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In Niederösterreich streichen Bürgermeister Wähler aus der Evidenz und Parteien verteilen ausgefüllte Stimmzettel

In Niederösterreich streichen Bürgermeister Wähler aus der Evidenz und Parteien verteilen ausgefüllte Stimmzettel

Mirza Buljubasic Mirza Buljubasic
in Leserstimmen
Lesezeit:3 Minuten
21. Januar 2020
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In Niederösterreich ist man nicht nur mit Hauptwohnsitz bei Gemeinderatswahlen stimmberechtigt, sondern auch mit Nebenwohnsitz. Diese Besonderheit des Wahlrechts stand immer wieder in der Kritik, weil es anfällig für Manipulationsversuche ist. Auch eine weitere Regelung ist demokratiepolitisch heikel: Die Parteien dürfen vor der Wahl ausgefüllte Stimmzettel verteilen – diese gelten als offizielle Stimmzettel.

Viele Nebenwohnsitze mit ÖVP-Verbindung in Sobotkas Heimatstadt

In Wolfgang Sobotkas Heimatstadt Waidhofen an der Ybbs waren bei der Wahl 2012 auffällig viele Menschen mit ÖVP-Verbindungen gemeldet: ÖAAB-Funktionäre, Mitarbeiter des ÖVP-Gemeindevertreterverbandes und Mitarbeiter von ÖVP-Landesräten. Ein Ehepaar war sogar auf der Adresse eines Tierparks gemeldet.

2017 haben ÖVP, FPÖ und das Team Stronach die Regelung geändert – gegen die Stimmen von SPÖ und Grünen. Seither dürfen die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen entscheiden, welche AnrainerInnen mit Nebenwohnsitz bei der Gemeinderatswahl wählen können. Entscheidend ist die Verankerung in der Gemeinde. Die Regelung ist aber noch anfälliger für Manipulationen als die alte, weil sie die Entscheidung auf die Gemeindeebene verlagert.

Steinakirchen: EDV-Fehler oder Absicht?

Niederösterreich Wahl 2020
Steinakirchen (by Thomas Steiner / CC BY-SA 3.0)

Und so sind vor der Gemeinderatswahl in Niederösterreich am 26. Jänner 2020 einige Fälle aufgetaucht, in denen ÖVP-Bürgermeister Kritiker mit Nebenwohnsitz aus dem Wählerverzeichnis entfernt haben sollen, wie das Polit-Magazin Zack Zack berichtete.

Ein Betroffener trägt das Ehrenzeichen der Gemeinde, weil er 30 Jahre lang ehrenamtlich beim örtlichen Samariterbund gearbeitet hat. Weil er der SPÖ nahesteht, stellt der ÖVP-Bürgermeister seine Verbundenheit mit dem Ort infrage, so der Betroffene weiter. Er sollte nicht wählen.

Jetzt ist ein neuer Fall im Bezirk Scheibbs aufgetaucht. Laurin Ginner kommt aus Steinakirchen am Forst im Bezirk Scheibbs. Dort war er auch von 2010 bis 2019 Gemeinderat – bis 2015 für die SPÖ, danach für die unabhängige Bürgerliste „LUST“. Er war Obmann des Prüfungsausschusses, dem Kontrollorgan der Gemeinde. Das Mehrheitsverhältnis im Steinakirchner Gemeinderat ist sehr eindeutig: Vier Mandatare der Bürgerliste und ein Freiheitlicher sitzen der ÖVP mit 16 Sitzen gegenüber.

Im Jänner 2019 entschied sich Laurin Ginner, sein Mandat niederzulegen, da er in Wien zu arbeiten begann und auch seinen Hauptwohnsitz nach Wien verlagerte. Er kommt aber oft nach Steinakirchen zu seiner Familie, nimmt am kulturellen Leben in der Gemeinde teil und arbeitet auch in Vereinen mit. Er bleibt also bei seinen Eltern nebengemeldet. Ginner füllte auch das „Wählerevidenzblatt“ aus. Doch als die Bürgerliste Einblick in die Wählerevidenz nahm, fehlte sein Name plötzlich.

Bürgermeister sollten sich nicht entscheiden dürfen, wer sie wählen darf

Ähnlich ging es Ginners Freund, mit dem er jahrelang politisch zusammenarbeitete: Auch der wurde aus der Wählerevidenz in Steinakirchen entfernt. Die beiden bringen den Vorfall an die Medien, woraufhin der Bürgermeister zurückrudert. Es sei ein EDV-Fehler passiert, die beiden würden wieder in die Wählerevidenz aufgenommen. An einen Fehler glaubt Ginner aber nicht:

„Ich kann an solch einen zufälligen ‚EDV-Fehler‘ einfach nicht glauben. Es betrifft zufällig nur Personen, die dem Bürgermeister nicht nahestehen.“

Ginner zweifelt auch an der Sinnhaftigkeit der gesamten Zweitwohnsitz-Regelung:

„Wie kann es überhaupt sein, dass sich ein Bürgermeister aussuchen darf, wer in der Wählerevidenz steht und wer nicht. Dieses Gesetz ist einfach ein Witz und gehört schleunigst geändert.“

In Niederösterreich drucken Parteien vorausgefüllte Stimmzettel

Eine weitere Kuriosität bei den Wahlen in Niederösterreich ist es, dass es Parteien erlaubt ist, ausgefüllte Stimmzettel zu verteilen. Die Wähler können mit diesen Partei-Stimmzetteln ins Wahllokal spazieren und ihn statt des amtlichen Stimmzettels einwerfen. Das erspart ihnen das Ankreuzen von Partei und Personen – und die Parteien können damit sichergehen, dass sie auch die „richtige“ Stimme abgeben. Das ganze wird aber noch problematischer: In Niederösterreich gilt die Regel Personen- vor Parteistimme. Das heißt: Gibt man einer Person eine Vorzugsstimme, wählt man auch automatisch die zugehörige Partei mit; auch, wenn man eine andere Partei angekreuzt hat. Das bedeutet: Wenn ein Kandidat der ÖVP vorgedruckte Stimmzettel verteilt, auf denen sein Name als Vorzugsstimme angekreuzt ist, und ein Bekannter von ihm diesen Zettel verwendet, aber eine andere Partei ankreuzt, dann erhält diese Stimme die Volkspartei.

ÖVP beharrt auf vorgeschriebene Stimmzettel

Dass diese Stimmzettelregelung nicht wirklich mit modernen demokratischen Standards vereinbar ist und sich auf den Ausgang einer Wahl auswirkt, erkannten fast alle Parteien im niederösterreichischen Landtag. SPÖ, FPÖ, Grüne und Neos stimmten für eine Änderung dieser Regelung – doch die ÖVP verhinderte das mit ihrer absoluten Mehrheit.

Parlament Das Thema "Stimmzettel" im Parlament

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