Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Studie in 66 Ländern zeigt, was Gesellschaften glücklich macht: Toleranz, finanzielle Sicherheit und Selbstbestimmung
Eine internationale Studie mit Daten von mehr als 97.000 Menschen aus 66 Ländern untersucht, welche Faktoren mit dem Wohlbefinden ganzer...
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