Schwarz-Blau will die gesetzliche Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche anheben. Das steht so im Regierungsprogramm. Schon jetzt können Beschäftigte in bestimmten Fällen 12 Stunden arbeiten. Etwa in Zeiten von Auftragsspitzen, im Bereitschaftsdienst oder bei Schichtarbeit. Die künftige Regierung will nun den 12-Stunden-Tag jederzeit und für alle ArbeitnehmerInnen möglich machen. „Die Schutzschichten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden Schicht für Schicht abgetragen“, sagt der Arbeitsrechtsexperte Martin Risak von der Universität Wien zu den Änderungen bei der Arbeitszeit im neuen Regierungsprogramm. Warum das so ist, erklärt er im Interview mit Kontrast.at.
Kontrast.at: Laut Regierungsprogramm soll die Höchstarbeitszeit generell von 10 auf 12 Stunden angehoben werden. Was bedeutet das?
Risak: So wie die Regierung die Änderung zum 12-Stunden-Tag plant, werden Machtverhältnisse zugunsten der ArbeitgeberInnen verschoben. Interessant am Regierungsprogramm ist, dass das Arbeitszeitrecht nicht als Arbeitnehmerschutzrecht gesehen wird, was es eigentlich ist – es bildet eine Schutzschicht für ArbeitnehmerInnen. Doch die Regierung will diese Schutzschicht abtragen, sie sieht das Arbeitszeitrecht als Standortnachteil, den man an den internationalen Wettbewerb anpassen muss.
Entscheidend beim 12-Stunden Tag ist ja vor allem auch die Frage, wie die Überstunden bezahlt werden. Werden die zusätzlich möglichen Überstunden mit einem Zuschlag von fünfzig Prozent abgegolten oder können Unternehmen die Arbeitszeit auf 12 Stunden ausdehnen, ohne dass Überstundenzuschläge anfallen?
Kontrast.at: Und wer entscheidet darüber, wie Mehrarbeit entlohnt wird, also ob Zuschläge bezahlt werden oder nicht?
Risak: Die Normalarbeitszeit sind acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Alles über 8 Stunden ist eigentlich eine Überstunde, es sei denn es kommt zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Flexibilisierung heißt: Ich arbeite an einem Tag über acht Stunden und an einem anderen Tag weniger – insgesamt gleicht sich das aus, so dass keine Zuschläge anfallen. Das ist das sogenannte Durchrechnungsmodell: Über einen Zeitraum von maximal einem Jahr kann ich per Dienstplan einmal mehr und einmal weniger arbeiten, es muss sich nur in Summe die Normalarbeitszeit ausgehen.
Diese Durchrechnungsmodelle waren bislang im Kollektivvertrag geregelt – das heißt an die Zustimmung der Gewerkschaft gebunden und für ganze Branchen gültig. Laut Regierungsprogramm soll das jetzt auf betriebliche Ebene verlagert werden.
Und das sehen wir an vielen Punkten des Regierungsprogramms: Vereinbarungen werden vom Kollektivvertrag auf betriebliche Ebene verlagert. Das heißt: Was früher Gewerkschaften und Kollektivverträge gemacht haben, sollen dann die Betriebsräte übernehmen.
Betriebsräte haben aber weit weniger Verhandlungsgewicht, sie verhandeln viel stärker mit dem Rücken zur Wand als die Gewerkschaften. Für Arbeitnehmer bedeutet das am Ende des Tages wahrscheinlich am Ende weniger Überstundenzuschläge.
Kontrast.at: Aber bringt es nicht auch Vorteile, die Frage, wie Überstunden geleistet werden, möglichst individuell zu regeln?
Risak: Naja, dadurch nimmt man den ArbeitnehmerInnen eine Schutzschicht weg. Denn je weiter weg Überstundenregelungen vom individuellen Arbeitsvertrag sind, umso stärker ist die Verhandlungsposition der ArbeitnehmerInnen. Es macht einen riesigen Unterschied, ob ich etwas alleine verhandle, ob es der Betriebsrat verhandelt oder ob es von meiner Gewerkschaft auf Branchenebene gemacht wird.
Auf individueller Ebene werden Arbeitszeit-Vereinbarungen nicht auf Augenhöhe getroffen: Der Arbeitnehmer hat Angst um den Arbeitsplatz und die Karrieremöglichkeiten. Der will zeigen, dass er leistungswillig und leistungsbereit ist. Der sagt in den meisten Fällen immer ja zu den Vorschlägen der Arbeitgeberin. Das ist also keine echte freie Vereinbarung.
Und auch Betriebsräte kann man leichter unter Druck setzen, etwa mit der Drohung der Absiedelung oder Mitarbeiterinnen zu entlassen. Auf Branchenebene ist die Gewerkschaft nicht so leicht unter Druck zu setzen, die können den Druck auf ArbeitnehmerInnen abfangen.
Kontrast.at: Und wenn es keine Betriebsräte in einer Firma gibt?
Risak: Bisher war das so: Wenn es keinen Betriebsrat gab, wurde die Ausdehnung der Arbeitszeit in Einzelverträgen vereinbart. Wenn jemand für eine bestimmte Zeit – das sind maximal 24 Wochen im Jahr – 12 Stunden pro Tag arbeiten sollte, musste ein Arzt bestätigen, dass die Mehrarbeit arbeitsmedizinisch unbedenklich ist. Das fällt jetzt weg.
Dabei darf man nicht unterschätzen: Wir wissen, wenn man über acht oder zehn Stunden arbeitet, sinkt die Leistung stark ab – ökonomisch ist es also nicht das Sinnvollste.
Aber auch das Risiko von Arbeitsunfällen nimmt stark zu, das ist eine massive Belastung für ArbeitnehmerInnen. Die gesetzliche Pause an so einem 12-Stunden Tag beträgt gerade einmal eine halbe Stunde.
Kontrast.at: Was haben die Arbeitnehmer von der Flexibilisierung?
Risak: In der Präambel zum Arbeitszeit-Kapitel im Regierungsprogramm steht, dass sie die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig abbilden wollen. Bei den konkreten Maßnahmen sehe ich eigentlich nichts, was die Interessen der Arbeitnehmer abbildet. Flexibilisierung, Deregulierung, Verlagerung zur betrieblichen Ebene – das war’s.
Was den ArbeitnehmerInnen nützen würde, wären etwa mehr Freizeitblöcke. Zu sagen: Wenn ich schon 12 Stunden am Tag arbeite, dann möchte ich das auch garantiert in ganzen Tagen abbauen können und nicht nur 2 Stunden früher gehen. Doch dazu sind keine Regelungen geplant.
Wir haben ein Modell, das die Anwesenheit der ArbeitnehmerInnen an die Bedürfnisse der ArbeitgeberInnen anpasst – ohne dass für diese zusätzliche Kosten entstehen und ohne dass den ArbeitnehmerInnen im Gegenzug etwas angeboten wird. Das ist Flexibilisierung in eine Richtung.
Kontrast.at: Und wie sieht es mit den Arbeitsrechten im Bereich der Digitalisierung aus?
Risak: Im gesamten Regierungsprogramm habe ich überhaupt keine Antworten auf die Digitalisierung der Arbeitswelt aus Sicht der Beschäftigten gefunden. Wir sehen nichts zu neuen Arbeitsformen, nichts zu plattformbasiertem Arbeiten: Uber, Foodora, Clickworker. Wir finden im Regierungsprogramm auch nichts zu entgrenztem Arbeiten, also zur Frage Homeoffice oder Remote Working und wie wir damit umgehen. Wir haben nichts zur Frage der Dauererreichbarkeit drinnen beziehungsweise zum Recht darauf, auch einmal abschalten zu dürfen und nicht erreichbar zu sein. Das finden wir im ganzen Programm nicht. Und das zieht sich leider durch.
Martin Risak ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.
Wenn ich das richtig verstehe, wird jenen Mitarbeitern, die mehr Leistung bringen, weniger ausbezahlt, also gerade den “Leistungsträgern”.
Und das ausgerechnet dann, wenn durch vermehrte oder eilige Aufträge die Umsätze der Unternehmen – und damit die Gewinne für die Eigentümer – steigen bzw. gesichert werden; also genau dann, wenn die Eigentümer mehr an ihre Mitarbeiter verteilen könnten.
Wenn die Regierung, die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft – und die Arbeitnehmer – ja, auch die Wirtschaftskammer, die immer von “Leistungsträgern” redet – das nicht deutlich machen und verändern können, was soll man dann mit ihnen machen?