Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Arbeitende Migrant:innen bekommen ihr erstes Denkmal in Österreich – es wird in Salzburg stehen
Salzburg hat eine Entscheidung getroffen, die über die Stadtgrenzen hinaus Bedeutung hat: Erstmals in Österreich errichtet man ein Denkmal für...
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