Der Europäische Rat, die Kommission und das Parlament haben sich auf eine Richtlinie für Lohntransparenz geeinigt. Das Ziel: Beschäftigte bekommen Einblick in die bezahlten Löhne ihrer Unternehmen. Ungerechte Bezahlung wird so sichtbar und kann angeprangert werden. Zudem müssen Unternehmen aktiv die Gehaltsschere in ihrem Betrieb bekämpfen. Tun sie das nicht, drohen Strafzahlungen. Bis 2026 müssen die Mitgliedsländer zeigen, dass sie die Richtlinie umsetzen.
In der Europäischen Union bekommen Frauen im Schnitt um 14 Prozent weniger Gehalt als Männer in vergleichbaren Positionen. Am 10. Mai haben sich der Europäische Rat, die EU-Kommission und das EU-Parlament auf eine Richtlinie geeinigt, die künftig in den Mitgliedsländern dafür sorgen soll, dass Frauen in ihren Jobs Lohn-Transparenz und infolge gerechte Gehälter bekommen. Evelyn Regner, Vizepräsidentin des EU-Parlaments und Sozialdemokratin, hat mehrere Jahre für die Richtlinie verhandelt. Gemeinsam mit Marc Angel ist nun der Richtlinientext gelungen.
EU-Richtlinie gibt Beschäftigten Einblick in bezahlte Löhne
Kernstück der Richtlinie ist die Lohntransparenz. Beschäftigte sollen das Recht auf Informationen über Löhne und Gehälter in ihrem Unternehmen bekommen – und zwar unabhängig davon, wie groß oder klein das Unternehmen ist. Die Arbeitgeber-Seite muss laut Richtlinie jährlich über Lohnhöhen informieren.
Auch Interessensvertreter:innen und Gleichbehandlungsstellen sollen die Informationen in Vertretung der Beschäftigten erhalten sowie Nachfragen einbringen können.
Die offengelegten Daten werden branchenübergreifende Vergleiche ermöglichen. Dadurch wird das ganze Ausmaß der Lohnungleichheit (noch) deutlicher sichtbar.
„Transparenz ist der Schlüssel für eine faire und gleiche Entlohnung für alle Arbeitnehmer:innen in der EU. Besonders bei der bezahlten Arbeit von Frauen ist die Lohnschere weiterhin zu groß. Im EU-weiten Durchschnitt ist das Gehalt von Frauen immer noch um 12,7 Prozent geringer – in Österreich sind es sogar knapp 18 Prozent und zwar ohne objektiven Grund“, erklärt Evelyn Regner die Notwendigkeit der Richtlinie.
Lohntransparenz-Vorgabe: Unternehmen müssen Lohnschere bekämpfen, sonst drohen Strafen
Zudem müssen große Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten regelmäßig berichten, wie sich das Lohngefälle entwickelt und welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Lücke zu schließen. Beträgt das Lohngefälle mehr als 5 Prozent, muss das Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern (z. B. Arbeitnehmer:innenvertreter, Gewerkschaften) Maßnahmen entwickeln und umsetzen – sofern die Lücke nicht auf objektive Faktoren zurückzuführen ist.
Setzen Unternehmen bzw. Mitgliedsländer die Richtlinie nicht um, sind empfindliche Geldstrafen vorgesehen.
In Österreich sind Arbeitgeber:innen derzeit ab 150 Beschäftigten verpflichtet, alle zwei Jahre einen Einkommensbericht zu erstellen. Hier weitet die EU-Richtlinie den Anwendungsbereich aus.
Zusatzinformation: Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Gesetze zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen. Die Richtlinie zur Lohntransparenz schafft eine Mindestharmonisierung und muss bis Mitte 2026 umgesetzt werden. 2033 wird die Europäische Kommission die Richtlinie evaluieren.