Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Aus für Mogelpackungen: Österreich beschließt Gesetz gegen Shrinkflation im Supermarkt
Aktuell sind nicht nur die Preise im Supermarkt auf einem sehr hohen Niveau, sondern Lebensmittelkonzerne reduzieren zusätzlich den Inhalt ihrer...
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