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OGH: Mütter dürfen beim 2. Kind nicht um Wochengeld umfallen – Regierung fast ein Jahr untätig

Foto: Unsplash/Jonathan Borba

Der Oberste Gerichtshof hat schon 2022 entschieden: Mütter, die während einer laufenden Karenz nochmal schwanger werden, dürfen nicht um das Wochengeld umfallen. Denn das widerspricht EU-Recht. Stattdessen müssen sie, so das Urteil, dieselbe Wochengeld-Summe wie beim ersten Kind erhalten. Bis jetzt ist das Gesetz allerdings nicht repariert. Worauf man wartet, ist unklar.

Manchmal ist der Altersabstand zwischen erstem und zweitem Kind klein – und Frauen werden schwanger, während sie noch in Karenz sind. Währenddessen beziehen sie Kinderbetreuungsgeld – oder, weil beim einkommensabhängigen Modell die Karenz ausweiten – Familienbeihilfe.

Werden diese Frauen während der Karenz schwanger, hat das aktuell schwerwiegende finanzielle Folgen. Denn die Höhe des Wochengelds, das zwei Monate vor und nach der Geburt ausbezahlt wird, richtet sich den Einkommen, die in den drei Monaten vor Start des Mutterschutzes bezogen wurden.

Gesetz benachteiligt Mütter, die Kinder mit kurzem Altersabstand bekommen

Während der Karenz gibt es dieses Einkommen oft aber nicht. Entweder, weil man Kinderbetreuungsgeld bezieht – einkommensabhängig oder in der Pauschalvariante – oder überhaupt nur die Familienbeihilfe ausbezahlt bekommt, weil die Karenz etwas länger ist als der Zeitraum, in der man Kinderbetreuungsgeld erhält. Letzteres wählen viele Frauen bei der einkommensabhängigen Variante, bei der man als Mutter maximal 12 Monate zu Hause bleiben darf.

Steirerin hat mit Gewerkschaft geklagt – und Recht bekommen

Eine betroffene Steirerin hat mithilfe der Gewerkschaft GPA ihren Arbeitgeber geklagt. Für die Zeit, in der sie im Mutterschutz war, wurde ihr kein Anspruch auf Wochengeld oder Entgeltfortzahlung gewährt. Sie ging zur Gewerkschaft, dann landete der Fall beim Obersten Gerichtshof (OGH).

Der OGH entschied im August letzten Jahres, dass das geltende Gesetz hierzulande gegen die Mutterschaftsrichtlinie der EU verstößt. Laut dieser müssen zumindest 14 Wochen Anspruch auf Wochengeld oder Entgeltfortzahlung sichergestellt sein.

GPA-Vorsitzende Barbara Teiber fordert nun die Bundesregierung auf, das Gesetz zu reparieren: „Das Wochengeld und das Kinderbetreuungsgeld sollten sich in solchen Fällen an jenem des ersten Kindes orientieren. Frauen dürfen nicht dafür bestraft werden, ihr zweites Kind ‚zu früh‘ zu bekommen.“ Aus dem zuständigen Sozialressort unter Johannes Rauch (Grüne) heißt es, man ist „um eine zeitnahe Lösung bemüht“. Auch die SPÖ und ihre Familiensprecherin Petra Wimmer drängen auf eine rasche Reparatur.

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Alini
Alini
2. Juni 2023 13:09

Leider wurde das Gesetz im März 2017 dahingehend geändert. Habe im Juni 2018 Zwillinge bekommen und die Große war zu der Zeit 20 Monate alt. Leider hatte ich dann auch keinen Anspruch, das tat bei Zwillingen doppelt weh. Diese Lücke sollte dringend wieder geschlossen werden. Wäre auch nicht traurig wenn ich rückwirkend etwas anfordern könnte.

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