Jedes Jahr schiebt der österreichische Staat Kinder in Länder ab, die sie oft nur von Erzählungen kennen. Die Kinder sind in Österreich aufgewachsen und bestens integriert. Nach massiven Protesten gegen die Abschiebepraxis der Regierung hat diese eine Kommission eingerichtet. Deren Fazit: Die Abschiebungen verletzen geltende Kinderrechte. Doch die Regierung ignoriert bis heute den Kommissionsbericht.
In Österreich werden regelmäßig Kinder abgeschoben. 2019 waren es 100 Minderjährige, 2020 – aufgrund der Corona-bedingten Reisebeschränkungen weniger, nämlich 67. Das sind durchschnittlich ein bis zwei Abschiebungen pro Woche. Die Kinder werden in Länder wie Georgien, die Ukraine, Ägypten oder Nigeria deportiert. Auch vor Schubhaft sind Kinder nicht geschützt:
„2020 betrug die durchschnittliche Haftdauer der in Schubhaft angehaltenen Minderjährigen 9,4 Kalendertage“, schreibt das Innenministerium.
Nach Protesten gegen Kinder-Abschiebung: Kommission prüfte Gesetzeslage
Während die meisten Fälle kaum Aufmerksamkeit erhalten, lösen manche Abschiebungen große Empörung aus. So etwa der Fall von Tina und ihrer Schwester im Jänner 2021. Die beiden wurden bei Schneefall trotz heftiger Proteste nach Georgien abgeschoben. Beide sind in Österreich geboren und in die Schule gegangen. Ihr Schulleiter war fassungslos: „Wie soll ich meinen Schüler:innen begreiflich machen, dass sich Integration lohnt, wenn so gut integrierte Schülerinnen und Schüler dann abgeschoben werden?“, fragte er in einem ORF-Bericht. Die Schuld für die Abschiebung gab der damalige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in einem ZiB2-Interview der Mutter der beiden Mädchen.
In der ÖVP-Grünen-Koalition einigte man sich schließlich darauf, eine Kindeswohlkommission einzurichten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verwaltungspraxis untersuchen sowie Handlungsempfehlungen abgeben solle. Irmgard Griss, die frühere OGH-Präsidentin, wurde Vorsitzende des Gremiums.
Die Kommission arbeitete einen umfassenden Bericht aus, der im Juli 2021 präsentiert wurde. Er enthält 11 Empfehlungen. Darunter unter anderem, die Kommission dauerhaft einzusetzen, damit sie jeden Fall einzeln prüfen kann. Denn:
Laut UN-Kinderrechtskonvention sowie Österreichischer Verfassung müssen Kinderrechte vorrangig behandelt werden. Das heißt, dass diese im Zweifelsfall mehr Gewicht haben, als etwa Aufenthaltsbestimmungen.
Das Wohl des Kindes hat Vorrang: “Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen (…) getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist”, heißt es in der UN-Kinderrechtskonvention, die Österreich 1990 unterzeichnet hat. Seit 2011 steht das auch in unserer Verfassung.
Keine einzige Empfehlung der Kindeswohl-Kommission von Regierung umgesetzt
Genau das wird bei Abschiebungen von Kindern nicht verlässlich eingehalten, so das Urteil der Kindeswohlkommission. Sie forderte deshalb in ihrem Bericht, dass jeder Fall einzeln geprüft werden muss, damit die Kinderrechte geschützt werden. Auch ist festgehalten, dass eine Abschiebung nicht während des Schuljahres passieren darf. Doch: Seit Sommer 2021 wurde keine einzige Empfehlung der Kommission umgesetzt.
Dass die Regierung weiterhin Kinderrechtsverletzungen in Kauf nimmt, zeigt der jüngste Fall von Husein Salimov. Er ist 13 Jahre alt, lebte seit über 5 Jahren in Österreich und ging hier in die Schule. Er zählt zu den größten heimischen Tischtennis-Talenten. Jetzt wurde er mitten im Schuljahr nach Aserbaidschan abgeschoben. Von seinen Freunden konnte er sich nicht verabschieden.
13-Jähriger abgeschoben, weil er sich “nicht selbst erhalten kann”
Im Bescheid wird die Abschiebung unter anderem damit begründet, dass er sich nicht ehrenamtlich betätigt habe und sich nicht selbst erhalten könne. „Ein 13-Jähriger!“, zeigt sich Irmgard Griss fassungslos. Damit wird sichtbar, dass weiterhin nur mit Textbausteinen Abschiebungen begründet werden, anstatt den Einzelfall zu prüfen.
„Wir haben uns sehr bemüht in der Kommission und hart gearbeitet, in so wenigen Monaten einen so umfassenden Bericht vorzulegen. Wir haben das in der festen Überzeugung gemacht, dass es in diesem Land möglich ist, Missstände abzuschaffen, die unschuldige Kinder extrem belasten. Missstände, die auch verfassungsrechtlich bedenklich sind. Missstände, die unserem Ansehen als demokratischem Staat mit Grundrechten extrem schaden. Diese Hoffnung ist enttäuscht worden“, ärgert sich Irmgard Griss.
Regierung wollte offenbar nur den Anschein erwecken, zu handeln – in Wahrheit hat sie nichts unternommen
Die Einsetzung der Kommission diente offensichtlich nur dazu, die Proteste zu beruhigen, wie Irmgard Griss erklärt: „Als mich der Vizekanzler vor einem Jahr gefragt hat, ob ich bereit wäre, die Leitung einer solchen Kindeswohlkommission zu übernehmen, habe ich Ja gesagt. Aber natürlich in der Überzeugung, dass diese Arbeit auch etwas bringen wird. Dass das nicht nur ein Befreiungsschlag ist, weil die Abschiebung der 12-jährigen Tina so ein Aufsehen erregt hat.“ Das Innenministerium habe sich den Bericht seitdem – wenn überhaupt – nur sehr oberflächlich angeschaut. Auch Kinderpsychiater und ehemaliges Kommissionsmitglied Ernst Berger ergänzt:
„Man könnte den Kanzler darauf aufmerksam machen, dass man doch nicht Kommissionen einsetzt, um sie danach zu ignorieren.“
Bündnis “Gemeinsam für Kinderrechte” richtet Übergangslösung ein
„Die psychische Situation von Kindern wird überhaupt nicht berücksichtigt“, kritisiert Kinderpsychiater Berger. In seiner Ordination berichten ihm Kinder unter Tränen, dass sie sich fürchten, in ein Land abgeschoben zu werden, das sie nicht kennen und deren Sprache sie nicht sprechen. „Wir haben unsere Empfehlungen alle begründet und mit Fakten belegt. Doch niemand hat sich dafür interessiert“, begründet er die Gründung des Bündnisses „Gemeinsam für Kinderrechte”.
Kommissionsmitglieder haben dieses gemeinsam mit Expert:innen, NGOs und Kinderschutzorganisationen ins Leben gerufen. Sie wollen so lange eine unabhängige zivilgesellschaftliche Kindeswohlkommission einrichten, bis die Regierung Verantwortung übernimmt und dafür sorgt, dass die Kinderrechte in Österreich eingehalten werden. Denn ohne permanente Kindeswohlprüfung verletze die derzeitige Praxis geltendes Kinderrecht, das durch die Verfassung geschützt ist, wie Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs sagt.
Unsere Regierung macht eben das was sie am besten kann.
Nix.