Initiativanträge sind auf Erlassung eines Gesetzes gerichtet, während Entschließungsanträge Wünsche der Antragsteller über die Vollziehung – an ein Mitglied der Bundesregierung oder die ganze Bundesregierung gerichtet – beinhalten.
Das bedeutet, dass die Entschließung keine unmittelbar formal-rechtliche Wirkung hat. Sehr wohl aber haben Entschließungen eine wichtige politische Bedeutung: Der Bundesminister, der einem Wunsch (einer Entschließung) des Nationalrates nicht Folge leistet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, entgegen dem Willen der Volksvertretung zu handeln. Darüber hinaus ist als mögliche Sanktion des Nationalrates ein Misstrauensvotum gegen einen Minister oder die gesamte Bundesregierung möglich.
Es gibt zwei Arten von Entschließungsanträgen: „selbständige“ und „unselbständige“.
Dank 40 Jahren Klimaschutz: Ozonloch schrumpft weiter und könnte sich bis 2066 schließen
Gute Nachrichten aus der Stratosphäre: Das Ozonloch ist heuer so klein wie seit Jahren nicht mehr – und liegt deutlich...
WeiterlesenDetails