Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Nach dem Hitzesommer: Mieter sollen Klimaanlagen und Außenjalousien leichter einbauen dürfen
Wochenlang Hitze, kaum Abkühlung in der Nacht: Der Sommer 2026 war der heißeste in Österreichs Messgeschichte. Wer seine Wohnung mit...
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