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Kontrast
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Hubert Sickinger erklärt, warum Parteien ihre Wahlkampfkosten begrenzen müssen

hubert sickinger

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Nachrichten
Lesezeit:4 Minuten
31. Oktober 2018
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Die ÖVP hat 13 Millionen Euro für den Kurz-Wahlkampf 2017 ausgegeben. Gesetzlich erlaubt sind sieben Millionen. Woher kommt diese Wahlkampfkosten-Obergrenze? Welchen Sinn hat sie und warum ist es ein Problem, wenn eine Partei sie überschreitet? Darüber haben wir mit Hubert Sickinger gesprochen. Er ist Politikwissenschaftler und Experte für Parteienfinanzierung. Sickinger erklärt, warum die derzeitige Regelung der Wahlkampfkosten lückenhaft ist und wie man die Schlupflöcher schließen könnte.

Österreich soll nicht von Oligarchen-Parteien geprägt sein

Kontrast.at: Herr Sickinger, aktuell wird über das massive Überschreiten von Wahlkampfkosten bei der Nationalratswahl 2017 debattiert. Für diese Ausgaben der Parteien gibt es ja eine gesetzliche Begrenzung. Was ist der Sinn einer Wahlkampfkosten-Obergrenze?

Hubert Sickinger
Der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger

Hubert Sickinger: Für die Begrenzung der Wahlwerbungskosten gibt es mehrere Gründe. Am wichtigsten ist: Man will ein gegenseitiges Überbieten der Parteien verhindern, vor allem der größeren, finanzstarken Parteien. Wer befürchten muss, dass die politische Konkurrenz in der Intensiv-Wahlkampfphase deutlich höhere Ausgaben tätigt, wird prohibitiv selbst höhere Ausgaben als eigentlich erwünscht tätigen. Das führt erfahrungsgemäß aber zu einer problematischen Verschuldung der Parteien. Das macht sie abhängig von der Fairness der anderen Parteien, nicht die Spielregeln bei der staatlichen Parteienförderung zu ihrem Nachteil zu ändern. Das betrifft vor allem Oppositionsparteien. Außerdem verschärft es die Abhängigkeit von privaten Spendern oder Kreditgeber. Und es hat in der Vergangenheit mehrfach zu stark überproportionalen Erhöhungen der staatlichen Parteienfinanzierung geführt – als nämlich  Regierungsparteien von dieser Verschuldung betroffen waren.

Es geht aber auch um Chancengleichheit zwischen den Parteien. Die Regelung sollte diese herbeiführen. Als das neue Parteiengesetz im ersten Halbjahr 2012 verhandelt wurde, hatte man wohl schon die Möglichkeit der Kandidatur einer Partei von Frank Stronach im Hinterkopf. Verallgemeinernd kann man sagen: Die Regelung mit der Obergrenze sollte wohl eine mögliche Entwicklung von „Oligarchenparteien“ erschweren.

Kontrast.at: Und warum liegt diese Obergrenze genau bei 7 Millionen Euro?

Hubert Sickinger: Schon bei vorangegangenen Nationalratswahlen haben SPÖ, ÖVP und FPÖ vorher immer beteuert, „nur maximal sieben Millionen Euro“ ausgeben zu wollen – und in den 1990er Jahren „maximal hundert Millionen Schilling“. Tatsächlich waren die Ausgaben dann regelmäßig höher. Das mit den 7 Millionen Euro scheint so eine Art magische Grenze zu sein, was man der Öffentlichkeit zumuten will, und diese hat man eben in das Gesetz übernommen. Allerdings müsste man mit einem Wahlkampfbudget von 7 Millionen durchaus eine gut sichtbare Kampagne finanzieren können. Falls man davon ausgehen kann, dass sich auch die Konkurrenzparteien an dieses Limit halten.

Die Strafen bei Überschreitung sind nicht abschreckend

Kontrast.at: Inwiefern ist diese Obergrenze bindend? Was passiert, wenn Parteien die Grenze nicht einhalten? Kann man die Strafe einfach in die Wahlkampfkosten „einpreisen“?

Hubert Sickinger: Die Regelung ist insofern bindend, als Überschreitungen mit Geldbußen sanktioniert werden. Die Höhe der Strafe ist bei kleineren Überschreitungen durchaus angemessen. Die können den Großparteien durchaus passieren, weil auch die Ausgaben der Landes- und Ortsorganisationen, Teilorganisationen und KandidatInnen – mit Ausnahme eines „Freibetrags“ von 15.000 Euro pro Person – in die 7 Millionen eingerechnet werden. Aber bei offenkundig absichtlichen und sehr hohen Verstößen sind die drohenden Geldbußen viel zu gering, um abschreckend zu wirken.

Kontrast.at: Es gibt zur Berechnung der Wahlkampfkosten ja die Frist von drei Monaten. Ist das sinnvoll? Besteht nicht das Risiko, dass schon vorher Wahlkampf-bezogene Ausgaben getätigt werden?

Hubert Sickinger: Dieses Risiko ist bekanntlich vorhanden. Das hat auch das Jahr 2017 gezeigt: Tatsächlich hat der Wahlkampf ja bereits mit dem Obmannwechsel der ÖVP Mitte Mai 2017 begonnen. Und es wurden schon ab diesem Zeitpunkt Inserate geschaltet und ab Juni Plakate affichiert. Nichts desto trotz ist die zeitliche Begrenzung ab Stichtag der Wahl nicht „unnütz“. Denn die Erfahrung zeigt, dass der überwiegende Teil der Wahlwerbungskosten in den 4 bis 6 Wochen vor dem Wahltag ausgegeben wird. Und der wird von der geltenden Begrenzung erfasst.

Kontrast.at: Ist die aktuelle Regelung ausreichend?

Hubert Sickinger: Nein.

Die Regelung ist nicht ausreichend, weil die Öffentlichkeit erst spät erfährt, welche Parteien die 7-Millionen-Grenze eingehalten haben und welche nicht. Die Regeltreue der Parteien bei der Wahlkampf-Finanzierung wäre aber ein relevantes Thema bereits im laufenden Wahlkampf und für die Entscheidung der WählerInnen.

Im Normalfall erfährt man das alles aber erst mit Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte, also üblicherweise erst im Frühjahr oder Sommer des übernächsten Jahres. Der APA-Rundruf hat diesmal diese „Wartefrist“ dankenswerterweise verkürzt.

Wähler sollen schon während des Wahlkampfes die Ausgaben der Parteien kennen

Die Parteien sollten verpflichtet werden, bereits z.B. zwei Wochen vor dem Wahltag eine provisorische, von Wirtschaftsprüfern testierte, Deklaration ihrer Wahlkampfausgaben zu veröffentlichen. Für den Fall, dass die Endabrechnung davon gravierend abweicht, sollte dasebenfalls zu empfindlichen finanziellen Sanktionen führen.

Und generell gibt es einige wichtige Lücken im Kontroll- und Sanktionssystem für die Parteifinanzen, auf die ich seit Jahren hinweise. Diese sollten der Öffentlichkeit nicht unbekannt sein. Ich habe darauf auch schon vor Beginn des Intensiv-Wahlkampfes- also Anfang September 2017 – gemeinsam mit KollegInnen der Initiativen Forum Informationsfreiheit, Dossier.at und MeineAbgeordneten.at hingewiesen. Unsere gemeinsame Mängelbilanz ist immer noch gültig.

Kontrast.at: Danke vielmals für die Auskunft und die Erklärungen!

Zum Weiterlesen:

Kurz gab im Wahlkampf doppelt so viel aus wie laut Gesetz erlaubt (Kontrast.at)

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2 Kommentare
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FrancescoTotti
FrancescoTotti
15. September 2024 01:16

Vom „Hubsi“ hört man seit Corona auch fast nichts mehr.
Das letzte war vor 1 M, wie sich „Burgenland kürzt – versehentlich – seine Parteienförderung“

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Erna Schaufler
Erna Schaufler
1. November 2018 17:09

Man spürt täglich aus welchen Kanälen der Kurz- Wahlkampf finanziert wurde. Ich halte nichts von Parteien die nicht streiten, aber den Wählern nur ständig grinsend sagen, dass sie nichts zu sagen haben weil eh alles gut ist und wir nur schön brav ihre Gehälter finanzieren sollen und Mund halten (Medien). Was sich die beiden gleichartigen Regierungsparteien ausgemacht haben wird beinhart durchgezogen- Österreichs Ruf in alle Richtungen zerstört- der Wählerwille zählt nicht. Ich habe noch Hofers Worte im Ohr „ihr werdet euch noch wundern was alles möglich ist“.Ich wundere mich nicht, aber ich fürchte mich.

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