Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Brauerei, Sauna und Kulturzentrum in Selbstverwaltung: Wie Bürger eine Stadt in Bayern retten
Während andernorts das letzte Wirtshaus schließt, haben die Menschen in Freyung in Bayern das Ruder selbst in die Hand genommen:...
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