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Einreisebestimmungen: Verordnung voller Fehler, Chaos an den Grenzen

Alina Bachmayr-Heyda Alina Bachmayr-Heyda
in Türkis-Grün
Lesezeit:3 Minuten
28. Juli 2020
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Statt einheitlicher Einreisebestimmungen hat Gesundheitsminister Anschober ein kompliziertes Regelwerk an Einreisebestimmungen erlassen. Es ist voller Fehler und benachteiligt dern auch Nicht-EU-Bürger massiv benachteiligt. 

Die aktuellen Einreisebestimmungen hatten sich vor dem Erscheinen am Montag schon verzögert. Eigentlich wären sie schon letzte Woche fällig gewesen, treten sie doch bereits Donnerstag in Kraft – auch für Menschen, die bereits im Ausland sind. Die Begründung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne): Er braucht Zeit für eine eingehende rechtliche Prüfung. Erst vergangene Woche hatte der Verfassungsgerichtshof mehrere Verordnungen aus dem Gesundheitsministerium für gesetzeswidrig erklärt. Doch diese Prüfung ist misslungen, sagen Verfassungsexperten.

Test oder kein Test?

Die Einreisebestimmungen sind deswegen so kompliziert, weil sie unterscheiden, woher man aktuell einreist und welche Reiseroute man wählt.

Am einfachsten ist es für österreichische, EU-, EWR- und schweizer Staatsbürger und Menschen mit Aufenthaltsrecht in Österreich. Sie alle sind laut EU-Recht gleich zu behandeln. Wenn sie sich mindestens zehn Tagen in einem Land mit „stabiler“ Covid-19-Lage aufhielten, dürfen sie ungehindert einreisen. Schwieriger wird es schon, wenn sie aus einem Risikostaat oder einem Land kommen, das weder auf der Liste sicherer oder unsicherer Länder steht. Dann müssen sie einen negativen Corona-Test vorweisen, der weniger als 72 Stunden alt ist, oder sich zehn Tage in Heimquarantäne begeben. In Österreich können sie dann einen Corona-Test machen, der sie aus der Heimquarantäne befreit.

Anders ergeht es Nicht-EU-Bürgern ohne Wohnsitz in Österreich. Sind sie keine Pflegekräfte, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten, dürfen sie nur die Grenze überqueren, wenn sie aus dem Schengenraum einreisen und einen höchstens drei Tage alten Test vorweisen können. Allerdings müssen sie dann auf jeden Fall für zehn Tage in Quarantäne. Diese Heimquarantäne können sie auch mit einem erneuten Test in Österreich nicht verkürzen.

„Einfach nicht logisch“

Daraus ergeben sich absurde Begebenheiten: Wer in Niederösterreich lebt und Besuch von der Verwandschaft aus Bosnien erwartet, darf diese nur empfangen, wenn sie per Auto anreist – nicht aber mit dem Flugzeug.

Dass der negative Test für die einen gilt und für die anderen nicht, findet der Verfassungsjurist „einfach nicht logisch“. Entweder ein negativer Test bedeute, dass die Quarantänepflicht zu Ende ist, oder eben nicht. Es sei fraglich, ob es für diese Ungleichbehandlung sachliche Gründe gibt, meint Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Wenn es die nicht gibt, kann die Verordnung aufgehoben werden.

27 Fehler in der Verordnung

„Kommt spät, ist unklar, keiner kennt sich aus“, urteilt auch der Verfassungsjurist und ehemalige Spitzenbeamte im Bundeskanzleramt Manfred Matzka:

„Ich habe mir die Verordnung angeschaut und finde 27 Fehler darin, Beistrich- und Rechtschreibfehler inklusive. Jetzt kann man sagen, ein Beistrichfehler ist ja wurscht. Aber das zeigt eine gewisse Schlampigkeit. Und die Schlmapigkeit bei Rechtsvorschriften mindert das Vertrauen in und die Gehorsamkeit gegenüber dem Recht.

Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht „schwere Schnitzer und konstatiert: „So etwas habe ich noch nicht erlebt“. Auch die Regelung, dass Drittstaatangehörige im „gewerblichen Verkehr“ einreisen dürfen, ist unklar. „Sind das nur LKW-Fahrer, ist das ein Bus-Chauffeur oder gar die Bus-Passagiere?“, fragt Matzka. „Diese Unklarheiten sind nicht notwendig. Das führt zu Problemen, die vermeidbar wären.

„Die Formulierung der Rechtsvorschriften liegen nicht in der Hand von ausreichend qualifizierten Juristen.“ Diese würden zumindest zu einem „einigermaßen akzeptablen“ Ergebnis kommen. Das ist bei der gesamten Corona-Rechtsvorschriften nicht der Fall, sind sich die Juristen einig. „Das ist die Konsequenz einer seit Langem zu beobachtenden Tendenz, die juristische Kompetenz auf Ebene der Ministerien zu verdünnen“, erklärt Verfassungsexperte Mayer.

Chaos an der Grenze

Das Chaos im Ministerium sorgt indes auch für ein Chaos an der Grenze. Ö1 berichtet von einer Wienerin, die unberechtigterweise nach einer Zahnbehandlung in Ungarn in Heimquarantäne geschickt wurde – ohne Bescheid.

Minister Anschober zeigt sich einsichtig: „Das war schlechte Arbeit. Punkt.“ Es sei eine Reihe von Fehlern passiert. „Das darf sich nicht wiederholen“, gesteht der Minister am Dienstag bei einer Pressekonferenz ein.

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