Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Hilfsbereiter als gedacht: 69 Prozent verzichten zum Wohl ihrer Mitmenschen auf eigenen Vorteil
Viele Personen halten ihre Mitmenschen für egoistisch. Eine neue internationale Studie zeichnet jedoch ein anderes Bild: Weltweit sind 69 Prozent...
WeiterlesenDetails




























