Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Bundeshauptstadt und Gemüsehauptstadt: Wiens Landwirtschaft ist größer, als viele denken
Rund ein Drittel der Fläche Wiens wird landwirtschaftlich genutzt. Besonders Gemüseanbau und Weinbau haben eine wichtige Rolle. So produziert Wien...
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