Dieses Instrument wurde geschaffen, um neben der dringlichen Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung (Dringliche Anfrage) auch Entschließungsanträge – also Wünsche über die Ausübung der Vollziehung – dringlich thematisieren zu können. Alle anderen Kriterien unterscheiden sich nicht von jenen der Dringlichen Anfrage. Dies gilt für Begründung, Stellungnahme (statt Beantwortung), Debatte, aber auch Bestimmungen betreffend die Lösung von Konkurrenzsituationen.
Solarenergie statt Stromausfälle in Pakistan: Wie sich die Bevölkerung ihre eigene Energiewende schafft
In einer Welt, die zunehmend unter den Folgen des Klimawandels und steigender Energiepreise leidet, hebt sich Pakistan als überraschendes Beispiel...
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