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„Mangelnde Fachexpertise“: Regierungskandidatin Pabel als EuGH-Richterin gescheitert

Parlamentsdirektion/Carina Ott

Die umstrittene Linzer Juristin Katharina Pabel wird nun doch nicht Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Zunächst hat die Regierung verkündet: Pabel habe ihre Nominierung ohne Angabe von Gründen zurückgezogen. Wenig später fand die APA heraus, dass es sehr wohl Gründe gab: Die Regierungskandidatin ist am Hearing für die EuGH-Richterstelle gescheitert. Die Opposition sieht ihre Kritik an der mangelnden Kompetenz und den extremen Positionen Pabels bestätigt. Sie fordert ein transparentes Bestellungsverfahren.

Anfang Mai 2018 hat die Regierung Katharina Pabel als EuGH-Richterin nominiert. Öffentliche Diskussion oder eine parlamentarische Debatte im Vorfeld hat es keine gegeben. Im Hauptausschuss des Nationalrats haben ÖVP und FPÖ die restlichen Abgeordneten vor vollendete Tatsachen gestellt, die Namen der anderen Kandidaten hat die Regierung überhaupt nicht verraten.

Später hat die APA herausgefunden: Unter den Kandidaten waren Christine Stix-Hackel, immerhin ehemalige Generalanwältin am EuGH. Ebenfalls beworben hat sich der Leiter des Verfassungsdiensts Gerhard Hesse. Auch Wolfgang Bogensberger, seit 2017 Stellvertreter des Leiters der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, war interessiert, ebenso die Europarechtlerin Alina Lengauer sowie Bernhard Schima, der über Erfahrung im Rechtsdienst der EU-Kommission verfügt.

Österreich zum Gespött gemacht

Pabels Nominierung wurde damals heftig kritisiert, weil sie über keine einschlägigen Erfahrungen verfügt. Dazu kommt ihre eindeutige ideologische Positionierung:Pabel selbst ist umstritten: Sie gilt als Abtreibungsgegnerin und hat ein Gutachten verfasst, das Karl-Heinz Grasser verteidigt.

Nachdem Pabel jetzt als Richterin am EuGH gescheitert ist, fordern NEOS und SPÖ  „ein transparentes Bestellungsverfahren“. „Es kann nicht sein, dass hier die Bundesregierung de facto im Alleingang entscheidet“, erklärt der stv. NEOS-Klubchef Niki Scherak. Auch der SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder sieht die Kritik an der mangelnden Qualifikation Pabels bestätigt.

„Personalpolitik darf nicht ausschließlich nach ideologischen Kriterien erfolgen, jetzt müssen ÖVP und FPÖ Qualifikation den Vorrang geben, wenn Österreich nicht zum Gespött gemacht werden will.“

Eine polit-taktische Entscheidung

Pabel wurde schon zuvor von der ÖVP empfohlen. So war sie zum Hearing über das Integrationsgesetz 2017 von der ÖVP als Expertin geladen.

Die Juristin ist übrigens Kollegin des Burschenschafters Andreas Hauer am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der der JKU Linz. Hauer wurde unlängst von der FPÖ in den VfGH entsendet. Jetzt wollten ÖVP und FPÖ die zweite parteinahe Juristin in eines der höchsten Ämter hieven – sind mit dem Versuch aber gescheitert.

Pabel gibt EuGH Schuld an Flüchtlingskrise

In einem Aufsatz gab Pabel 2016 dem EuGH die Mitschuld an der Flüchtlingskrise. Der widme sich zu sehr den Menschenrechten. So findet Pabel „menschenrechtlichen Anforderungen in der Auslegung durch die europäischen Gerichte“ problematisch.

Gutachten für Karl-Heinz Grasser

In einem Gutachten für Grasser aus dem Jahr 2017 hat sie die „mediale Vorverurteilung“ im Rahmen der BUWOG-Affäre moniert.

Unterstützung von Publikationen gegen Abtreibung

Pabel ist im Herausgeber-Beirat der „Juristen-Vereinigung Lebensrecht“. Der hat sich der „Menschenwürde und Menschenrechte Ungeborener“ verschrieben hat.

 

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