Wirtschaft und Finanzen

Brauchen wir private Schiedsgerichte in Freihandelsverträgen?

Foto: FlickR Martin Abegglen CC by SA2.0

Von Befürwortern privater Schiedsgerichte in TTIP werden einige Argumente besonders oft vorgebracht. So z.B.: „Wenn wir keine privaten Schiedsgerichte in TTIP haben, bekommen wir auch keine mit China.“ Stimmt so jedoch nicht.

Selbst die KP Chinas hat zuletzt erkannt, dass das chinesische Justizsystem reformbedürftig ist. Dennoch ist es in Wahrheit genau umgekehrt: die chinesischen Auslandsinvestitionen haben sich laut der UN-Handelsorganisation zwischen 2009 und 2013 verdoppelt. China wird so in Kürze zum kapitalexportierenden Land, das seinerseits zusätzlichen Schutz für seine Investoren sucht. Beispiele gibt es bereits: so hat ein chinesischer Investor Belgien wegen der Verstaatlichung der Fortis Bank vor einem privaten Schiedsgericht geklagt.

Auch an der US-amerikanischen Columbia University hat man sich die Frage gestellt, ob die Behauptung der Befürworter privater Schiedsgerichte richtig ist. Ergebnis (hier nachzulesen): China selbst will private Schiedsgerichte, um seine eigenen Investoren zu schützen.

Ein weiteres Argument, welches von Befürwortern privater Schiedsgerichte in TTIP vorgebracht wird, lautet: „Unternehmen aus Europa haben vor US-Gerichten gar keine Chance.“ Das wirkt plausibel. Jeder weiß aus Fernsehserien, wie willkürlich US-Gerichte sein können. Mit der Realität hat das aber wenig bis nichts zu tun.

Wer die Situation besser verstehen will, erkennt zunächst eines: der Schutz des Eigentums ist nicht nur in Europa, sondern auch in den USA ein Grundsatz der Verfassung. Diesen genießen europäische Investoren genauso wie US-Investoren. Denn im Gegensatz zu privaten Schiedsgerichten gibt es bei US-Gerichten eine Berufungsmöglichkeit.

Selbst die London School of Economics (LSE) bestätigt dies in einem aktuellen Gutachten. Ableitung der LSE: „Private Schiedsgerichte sind in TTIP nicht notwendig.“

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