Die Debatte über einen Verhandlungsgegenstand, der in einem Ausschuss vorberaten ist, wird im Regelfall durch den Berichterstatter eröffnet. Im Falle eines Verzichtes auf die Berichterstattung wird die Debatte durch die Worterteilung an den ersten zu Wort gemeldeten Redner eröffnet.
Ein Abgeordneter, der in der Debatte zu sprechen wünscht, hat sich bei einem vom Präsidenten bestimmten Beamten der Kanzlei mit der Angabe, ob er „für“ oder „gegen“ sprechen wird, zu melden. In der Regel wird diese Meldung durch den Ordner des jeweiligen Klubs vorgenommen. Kein Redner darf innerhalb einer Debatte öfter als zwei Mal sprechen.
Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen in der Debatte des Nationalrates auch mehrmals das Wort ergreifen.
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