Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Programm gegen Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel: Regierung investiert 40 Mio. € in Weiterbildung von Arbeitssuchenden
Die Bundesregierung investiert 40 Millionen Euro, um Arbeitslose für Zukunftsjobs auszubilden. So bekommen Arbeitssuchende ein gutes Einkommen, Unternehmen bekommen die...
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