Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Wien stellt auf LED-Lampen um – und senkt damit Lichtverschmutzung auf den Straßen um 75%
Die Lichtverschmutzung durch Straßenbeleuchtung ist in Wien in den letzten 10 Jahren um 75 Prozent zurückgegangen. Das zeigt eine aktuelle...
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