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Nationalbankerin Kolm klagt Journalistin zur Einschüchterung – die kämpft um ihre Meinungsfreiheit

Foto: Gage Skidmore / CC BY-SA 2.0

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Patricia Huber Patricia Huber
in Digitales Leben & Web
Lesezeit:5 Minuten
22. März 2021
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Darf man eine Stadt in Honduras, in der Investoren die Gesetze und Arbeitsrechte alleine bestimmen und die Steuerquote bei 7,5 Prozent liegt, eine Steueroase nennen? Das will die Vizepräsidentin der österreichischen Nationalbank, Barbara Kolm, gerichtlich verbieten. Denn Kolm wurde 2014 durch den Präsidenten von Honduras in den Aufsichtsrat dieses neoliberalen Experiments bestellt und klagt aktuell die österreichische Journalistin Patrice Fuchs, weil sie twitterte, dass Kolm eine Steueroase in Südamerika errichte. Sie ging wohl davon aus, dass Fuchs ihre Behauptung daraufhin zurücknehmen würde. Doch die kämpft bis in die letzte Instanz für ihre Meinungsfreiheit und bekommt dabei unerwartet viel Unterstützung. 

„Ich will nicht auf diese Art unter Druck gesetzt werden“, sagt Patrice Fuchs zur Klage von Barbara Kolm. Fuchs produziert mit ihrem Mann historische Dokumentationen, ist in der Gewerkschaft für Selbständige aktiv und schreibt auf ihrem Blog und auf Twitter. Dort hat sie die Vizepräsidentin der Österreichischen Nationalbank dafür kritisiert, beim Bau einer umstrittenen neoliberalen Charter City in Honduras mitzuwirken – „einer Steueroase“, wie es Fuchs nennt.

Es geht um die Charter City „Próspera“, eine eigene Sonderwirtschaftszone in Honduras, erbaut für private Investoren. Dort sollen eigene Gesetze und andere Arbeitsrechte als im Rest des Landes gelten, und eben auch eine niedrigere Steuerquote von nur 7,5 Prozent. Kolm sitzt im Aufsichtsrat dieses Projekts.

Prospéra wirbt auf der Website mit sehr niedrigen Steuersätzen.

Klage nach Tweet

Nach einem Tweet bekommt Fuchs einen Brief von Kolms Anwalt: Die Vizepräsidentin der Nationalbank klagt Fuchs, weil sie das Investoren-Projekt auf Honduras eine „Steueroase“ nennt. Richter Stefan Apostol widerspricht Kolm. Es sei nicht ehrenrührig, eine Steueroase aufzubauen, weil legal. Damit war die Nationalbankerin nicht zufrieden und ging in Berufung, die Sache ging zum Oberlandesgericht (OLG) Wien. Dort bekam wiederum Kolm in zweiter Instanz recht: Der Vorwurf der Steueroase sei sehr wohl ehrenrührig, weil von Kolm „als Vizepräsidentin der Österreichischen Nationalbank insbesondere auch in steuerlichen Belangen ein absolut untadeliges, über jeden Zweifel erhabenes Verhalten abverlangt wird“, zitiert das Magazin Zackzack aus dem Urteil.

Das will Fuchs wiederum nicht hinnehmen – und so wird aus einem Kommentar auf Twitter ein Rechtsstreit um die Meinungsfreiheit. „Wenn ich meinen Tweet widerrufe, darf niemand mehr Próspera eine Steueroase nennen. Ich finde, das muss erstmal geklärt werden“, sagt Fuchs. Der Prozess werde bei einer möglichen Verurteilung um die 12.000 bis 15.000 Euro kosten. „Ich hoffe, ich gewinne den Fall“, meint Fuchs, die jetzt ins Beweisverfahren geht. 

Kolm selbst war bisher bei keinem Gerichtstermin anwesend. Das wird sich jetzt ändern: Sie soll als erste Zeugin im Verfahren geladen werden. Ihr Anwalt ist darüber nicht begeistert, denn die Aufmerksamkeit für den Prozess ist dadurch gestiegen. Seit Fuchs ihren Schritt am Freitag über das Investigativ-Magazin zackzack bekannt gab, ist viel Unterstützung gekommen. Über ein Paypal-Konto sammelt sie Geld für den Prozess – juristisch bietet ihr nun Rechtsanwältin Daphne Frankl-Templ Beistand an.

Fuchs fühlte sich am Donnerstag als wäre sie „durch ein Stahlgewitter gelaufen“. Mittlerweile ist sie zuversichtlicher. Die enorme Unterstützung hat sie sehr gerührt, sagt sie. „Mir haben sogar FreundInnen aus der Teenagerzeit Spenden geschickt! Das macht mich demütig. Das Geld muss verantwortungsvoll verwaltet werden.“ 6.500 Euro sind in nur drei Tagen zusammengekommen, und das ohne große Kampagne. Viele überweisen Geld, damit Fuchs sich den Prozess leisten kann. Bislang hatte sie aus Kostengründen nicht einmal einen Anwalt.

Ich danke euch für euren vielen Nachrichten.
Es gibt jetzt die Möglichkeit mich in diesem Prozeß "Kolm gegen Fuchs" zu unterstützen. Entweder über Paypal:https://t.co/nwEbTSOBbR
Oder via dem PSK-Konto:
AT66 6000 0000 7328 0620
Die Spenden werden zu 100% transparent behandelt! pic.twitter.com/gbvezuSbBZ

— soulipat (@soulipat) March 20, 2021

Wer ist Barbara Kolm?

Die Klägerin ist seit 2018 Vizepräsidentin der Nationalbank, ernannt von der Regierung Kurz-Strache. Kolm leitet auch das Hayek Institut, eine neoliberale Denkfabrik, die sich für den Abbau des Sozialstaates einsetzt. Sie bezeichnete den Wohlfahrtsstaat als „nicht mehr zeitgemäß und schon gar nicht mehr leistbar“. Menschen sollen sich nicht auf staatliche Pensionen und Krankenversicherung verlassen, sondern „mehr Bescheidenheit“ an den Tag legen.

Kolm befürwortete in der Vergangenheit auch Steueroasen. Auf die Frage, ob diese trocken gelegt werden sollten, antwortet sie der Wiener Zeitung: „Nein, weil sie für ein Minimum an Steuerwettbewerb sorgen. Ansonsten würden die Steuern wohl ins Unermessliche steigen.“

Kolm verdient am Staat allerdings selbst sehr gut. Denn sie ist nicht nur Vizepräsidentin der Nationalbank, sondern sitzt auch im ÖBB-Aufsichtsrat und dem Universitätsrat der Uni Wien.

Was sind neoliberale Charter Cities?

Das Projekt der Charter City in Honduras, an dem Kolm beteiligt ist, ist hoch umstritten. Seit Mai 2020 wird an „Próspera“ gebaut. Ideengeber und Investor ist der libertäre deutsche Unternehmer Titus Gebel. Weitere Investoren sind das Büro der Star-Architektin Zaha Hadid aus London und die Steuer- und Unternehmensberatungsfirma EY. Honduras hat für die Errichtung privater Modellstädte seine Verfassung geändert. Die Bewohner der Insel sind nicht gefragt worden, die Mehrheit ist dagegen.

„Die Mehrheit, nein eigentlich alle Gemeinden sind dagegen. Das Problem ist, dass die Chartercity während der Pandemie genehmigt und ein Ausgangsverbot erlassen wurde. Wir konnten deshalb nicht die Demonstrationen dagegen veranstalten, die notwendig gewesen wären und haben deshalb mit einem Autokorso protestiert. Aber ja, die Mehrheit der InselbewohnerInnen ist dagegen, auch die Mehrheit der Menschen in Honduras ist dagegen“, sagt Venessa Cardenas, Vizepräsidentin der Gemeindevertretung vor Ort.

Weil es Gerüchte über Menschenrechtsverletzungen und Vertreibungen der indigenen Bevölkerung vor Ort gibt, ist mittlerweile TUM International, ein Tochterunternehmen der Technischen Universität München, aus dem Projekt ausgestiegen. „Die TUM International GmbH zieht sich grundsätzlich aus Projekten zurück, wenn es, wie in diesem Fall, Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gibt“, schrieb das Unternehmen am 16. März 2021 auf Anfrage des Ökumenischen Büros für Frieden und Gerechtigkeit in München. Von Kolm gibt es diesbezüglich keinen Kommentar. Auch die österreichische Nationalbank hat bis jetzt auf keine Anfrage reagiert.

2012 hat der Verfassungsgerichtshof von Honduras das erste Gesetz für die Sonderwirtschaftszone als verfassungswidrig erklärt, weil der honduranischen Bevölkerung der freie Zugang zu einem Gebiet im eigenen Land verwehrt werde. Doch wenige Monate später waren diese RichterInnen ihren Job los und neue im Amt. Sie bestätigten das Gesetz – internationale Investoren dürfen ein eigenes Steuersystem, eigene Gerichte und Sicherheitsbehörden aufbauen und einen Tiefseehafen errichten.

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2 Kommentare
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xx1xx
xx1xx
24. März 2021 03:41

Ein parteipolitisches Auftreten der österreichischen Nationalbank. Damit ist imho ihre Rolle gefährdet. Kulm soll zurücktreten!

3
0
Antworten
rudolf
rudolf
Reply to  xx1xx
25. März 2021 09:45

Bitte, wieviel Geld bekommt diese Frau von der Bank???
Sie sollte mal von dem LEBEN was ein arbeitenter Mensch bekommt,von ca 1100.-€ oder etwas mehr. Dann würde diese Frau schon anders reden!!

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