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Zulagen und Zuschläge für Beschäftigte werden höher besteuert

Das Finanzministerium bereitet eine große Steuerreform vor. Während die Änderungen für Unternehmen schon recht klar sind, wissen Beschäftigte noch wenig, was ihnen dadurch blüht. Jetzt hat Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) angekündigt, dass “Ausnahmen” bei der Einkommenssteuer fallen sollen. Das bedeutet, dass künftig weniger Geld am Gehalts- und Lohnzettel stehen wird. Wer im Außen- oder Schichtdienst arbeitet, bekommt die Einschnitte besonders zu spüren.

Hubert Fuchs ist Staatssekretär im Finanzministerium, leitet dort die Steuerreform Task-Force und hat angekündigt: “Es ist ein großer Wurf zu erwarten”. Es soll radikale Änderungen im Steuerrecht geben. Niedrigere Steuern für Unternehmen sind schon fix. Was sich für Arbeitnehmer ändert, wird dagegen nur angedeutet. Das Einkommenssteuergesetz wird laut Fuchs “in den Mistkübel geworfen”. Vor allem Ausnahmen und Sonderbestimmungen werden “ausgemistet”. Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, gibt ihm Recht: Ein großer Wurf könne nur gelingen, wenn die Ausnahmen rigoros gestrichen werden. Doch was heißt das?

Einschnitte für Beschäftigte in Schicht- und Außendienst

Konkreter wird auch das Regierungsprogramm (S. 127ff.) dazu nicht. Dort heißt es, dass Ausnahmen und Sonderbestimmungen bei der Einkommenssteuer fallen sollen. Das sind Zuschläge für Feiertags-, Nachtarbeit und Überstunden sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen oder Reise-Taggelder. Sie sind derzeit steuerbegünstigt [(§ 68 (steuerfreie Zulagen und Zuschläge) und § 3 Abs 1 Z 16b (steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen gem KV) EStG].

Fallen diese steuerliche Begünstigung der “Entrümpelung” der Einkommenssteuer zum Opfer, bedeutet das für einige Berufsgruppen deutliche Nettolohn-Verluste. Zulagen und Zuschläge sind etwa für Beschäftigte im Außendienst, für Bauarbeiter oder für Pflegepersonal im Schichtdienst ein wesentlicher Teil ihres Einkommens. Sie müssten dann deutlich mehr Abgaben zahlen. Der AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer warnt daher im Standard “vor einseitigen Einschnitten zulasten der Arbeitnehmer im Lohnsteuerrecht.”.

Was passiert, wenn Begünstigungen wegfallen?

Was ein Wegfall aller Begünstigungen im Einkommenssteuer-Gesetz bedeuten könnte, zeigen diese vier Fallbeispiele:

Beispiel 1: Facharbeiter im Hochbau

Ein Facharbeiter im Hochbau erhält ein Taggeld von 16,90 Euro (lt Kollektivvertrag) bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden und eine Gefahrenzulage von 10% des Stundenlohns (bei Gebäuden ab dem 8. Geschoß).

Monatslohn: 2.406,90 €
Gefahrenzulage: 240,69 € (Lohnsteuerfrei)
Taggeld: 292,71 € (Lohnsteuerfrei und SV-frei)

Der Facharbeiter kommt so auf einen Brutto-Lohn von 2.940,30 Euro und auf einen Nettobetrag von 2.204,15 Euro. Ohne Begünstigungen bleiben nur mehr  1.982,99 Euro netto übrig. Das macht einen Einkommensverlust von 221,16 Euro im Monat bzw. von 2.653,92 Euro im Jahr

Beispiel 2: Krankenpflegerin bei der Gemeinde Wien

Eine Krankenpflegerin bei der Gemeinde Wien mit zwei Nachtdiensten pro Woche, zwei Sonntagsdiensten pro Monat und einer Gefahrenzulage (weil mit Infektionskrankheiten in Berührung)

Monatsgehalt: 2.568,48 €
Gefahrenzulage: 94,77 €
Nachtarbeitszulage: 146,87 € (pro Schicht 16,96 €)
Sonntagszulage: 94,56 € (12- Stundendienst, 3,94 € pro Stunde)

Die Krankenpflegerin kommt so auf ein Brutto-Gehalt von 2.904,68 Euro und einen Nettobetrag von 2.081,70 Euro. Ohne Begünstigungen bleiben nur mehr 1.964,03 Euro netto übrig. Das macht einen Einkommensverlust von 117,67 Euro im Monat bzw. von 1.412,04 Euro im Jahr.

Beispiel 3: Polizistin

Eine Polizistin mit einem Nachtdienst pro Woche, einem Sonntagsdienst im Monat und einer Gefahrenzulage (Vergütung für besondere Gefährdung gem § 82 GehG)

Monatsgehalt: 2.620,00 €
Nachtzuschlag: 88,68 €
Sonntagszuschlag: 181,73 €
Gefahrenzulage: 182,19 €

Die Polizistin kommt so auf ein Brutto-Gehalt von 3.072,60 Euro und einen Nettobetrag von 2.179,40 Euro (die Zulagen bis 360 Euro sind steuerfrei). Ohne Begünstigungen bleiben nur mehr 2.053,40 Euro netto übrig. Das macht einen Einkommensverlust von 126 Euro im Monat bzw. von 1.512 Euro im Jahr.

Beispiel 4: Qualifizierter Arbeitnehmer (ohne Lehrabschluss)

Ein qualifizierter Arbeitnehmer (ohne Lehrabschluss) im Metallgewerbe hat Anspruch auf Erschwernis- und Schmutzzulage. Inklusive Wegzeiten ist er von Montag bis Donnerstag mehr als 11 Stunden „unterwegs“.

Monatslohn: 1.901,95 €
Erschwerniszulage: 90,51 €
Schmutzzulage: 90,51 €
Entfernungszulage: 396,63 €
Montagezulage: 138,44 € (steuerpflichtig)

Der Metallarbeiter kommt so auf ein Brutto-Gehalt von 2.618,04 Euro und einen Nettobetrag von 2.071,03 Euro (die Zulagen bis 360 Euro sind steuerfrei). Ohne Begünstigungen bleiben nur mehr 1.811,47 Euro netto übrig. Das macht einen Einkommensverlust von 259,56 Euro im Monat bzw. von 3.114,72 Euro im Jahr.

 

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Ich hasse Texte,
Ich hasse Texte,
21. September 2018 16:59

in denen nicht angegeben wird, was brutto ist und was netto!

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