Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Förderungen, Veranstaltungen, Begrünung: So senkte St. Veit den Leerstand von 25 % auf 14,5 %
Leere Schaufenster, verwaiste Geschäftslokale und Innenstädte, in denen immer weniger Menschen einkaufen: Dieses Bild prägt viele österreichische Bezirksstädte. St. Veit...
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