Demo gegen AUVA-Auflösung
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Briefwechsel mit Sepp Schellhorn zur Position der NEOS zum Thema AUVA

Sehr geehrter Herr Schellhorn,

ich wende mich an Sie, weil ich mir von Ihnen mehr Sachverstand erwarte. Meine Zeilen betreffen aber die von Matthias Strolz vertretene Position der NEOS zur AUVA. Strolz plädierte danach für eine „echte Reform“ und ua. (neben der Übergabe der Unfallkrankenhäuser an die Länder: ????) für „eine Arbeitsunfallversicherungspflicht statt der Pflichtversicherung für die Firmen“.

Ohne lange herumzureden: Das ist die bisher reaktionärste Aussage zur AUVA-Reform und übertrifft noch die Position von Frau Minister Hartinger-Klein. Ganz offen gesagt: Diese Äußerung verrät zudem größte Ahnungslosigkeit! Denn das bedeutet im Klartext die Ersetzung der bewährten gesetzlichen UV durch eine Privatversicherung. Die Diskussion dazu wurde im Rahmen der dtArbeiterUV vor mehr als 130 Jahren detailliert geführt und in dieser Diskussion sprach sich auch Reichskanzler Bismarck mit Nachdruck für eine staatliche, also gesetzliche UV und gegen eine Privatversicherung aus, weil jene sozialer, effizienter, sicherer und wesentlich kostengünstiger ist als eine Privatversicherungslösung. Das gilt heute noch!

Die Finanzierung der gesetzlichen UV stellt zudem – was generell übersehen wird – das Entgelt/die Unternehmerleistung für die Haftungsfreistellung der Unternehmer bei Arbeitsunfällen dar. Das gilt für alle leicht oder grob fahrlässig herbeigeführten Betriebsunfälle. Die Unternehmer haften nur für Vorsatz, was praktisch keine Rolle spielt! Eine Reduktion oder gar eine Beseitigung dieser Beiträge hätte demnach Folgen für die Unternehmerhaftung. Ein (Wieder)Aufleben dieser Haftung hätte existenzielle Folgen für Klein- und Mittelbetriebe, ganz abgesehen davon, dass eine Privatversicherungslösung wesentlich teurer und in Bezug auf die Leistungen schlechter werden würde. Hier besteht ein Zusammenhang mit den Unfallkrankenhäusern!

Vielleicht können Sie mit Herrn Strolz reden und ihm diesen Zusammenhang erklären, denn sein Vorschlag hat das Niveau des fatalen Vorschlags, in Österreich die Wasserversorgung zu privatisieren. Es ist eben nicht so, dass privat immer besser ist! Das ist Ideologie, aber kein rational vertretbares Argument. Ich meine, dass Ihre Partei sich mit der AUVA (und anderen Reformwilligen) an einer ‚echten‘ Reform beteiligen sollte und nicht mit der Regierung und Frau Minister Hartinger-Klein die Zerstörung dieser für ganz Österreich bewährten Einrichtung betreiben sollte!

Mit freundlichen Grüßen

von

Heinz Barta/Innsbruck

 

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rudi
rudi
1. Januar 2021 12:50

So schaut es mit unserem Gesundheitssystem aus! Werte Genossen Kann man diese Zusammenlegung nicht gerichtlich zurücknehmen lassen? Mit den VfGH oder WKStA oder bei Beiden,gleichzeitig, eine Klage einbringen. Man muss es nur machen, so glauben wir.     Verluste der Gesundheitskasse: Nichts ist harmonisch (18.2.2020) Einer parlamentarischen Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, dass für die ersten 12 Monate der neuen ÖGK ein Verlust von 175,3 Millionen Euro erwartet wird. Kumuliert berechnet wird bis 2024 ein Bilanzverlust von 1,7 Milliarden Euro prognostiziert. Statt der von Kurz versprochenen „Patientenmilli­arde“ soll jetzt der „Gürtel enger geschnallt“ werden. Stellungnahme von Dr. Rudi Gabriel, Arzt und gesundheitspo­litischer Sprecher file:///C:/Users/Rudi/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image001.jpg Rudi Gabriel „Eines Vorweg: Es darf nicht sein, dass jetzt die Gelder, welche die Versichertenge­meinschaft über 60 Jahre auf Grund eines gesetzlichen Auftrages zurückgelegt haben für die teuren Aufwendungen der Kassenfusion der ehemaligen Gebietskranken­kassen herangezogen werden. Die Bundesregierung Kurz I hat ohne Not die Fusion gewollt – die Bundesregierung Kurz II und der Finanzminister müssen jetzt Verantwortung übernehmen und den Karren selbst aus den Dreck ziehen!“ Das sagt Rudi Gabriel, zu den bekannt gewordenen Verlusten bei der Österreichischen Gesundheitskas­se (ÖGK). Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind vorhanden: Auch wenn der Krankenkassen­strukturfond seit 2018 nicht mehr dotiert worden ist, ist dieser nach wie vor rechtsgültig und Sozialminister Anschober und Finanzminister Blümel haben damit die gesetzliche Grundlage, die durch eine nicht zu Ende gedachte Kassenfusion entstandenen Finanzlöcher aufzufüllen. Der Vorsitzende im Dachverband der Sozialversiche­rungsträger, der Arbeitgeberver­treter Peter Lehner, macht hingegen für die steigenden Defizite ÖGK ‚unter anderem die Beschlüsse der roten Selbstverwaltung‘ verantwortlich. So seien unter anderem in den letzten Jahren zu hohe Vertragsabschlüsse mit den Vertragsärzt_innen paktiert worden. Hier muss aber daran erinnert werden, dass der nunmehrige Dachverband bereits seit über 10 Jahren mit erheblichen Nachbesetzungspro­blemen bei den Landärzt_innen konfrontiert ist. Andreas Huss, Arbeitnehmerobmann der Österreichischen Gesundheitskasse legte dazu in einer OTS Aussendung vom 14. Februar detailliert dar, dass seit Mitte… Weiterlesen »

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