Jedes Jahr schiebt der österreichische Staat Kinder in Länder ab, die sie oft nur von Erzählungen kennen. Die Kinder sind in Österreich aufgewachsen und bestens integriert. So auch im Fall von Tina (12) und ihrer Schwester (5) im Jänner 2021. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Die Abschiebung war rechtswidrig.
Die Abschiebung von Tina, ihrer damals fünfjährigen Schwester und ihrer Mutter stieß im Jänner 2021 auf heftige Kritik. Die beiden Kinder wurden bei Schneefall trotz heftiger Proteste nach Georgien abgeschoben. Beide sind in Österreich geboren und in die Schule gegangen. Ihr Schulleiter war fassungslos: „Wie soll ich meinen Schüler:innen begreiflich machen, dass sich Integration lohnt, wenn so gut integrierte Schülerinnen und Schüler dann abgeschoben werden?“, fragte er in einem ORF-Bericht. Die Schuld für die Abschiebung gab der damalige Innenminister und heutige Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einem ZiB2-Interview der Mutter der beiden Mädchen.
„Recht muss Recht bleiben!“, hat Karl Nehammer im Jänner 2021 zur Abschiebung erklärt.
Gericht: Kinderrechte müssen berücksichtigt werden
Auch die damals eingeführte Kindeswohlkommission kritisierte die Abschiebung massiv, weil die Kinderrechte laut Gesetz vorrangig zu berücksichtigen sind.
Ein gutes Jahr später entschied das Verwaltungsgericht, dass die Abschiebung rechtswidrig war, weil das Kindeswohl nicht entsprechend berücksichtigt worden war. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das für Abschiebe-Entscheidungen zuständig ist, hat daraufhin dieses Urteil bekämpft. Jetzt gibt auch die höhste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der Familie Recht.
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Denn der VwGH verweist darauf, dass die Kinder in Österreich geboren und hervorragend integriert seien. Die Abschiebung sei demnach unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen.
Tina lebt inzwischen mit einem Schülervisum wieder in Österreich – bei einer Gastfamilie. Ihre kleine Schwester und ihre Mutter konnten nicht wieder einreisen.