Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
Solarenergie statt Stromausfälle in Pakistan: Wie sich die Bevölkerung ihre eigene Energiewende schafft
In einer Welt, die zunehmend unter den Folgen des Klimawandels und steigender Energiepreise leidet, hebt sich Pakistan als überraschendes Beispiel...
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