Initiativanträge sind auf Erlassung eines Gesetzes gerichtet, während Entschließungsanträge Wünsche der Antragsteller über die Vollziehung – an ein Mitglied der Bundesregierung oder die ganze Bundesregierung gerichtet – beinhalten.
Das bedeutet, dass die Entschließung keine unmittelbar formal-rechtliche Wirkung hat. Sehr wohl aber haben Entschließungen eine wichtige politische Bedeutung: Der Bundesminister, der einem Wunsch (einer Entschließung) des Nationalrates nicht Folge leistet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, entgegen dem Willen der Volksvertretung zu handeln. Darüber hinaus ist als mögliche Sanktion des Nationalrates ein Misstrauensvotum gegen einen Minister oder die gesamte Bundesregierung möglich.
Es gibt zwei Arten von Entschließungsanträgen: „selbständige“ und „unselbständige“.
Arbeitende Migrant:innen bekommen ihr erstes Denkmal in Österreich – es wird in Salzburg stehen
Salzburg hat eine Entscheidung getroffen, die über die Stadtgrenzen hinaus Bedeutung hat: Erstmals in Österreich errichtet man ein Denkmal für...
WeiterlesenDetails



























