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Belegschafts-Anwalt Jarolim: MAN kann Standortvertrag nicht einseitig aufkündigen

„Es geht in Wirklichkeit um Gier“ – MAN kündigt 250 Leiharbeiter in Steyr als Drohgebärde

(c) MAN

Alina Bachmayr-Heyda Alina Bachmayr-Heyda
in Wirtschaft und Finanzen
Lesezeit:4 Minuten
12. Mai 2021
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MAN Steyr sperrt zu, wenn die Konzernleitung nicht einlenkt. Hannes Jarolim, ehemaliger SPÖ-Justizsprecher und juristischer Vertreter der MAN-Belegschaft, wendet sich mit einem offenen Brief an die Konzernleitung. Er erinnert an die Rechtsgültigkeit der Standortsicherung und appelliert an den Aufsichtsratspräsidenten, dem das Image des Konzerns in Österreich nicht egal sein sollte.

Hannes Jarolim war bis Oktober 2019 Nationalratsabgeordneter und Justizsprecher der SPÖ. Seit 1989 arbeitet er als selbstständiger Rechtsanwalt. Seine Kanzlei Jarolim Partner vertritt die Belegschaftsvertretung von MAN in Steyr, die sich gegen die Schließung trotz Standortsicherungsvertrages zur Wehr setzt. Nun wendet sich Jarolim in einem offenen Brief an die Konzernleitung. Als „österreichischer Staatsbürger“ schreibt er an Hans Dieter Pötsch, dem Österreicher, der als Aufsichtsratspräsident der Konzernmutter VW in Wolfsburg sitzt. Jarolim spricht sich gegen die drohende Schließung von MAN in Steyr aus und wundert sich gleichermaßen über die „offenbare Hoffnung“ von MAN, „mit vollendeten Tatsachen abseits der bestehenden Rechtslage ‚Überzeugungsarbeit‘ leisten zu können“.

Erst 2019 hatte die Konzernführung mit der Belegschaft einen Standortsicherungsvertrag ausverhandelt. VW versprach den Erhalt von Betrieb und Standortgarantie bis zum Jahr 2030, im Gegenzug machte die Belegschaft erhebliche Zugeständnisse bei Arbeitszeit, Entgelt und Flexibilität und verpflichtete sich zu einer massiven Produktionssteigerung. Pro Tag wurde eine Pause gestrichen und dafür ein ganzer LKW mehr gefertigt – ohne Gehaltserhöhung. Für Jarolim ist klar, „dass ein bereits begonnenes Vertragsverhältnis mit massiven Vorleistungen der einen Seite, im Vertrauen auf die Zusagen des Gegenübers, nicht ohne Weiteres von der anderen Seite, welche die Leistungen auch uneingeschränkt entgegengenommen hat, einfach „storniert“ werden kann.“

MAN Steyr sperrt zu, Jarolim wehrt sich mit offenem Brief
Hannes Jarolim bei einer Pressekonferenz 2018.

Der Anwalt hält fest, dass die mangelnde Profitabilität nicht der Grund für die Schließung sein könne – schließlich konnte die LKW-Sparte von VW „eine Verdoppelung der Beauftragungen verzeichnen“. Abschließend verwies Jarolim darauf, dass das Vorgehen des Konzerns in Österreich, das „zu einem nicht unwesentlichen Teil gute Kunden hat“, der Unternehmensgruppe gehört, für „Irritationen“ sorgte – „was nicht im Sinne gängiger unternehmensstrategischer Überlegungen gelegen sein dürfte.“

Der offene Brief im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Aufsichtsratspräsident,

unsere Kanzlei vertritt in der Auseinandersetzung um die von der VW-Gruppe geplante Schließung des MAN-Werks in Steyr die Belegschaftsvertretung. Aber nicht in dieser Rolle, sondern vielmehr als österreichischer Staatsbürger, möchte ich auf diesem Weg meine Betroffenheit über die jüngste Entwicklung um MAN zum Ausdruck bringen.

Der Name Volkswagen genießt – wie allgemein bekannt – in Österreich hohes Ansehen, gleiches gilt für die Konzerntöchter der Unternehmensgruppe. Soeben erfahren wir über zahlreiche Aussendungen, dass die LKW-Sparte des Konzerns erfreulicherweise eine Verdoppelung der Beauftragungen verzeichnen konnte.

Einen nicht unwesentlichen Beitrag in dem Zusammenhang liefert der Standort in Steyr, welcher in den letzten Jahren mit Investitionen und Förderungen seitens der Republik Österreich in Millionenhöhe auf den letzten Stand der Technik gebracht wurde.

Belegschaft machte Zugeständnisse bei Arbeitszeit, Entgelt, Flexibilität und Produktionssteigerung

Im Rahmen von Verhandlungen mit der Belegschaftsvertretung über die mittel- und langfristige Unternehmensplanung wurde von der vormaligen Geschäftsführung weitsichtigerweise ein „Zukunftspaket“ ausverhandelt, in welchem sich die Belegschaft zu erheblichen Zugeständnissen bei Arbeitszeit, Entgelt und Flexibilität sowie einer massiven Produktionssteigerung verpflichtet hat. Im Gegenzug zu dieser Zusage war von der vormaligen Geschäftsführung eine Betriebs- bzw. Standortgarantie bis zum Jahr 2030 zugesichert worden. Die Frage der rechtlichen Qualifikation der abgeschlossenen Vereinbarungen mögen von der VW-Seite und der Belegschaft jeweils unterschiedlich gesehen werden, klar dürfte aber sein, dass ein bereits begonnenes Vertragsverhältnis mit massiven Vorleistungen der einen Seite, im Vertrauen auf die Zusagen des Gegenübers, nicht ohne Weiteres von der anderen Seite, welche die Leistungen auch uneingeschränkt entgegengenommen hat, einfach „storniert“ werden kann.

Abgesehen davon erstaunt im gegenständlichen Fall auch die Art und Weise des Auftretens Ihrer Konzerntochter und deren offenbare Hoffnung, mit vollendeten Tatsachen abseits der bestehenden Rechtslage „Überzeugungsarbeit“ leisten zu können, die womöglich noch auf Verständnis und Anerkennung treffen soll.

Region Steyr steht auf dem Spiel

Steyr und die gesamte Region stellen einen Industrie-Cluster im Bereich der Automotive-Industrie dar, welcher zum Spitzenfeld derartiger Standorte in Europa zählt. Der Qualität, Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen wird in der ganzen Region höchstmöglicher Stellenwert eingeräumt, was dazu geführt hat, dass wir neben industriellen Spitzenleitungen auch in der Zulieferung unzählige „Hidden Champions“ am Standort haben, deren Stellenwert weltweit anerkannt ist.

MAN ist Bestandteil dieser Region und war bis vor kurzem in der Unternehmensplanung auch mit einer langfristigen Entwicklungsperspektive ausgestattet gewesen – ich nehme an, nicht ohne Grund. In den letzten Monaten hat sich diese Einstellung aber um 180° gedreht und die nicht ohne Weiteres nachvollziehbare Neuausrichtung der zuständigen Geschäftsleitung Befremden und Unverständnis ausgelöst. Unabhängig von der Größe des Landes, zählt Österreich sicher zu einem nicht unwesentlichen Teil zu guten Kunden Ihrer Unternehmensgruppe.

Die Art und Weise des Umgangs und das geplante Schaffen vollendeter Tatsachen, welche als nicht durchdacht erscheinen, hat bei den Menschen Irritationen ausgelöst, was nicht im Sinne gängiger unternehmensstrategischer Überlegungen gelegen sein dürfte.

Ich möchte Sie, sehr geehrter Herr Aufsichtsratspräsident, nicht über die Maßen strapazieren. Die Art und Weise, wie Tochterunternehmen der VW-Gruppe am heimischen Markt auftreten und damit auch den Konzern repräsentieren, sollte aber auch für die Konzernspitze von einer gewissen übergeordneten Relevanz sein.

In diesem Sinne darf ich nicht nur meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass eine konzerninterne Befassung mit dem gegenständlichen Vorhaben zu einem Vorgehen führen kann, welches dem hier üblicherweise VW gegenüber bestehendem Vertrauen entspricht.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Johannes Jarolim

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