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Wirtschaft bestellt – Regierung setzt um: Nicht nur beim Karfreitag

Der Karfreitag wird künftig kein gesetzlicher Feiertag sein. Wer freihaben will, muss einen Urlaubstag opfern. Der Vorschlag kommt vom Handelsverband. Nicht zum ersten Mal kopiert die Regierung Forderungen der Wirtschaft: Das Wohnprogramm der Regierung liest sich wie ein Wunschzettel der Immobilienwirtschaft. Auch der Abbiegeassistent wurde durch Wirtschaftsinteressen verhindert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jänner entschieden: Der Karfreitag darf nicht nur für Anhänger der evangelischen und altkatholischen Kirche ein Feiertag sein. Das heißt: Entweder alle Beschäftigten haben einen Feiertag oder niemand. Gernot Blümel verkündete nach dem Urteil:

Es wird niemandem etwas weggenommen werden!

Das kann nur heißen: Der Karfreitag als Feiertag muss für alle Beschäftigten gelten.

Doch ein Monat später sieht das ganz anders aus. Zunächst hat die Regierung tagelang über einen „halber Feiertag“ ab 14:00 diskutiert. Doch selbst das dürfte der Wirtschaft zu weit gegangen sein: Die Regierung änderte ihre Pläne einen Tag vor dem Beschluss im Parlament noch einmal: Künftig wird es nämlich nicht einmal einen halben Feiertag geben, sondern gar keinen. 300.000 Menschen verlieren dadurch ihren Feiertag – Blümel hat gelogen.

Regierung übernimmt Vorschlag der Handelsvereinigung

Die Lösung der Regierung sieht vor, dass sich die Beschäftigten stattdessen einen Urlaubstag nehmen können. Der Urlaubsanspruch bleibt aber gleich – nur einer der Tage kann als „persönlicher Feiertag“ genutzt werden. Den Protestanten und Altkatholiken nimmt die Regierung einen ganzen Feiertag weg – alle anderen bekommen nichts dazu. Trotzdem nennt Norbert Hofer die Lösung: „Eine perfekte“.

Perfekt für die Arbeitgeber-Vertreter – denn die Regierung setzt damit eins zu eins einen Vorschlag des Handelsverbandes um. Und dieser feiert sich dafür in einer Presseaussendung.

Verschlechterungen für Evangelische und Altkatholiken

Der einzige Vorteil des „persönlichen“ Feiertages gegenüber einem normalen Urlaubstag: Der Arbeitgeber darf ihn nicht ablehnen. Entscheidet sich der Beschäftigte doch freiwillig zu arbeiten, muss ein Zuschlag gezahlt werden. Der Haken an der Sache: Der persönliche Feiertag muss drei Monate im Voraus angekündigt werden.

Eine weitere Verschlechterung für die Evangelischen und Altkatholischen: Diese mussten bisher nur eine Woche vor dem Karfreitag ankündigen, nicht arbeiten zu wollen. Außerdem weiß man von Fällen rund um den 12-Stunden-Tag, was die von der Regierung angepriesene Freiwilligkeit wirklich bedeutet. Schon wenige Wochen nachdem das Gesetz in Kraft trat, wurden die ersten Arbeitnehmer gekündigt, weil sie nicht „freiwillig“ zwölf Stunden arbeiten wollten.

Neues Karfreitagsgesetz schon wieder gesetzeswidrig

Um den Karfreitag als Feiertag zu streichen, muss die Regierung in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Und in rund 500 Einzelkollektivverträge mit eigener Karfreitags-Regelung. Das ist ein historischer Eingriff in die Kollektivvertrags-Autonomie, die in der österreichischen Verfassung garantiert ist.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung ist die erste Regierung, die per Gesetz in Kollektivverträge eingreift – und dann auch noch, um Arbeitnehmern etwas wegzunehmen, das im Kollektivvertrag garantiert wird.

Das setzt einerseits die Dynamik von Kollektivverträgen außer Kraft: Schließlich bekommen Gewerkschaften freie Tage im Abtausch, wenn sie den Arbeitgebern bei anderen Fragen entgegenkommen. Das wird bei dem Eingriff ignoriert.

Und überhaupt könnte der Eingriff rechtswidrig sein, wie der  Experte für Arbeitsrecht Franz Marhold von der Wiener Wirtschaftsuniversität vermutet. Deutschland und die Türkei wurden für ähnliche Eingriffe in die Kollektivvertrags-Autonomie vom Europäischen Gerichtshof als auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Die Regierung müsste die Lösung des Problems den Sozialpartner überlassen, findet Marhold.

LKW Abbiegeassistent

Der Karfreitag ist der zweite Fall in dieser Folge, bei dem die Regierung vor der Wirtschaft in die Knie geht. Denn auch Verkehrsminister Norbert Hofer hat seine Ablehnung des verpflichtenden Abbiegeassistenten besiegelt.

Obwohl alleine im vergangenen Jahr 16 Menschen bei einem LKW-Unfall ums Leben kamen – wird der Abbiegeassistent nicht kommen. Vor dieser Entscheidung hat Hofer zu einem Sicherheitsgipfel geladen. Dort haben sich zahlreiche Experten – vom Verkehrsclub Österreich, über die Arbeiterkammer bis hin zu Wissenschaftlern der TU Wien – für einen verpflichtenden Abbiegeassistenten eingesetzt. Hofer belog danach die Öffentlichkeit und sprach von nur einem Vertreter, der einer Verpflichtung forderte.

Presseaussendung der Industriellenvereinigung kam noch vor offiziellen Ergebnissen

Ein offenes Ohr schenkte Hofer nur der Wirtschaft. Die Argumente Hofers gegen den Abbiegeassistenten sind die gleichen wie jene von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. Doch das ist nicht alles:

Die Industriellenvereinigung scheint über die Ergebnisse des Gipfels schon Bescheid gewusst zu haben, bevor dieser überhaupt zu Ende ging.

Die IV versendeten eine Presseaussendung, in der sie die Ergebnisse des Gipfels begrüßte – die Gipfelteilnehmer selbst kannten die Ergebnisse noch nicht. Das wirft die Frage auf: Stammt der Vorschlag von der IV – wie die Karfreitagslösung vom Handelsverband?

Immobilien-Lobby spendet 190.000 Euro – Regierung erfüllt ihre Wünsche

Einem ähnlichen Muster folgt auch das Wohnprogramm der Regierung: Darin sind die Forderungen der Immobilien-Wirtschaft oft 1:1 kopiert. So steht etwa unter dem Punkt „Steuererleichterungen für Vermieter“ im Forderungskatalog der IV Folgendes: „Attraktivierung von Vermietungen durch Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahren (sic!).“

Die Regierung hat diese Forderung ganz einfach in ihr Programm übernommen und hat nur „Attraktivierung von Vermietungen“ mit der Formulierung „Mietkauf-Modelle forcieren“ ersetzt. Hier der vollständige Vergleich des Regierungsprogrammes mit den Forderungen der Immobilien-Wirtschaft.

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