In der Europäischen Union werden die Länder, die kein Mitglied der EU sind, Drittstaaten genannt. Menschen aus diesen Ländern sind von den Rechten der europäischen Freizügigkeit (u.a. Recht auf Arbeit oder Wohnen in Ländern der EU) ausgeschlossen.
Wenn der Unterhalt ausbleibt, bekommen Alleinerziehende über neuen Fonds mehr Unterstützung
Ab 1. Juli 2026 hilft ein Unterstützungsfonds Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern, wenn sie für ihre Kinder weder Unterhalt, noch Unterhaltsvorschuss oder...
WeiterlesenDetails




























