Gesundheit & Leben

Parlament beschließt Rechtsanspruch auf 4 Wochen Pflegekarenz

Angehörige haben ein Recht auf 4 Wochen bezahlte Pflegekarenz. Das hat der Nationalrat bei der  letzten Sitzung vor den Wahl auf Antrag der SPÖ beschlossen.  Bisher ging das nur mit Zustimmung des Chefs. Fast einer Million Menschen wird damit die Versorgung ihrer Angehörigen erleichtert.

456.000 Menschen sind heute in Österreich auf Pflege angewiesen. Und es werden mehr: Im Jahr 2050 werden 750.000 Menschen Pflegebedarf haben. Diese Pflege übernehmen 65.000 24h-Betreuerinnen – fast eine Millionen Angehörige. Pflege ist sowohl emotional, als auch körperlich oft anstrengend –  doch viele erledigen diese Aufgabe neben ihrer regulären Arbeit.

Bisher kein Rechstanspruch

2014 wurde unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Pflegekarenz eingeführt. Wer nahe Angehörige hat, die ab Pflegestufe 3 eingestuft sind – bei Kindern und Demenzkranken reicht die erste Pflegestufe – kann zu Pflegezwecken zu Hause bleiben. Mit Erlaubnis des Chefs geht das bis zu drei Monate lang. Verschlechtert sich der Zustand des zu Pflegenden, kann das  sogar bis zu zwölf Monaten verlängert werden. Währenddessen steht den Pflegenden ein Karenzgeld zu, das sich am Arbeitslosengeld orientiert.

2017 nahmen rund 1.500 Personen Menschen die Karenz in Anspruch, 97 weitere nahmen Pflegeteilzeit. Ein Rechtsanspruch für sie bestand bisher allerdings nicht.

Bis zu 4 Wochen

Jetzt hat der Nationalrat einstimmig einen SPÖ-Antrag beschlossen: Arbeitnehmer in Betrieben ab fünf Beschäftigten bekommen einen Anspruch von einem Monat Pflegekarenz oder -teilzeit. Benötigt also ein Angehöriger Pflege, muss man bis zu zwei Wochen freigestellt werden bzw. nur Teilzeit arbeiten. Verbessert sich in dieser Zeit der Zustand nicht, kann die Pflege weitere zwei Wochen in Anspruch genommen werden.

„Somit gibt es einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen“, erklärt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in einem Interview mit den Vorarlberger Nachrichten (VN).

Über die vier Wochen hinaus kann wie bisher mit dem Unternehmen auf freiwilliger Basis eine Pflegekarenz bzw. -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden.

Josef Muchitsch bringt den Antrag im Nationalrat ein

Der SPÖ-Antrag sah eigentlich einen Rechtsanpruch für bis zu sechs Monaten vor. Um überhaupt einen Rechtsanspruch zu erreichen, einigte man sich mit ÖVP und FPÖ auf den jetzt beschlossenen Kompromiss. Muchitsch sieht auch diesen ersten Schritt als Erfolg: „Wir schaffen für die Angehörigen einen Meilenstein in der rechtlichen Absicherung beim Eintritt eines Pflegefalles in der Familie“.

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