Es steht jedem Mitglied des Nationalrates offen, mit der erforderlichen Unterstützung von vier weiteren Abgeordneten einen „Initiativantrag“ einzubringen.
Der Initiativantrag trägt damit dem Bedürfnis Rechnung, dass die Abgeordneten zum Nationalrat nicht allein auf die Einbringung von Regierungsvorlagen angewiesen sind, sondern auch selbst initiativ bei der Erstattung von Gesetzesvorschlägen werden können.
Naturgemäß ist der Initiativantrag in erster Linie ein Instrument der Oppositionsparteien, denen damit die Möglichkeit geboten wird, eine Alternative zur Politik der Regierung anbieten zu können.
Die formelle Behandlung von Initiativanträgen im Parlament gestaltet sich mit Ausnahme der Ersten Lesung gleich wie jene von Regierungsvorlagen. In einer Ersten Lesung, auf die allerdings oft verzichtet wird, kann bei selbständigen Anträgen der Antragsteller den Vorschlag begründen. Auch ist über Initiativanträge innerhalb von drei Monaten ab Einbringung eine Erste Lesung durchzuführen, wenn es im Antrag verlangt wird.
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