Die Regierung aus ÖVP und Grüne wollen den Kündigungsschutz für Arbeiterinnen und Arbeiter aufweichen. Seit 2021 gilt für alle Arbeiter:innen ein gesetzlicher Kündigungsschutz von mindestens sechs Wochen. Geht es nach der Regierung, sollen Kollektivverträge für Arbeiter:innen diese Frist künftig unterschreiten können – auf bis zu 24 Stunden.
2017 hat die damalige SPÖ-ÖVP-Regierung die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten beschlossen. Dabei ging es unter anderem um besseren Kündigungsschutz für Arbeiter. Denn Angestellte konnten bereits zuvor nur mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden, während es bei Arbeitern – je nach Kollektivvertrag – sogar nur ein Tag sein konnte. Das wurde somit angeglichen. Für alle arbeitenden Menschen gilt seitdem ab dem zweiten Dienstjahr eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
Jetzt taucht plötzlich in einem Gesetzesentwurf – zu einem ganz anderen Thema – ein folgenschwerer Satz auf, der besagt, dass „abweichende Regelungen durch Kollektivvertrag festgelegt werden“ können. Die SPÖ vermutet, dass man diese Regelung “durchschummeln” wollte.
SPÖ kündigt Widerstand an
Eigentlich darf ein Kollektivvertrag stets nur Verbesserungen beinhalten – das Gesetz definiert lediglich die Mindeststandards. Doch durch diese Ergänzung kann der Kündigungsschutz künftig in Kollektivverträgen ausgehebelt werden. Arbeiter:innen könnten somit wieder innerhalb 24 Stunden entlassen werden. Für Angestellte gilt hingegen der volle Kündigungsschutz weiterhin.
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch kündigt vollsten Widerstand auf allen Ebenen an:
„Diese Bundesregierung zeigt neuerlich ihr wahres Gesicht. Sie wollen keine Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern. Sie wollen Menschen erster und zweiter Klasse. Sie wollen, dass es möglich ist, Arbeiter jederzeit und binnen 24-Stunden auf die Straße zu setzen, ohne jeglicher Absicherung. Sicher nicht mit uns, der SPÖ!“, so Muchitsch.