Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Wenn der Unterhalt für Kinder ausbleibt, bekommen Alleinerziehende jetzt sicher Geld
Ab 1. Juli 2026 hilft ein Unterstützungsfonds Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern, wenn sie für ihre Kinder weder Unterhalt, noch Unterhaltsvorschuss oder...
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