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Weniger Inhalt fürs gleiche Geld: Frankreich setzt Mogelpackungen ein Ende

Aktuell sind nicht nur die Preise im Supermarkt auf einem sehr hohen Niveau, sondern Lebensmittelkonzerne reduzieren zusätzlich auch den Inhalt ihrer Produkte – obwohl der Preis gleich bleibt. Die Arbeiterkammer spricht von einer „heimlichen Abzocke“. Frankreich setzt dem nun ein Ende: Ab 1. Juli müssen solche Produkte gekennzeichnet werden.

Weniger Inhalt zum selben Preis – das ist mittlerweile ein sehr beliebter Trick der Industrie. Konkret handelt es sich hierbei um versteckte Preiserhöhungen. Chipspackungen, die nur halb voll sind oder eine Reispackung mit weniger Inhalt – das sind klassische Fälle einer „Shrinkflation“.

Das Wort „Shrinkflation“ setzt sich aus dem englischen Wort „shrink“ für schrumpfen und Inflation zusammen. Mit diesem Vorgehen wollen die Hersteller Verbraucher:innen gezielt bei den Preisen täuschen. Die Arbeiterkammer nennt es eine „heimliche Abzocke“.

Eines der prominentesten Beispiele für Mogelpackungen ist der deutsche Süßwarenhersteller Haribo. Denn das Unternehmen schrumpft seine Verpackungen und reduziert den Inhalt bei den Goldbären von 200 auf 175 Gramm. Der Preis blieb allerdings gleich. Konkret müssen die Kunden seitdem auf 11 Gummibärchen verzichten.

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Immer mehr Lebensmittelkonzerne reduzieren den Inhalt ihrer Produkte – obwohl der Preis gleich bleibt.

Revolution im Handel: Frankreich sagt Mogelpackungen den Kampf an

Frankreich sagt diesen sogenannten Mogelpackungen allerdings den Kampf an. Was einige Händler bereits freiwillig umsetzen, wird jetzt für alle verpflichtend. Denn ein Großteil dieser Produkte muss künftig gekennzeichnet werden. Ab 1. Juli müssen große und mittelgroße Supermärkte an ihren Regalen orange Schilder anbringen, die auf Produkte hinweisen, deren Gewicht oder Volumen reduziert worden ist.

 

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Die für den Handel zuständige Ministerin Olivia Grégoire spricht von einem wichtigen Schritt für mehr Transparenz. Frankreichs Finanz- und Wirtschaftsminister Bruno Le Maire betonte, dass die Praxis der „Shrinkflation“ ein Betrug sei und erklärte: „Wir setzen ihr ein Ende“. Die neue Kennzeichnungspflicht gilt für alle industriell hergestellten Massenkonsumgüter wie beispielsweise Waschmittel, Konservendosen und Reispackungen. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen: unverpackte Lebensmittel, wie Produkte aus der Feinkostabteilung. Bei diesen kann die Menge bei der Zubereitung variieren.

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Curd
Curd
11. Juni 2024 01:40

Und trotzdem hat die Renaissance-Partei verloren? Tja, wenn’s nicht früh genug kommuniziert wird, macht man sich unglaubwürdig. Und ist man das einmal, ist’s schwierig wieder hoch zu kommen. Das schafft nur die FPÖ, weil die eben die Dummheit der Massen anzusprechen weiß.

Curd
Curd
11. Juni 2024 01:32

Vor kurzem habe ich einen Frächter gefragt, wieviel der Kosten der Treibstoffanteil seiner Fahrten ausmache. Er erklärte, dass dies bis zu 3 % seien. Wenn nun die Preise wegen Konflikten wie RU/UKR um x % steigen, kann man nicht zulassen, dass die Verbraucherpreise darüberhinaus angehoben werden.
Es ist unzulässig, Preise um 100 % anzuheben, wenn die Unternehmerkosten um wenige Prozentpunkte gestiegen sind. Bei Frachtkosten von 3 % den Transport um x % zu verteuern, würde geahndet werden müssen, weil der Treibstoffpreis bei einer Erhöhung von z. B. 50 % die Kosten des Gesamttransports nur auf 4,5 % steigern würde. Dazu kommen die Steigerungen der Energiekosten der Hersteller der transportierten Ware, des Handels etc.
Deshalb sind die Universitäten gefordert, wahre Preise unter Einbezug aller Komponenten zu erörtern.
Und dort haben die Preise fixiert zu werden und die Lohnspirale darf nicht in jedem Fall hochgezogen werden; bezüglich der Preise ist dies zumindest bis sich die Konflikte gelöst haben durchzuhalten!

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