- Rolle: Direkt gewähltes EU-Organ mit Zuständigkeit für Gesetzgebung, Aufsicht und Haushalt
- Mitglieder: 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments
- Präsident: David Sassoli
- Gegründet: 1952 als Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1962 als Europäisches Parlament, erste direkte Wahl 1979
- Standort: Straßburg (Frankreich), Brüssel (Belgien), Luxemburg
Das Europäische Parlament ist die einzige direkt von den europäischen Bürgerinnen gewählte Institution der EU. Die 705 EU-Parlamentarier, auch Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) genannt, vertreten 450 Millionen Bürger aus allen 27 Mitgliedsstaaten. Sie sind in acht politische Fraktionen unterteilt. Alle zweieinhalb Jahre (also zwei Mal in jeder Legislaturperiode) wählen sie einen neuen Präsidenten bzw. eine neue Präsidentin aus ihrer Mitte.
Das EU-Parlament ist das gesetzgebende Organ der EU. Seine Mitglieder vertreten alle EU-Bürger und stimmen über Gesetzesvorschläge ab. In der letzten Periode wurden 700 Gesetze angenommen und 51 abgelehnt.
Darüber hinaus entscheidet das Parlament gemeinsam mit dem EU-Rat über das Budget, welches von der EU-Kommission vorgeschlagen wird. Dabei kann es Änderungen einfordern und beschließen.
Eine weitere wichtige Funktion besteht in der Kontrolle der EU-Kommission und des EU-Rats. Diese müssen dem Parlament regelmäßig berichten. Mittels parlamentarischer Anfragen können die Parlamentarier Einsicht in die Vorgänge verlangen. Das EU-Parlament kann die EU-Kommission bestätigen und ihr auch das Misstrauen aussprechen.
Europäische Transparenz: Hier geht’s zum öffentlichen Dokumentenregister des Europäischen Parlaments, hier zu dem der EU-Kommission.
Zudem bietet die Plattform Ask the EU jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit, per online-Anfrage Auskunft über europäische Entscheidungen, Dokumente oder Protokolle direkt von den EU-Institutionen zu erhalten.