damit auch die Arbeitnehmer:innen – immer öfter vor finanziellen Problemen.
“Bleibt plötzlich das Gehalt aus, stehen die Beschäftigten vor enormen Herausforderungen. Die Mietvorschreibung wartet nicht, die täglichen Rechnungen muss man auch bezahlen”, erklärt Dvořák.
Die Arbeiterkammer hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, in der Not einzuspringen. Den Garantiefonds, der vor einem Jahr eingerichtet wurde, hat die Arbeiterkammer neu überarbeitet und managt die Auszahlungen nun direkt. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die Arbeitnehmerin Recht bekommen hat, wird das Geld – das der Arbeitgeber schuldet – automatisch an den AK-Garantiefonds zurückbezahlt. Verliert der/die Kläger:in, trägt die Arbeiterkammer die Kosten des Verfahrens und der Förderung.