Von Fristsetzung wird gesprochen, wenn das Plenum einem Ausschuss zur Behandlung einer zugewiesenen Vorlage eine zeitliche Begrenzung vorgibt.
Sofern der Ausschuss bis zum festgesetzten Termin keinen Bericht erstattet, wird der Verhandlungsgegenstand dennoch in die Tagesordnung der nächstfolgenden NR-Sitzung aufgenommen, allerdings in seiner ursprünglichen Fassung.