Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Seit über 200 Jahren: Die Vermögenssteuer in der Schweiz bringt 9,6 Milliarden Euro jährlich ein
Während in Österreich seit Jahren über eine Vermögenssteuer diskutiert wird, gehört sie in der Schweiz längst zum normalen Steuersystem. Ihre...
WeiterlesenDetails




























