Im Zuge von Corona hieß es von Seiten der Regierung immer wieder: Das Gesundheitssystem muss erhalten und ausgebaut werden. Wenn man aber auf die AUVA schaut, spielt sich im Hintergrund Gegenteiliges ab. Das Ergebnis sind der Ausverkauf des Gesundheitssystems, der Ausbau der Zwei-Klassen-Medizin und eine schlechtere medizinische Versorgung für uns alle. Ein Kommentar von Wilfried Leisch.
Betriebsrät*innen und Beschäftigte haben 2018 und 2019 massiv gegen die Zerschlagung der AUVA protestiert. Mit Hilfe der ÖVP-FPÖ-Regierung konnten die Unternehmer die Senkung ihres Beitrages zur AUVA durchsetzen. Seither warnen die AUVA-Beschäftigten davor, dass dies nachteilige Folgen für die Patient*innen haben wird.
Nun stellen die schwarzen, von der Unternehmerseite gestellten AUVA-Chefs sowohl das REHA-Zentrum Weißer Hof in Klosterneuburg als auch Teile des Betriebes des UKH Lorenz-Böhler in Wien in Frage. Der schon länger geplante, jetzt bekannt gewordene Zwangsumzug der Beschäftigten von der Wiener AUVA-Landesstelle und von der Hauptstelle in ein Haus der Wirtschaftskammer Wien ist nur die Spitze des AUVA-Zerschlagungs-Eisberges.
„Kostensenkung“ und „Effizienzsteigerung“ sind nur ein Vorwand – in Wirklichkeit wird es teurer: Die Wirtschaftskammer wäre ein Zwischenprofiteur von millionenschweren Mietzahlungen der AUVA, bis eine neue Bleibe gefunden ist. Nicht zuletzt dürften erhoffte profitable Immobiliengeschäfte mit freiwerdenden Gebäuen und vor allem Grundstücken der Hintergrund sein.
REHA-Zentrum Weißer Hof
Große Teile des REHA-Zentrums Weißer Hof sollen zum UKH-Meidling verlagert, die mobile Reha dort ausgebaut werden. Angeblich soll die corona-bedingte Reduktion der Anzahl der Betten am Weißen Hof von 200 auf 140 beibehalten werden. Der Weiße Hof soll bis 2026 in der derzeitigen Form geschlossen werden, eine „Nachnutzung“ sei vorgesehen.
Privatinteressenten reiben sich schon jetzt die Hände. Die Pläne für private Baukonzerne, „Immobilienentwickler“ oder für einen (schon einmal von der Bevölkerung abgelehnten) Golfplatz werden wieder gewälzt. Der Klosterneuburger ÖVP-Bürgermeister Schmuckenschlager zieht als Beispiel einer Nachnutzung des Weißen Hofs das (private) „Gesundheitsressort Donaupark“ heran.
Die von der letzten ÖVP-FPÖ-Regierung durchgeboxten “Einsparungen” sollen offensichtlich auf Kosten der Patient*innen gehen.
UKH Lorenz Böhler
Im Jänner 2020 informierte die AUVA-Generaldirektion die Beschäftigten, dass es in Zukunft zu einer „Kooperation“ zwischen Lorenz-Böhler-Spital und anderen Krankenhäusern kommen soll. Schon 2016 war von einer „freiwilligen“ Rotation von Personal zwischen Lorenz-Böhler und Unfall-Krankenhaus Meidling die Rede. Jetzt soll ab Oktober 2020 eine verpflichtende Rotation alle drei Monate beginnen. Für Beschäftigte, Gewerkschaft, Ärztekammer und prominente Ärzte ist das der Beginn vom Ende des Lorenz-Böhler – und damit absolut schlecht für die Patient*innen und die bald Zwei-Millionen-Stadt Wien.
Betten werden abgebaut, statt die hohe Behandlungs- und Heilungsqualität zu erhalten und das Gesundheitssystem auszubauen.
„Diese Rotation bringt keine ‚Verbesserung der Fachkenntnisse‘, wie es heißt, sondern führt nur zur Zerstörung von gut eingespielten Teams und damit zu einem Qualitätsverlust. Würden künftig große Operationen nur mehr in Meidling durchgeführt, kann das zu einem Verlust der OP-Kapazitäten und zur schlechteren Versorgung der Patienten führen“, erklärt der Vizepräsident der Ärztekammer Wien, Wolfgang Weismüller. Und auch der langjährige Leiter des Lorenz-Böhler von 1997-2014, Harald Hertz, ist sich sicher: „Mit dem langsamen Schließen des Lorenz Böhler tut man der Bevölkerung Wiens nichts Gutes.”
Auch für die Betriebsräte ist es untragbar, dass man das hervorragende Know-How des Traumazentrums angreift. Rudolf Silvan, Mitglied des AUVA-Verwaltungsrates, hat die Online-Petition „Rettet das Lorenz Böhler UKH” gestartet. Ob das genügt? Denn jetzt passiert vieles im Hintergrund. Umso mehr ist es wichtig, Beschäftigte und Bevölkerung offensiv aufzuklären. Auf die Paktfähigkeit von „schwarzen“ ÖVP-Unternehmerfunktionären in Wirtschaftskammer oder AUVA zu hoffen, wäre trügerisch, weil diese gegenüber den Begehrlichkeiten aus Industriellenvereinigung, privater Gesundheits- und Immobilienwirtschaft offen sind.
Die türkis-grüne Regierung und die ÖVP-Führung in der AUVA wollen die AUVA möglichst still und leise aushungern und so rechtzeitigen und wirksamen Widerstand gegen diese Pläne verhindern.
Wie wird die AUVA geschwächt?
Die von der türkis-blauen Regierung durchgesetzte Senkung der AUVA-Unternehmerbeiträge um 150 Millionen Euro bedeutet weniger Budget für die Arbeit der AUVA. Das ist rund ein Zehntel des jährlichen Gesamtbudgets der AUVA. Einsparen kann die AUVA da praktisch nichts. Denn selbst, wenn man den gesamten Verwaltungsbereich einsparen würde, für den 90 Millionen Euro aufwendet werden, wäre das nicht genug.
Eine weitere Senkung der Beiträge ist laut türkis-grünen Regierungsprogramm momentan nicht vorgesehen. Allerdings drängt die Industriellenvereinigung weiter massiv darauf. Allein durch den corona-bedingten Anstieg der Arbeitslosenzahlen sind der AUVA 2020 weitere 100 Millionen Euro entgangen. Schon jetzt musste die AUVA daher Rücklagen auflösen, um ihren Aufgaben – Prävention, Unfall-Behandlung, Rehabilitation, Unfallrenten-Auszahlung – nachkommen zu können. Nur noch bis 2022 refundiert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für Leistungen an die AUVA. Zudem kommt, dass ÖVP-Kanzler Kurz der AUVA die „Pflegeversicherung“ umhängen will. Das alles bedeutet noch mehr Einnahmenausfall bei der AUVA – der Ruf nach weiteren „Einsparungen“ ist vorprogrammiert.
Trojanisches Pferd AUVA-GesmbH
Eines der wichtigsten, aber gleichzeitig am wenigsten öffentlich diskutierten Vorhaben der ÖVP-FPÖ-Regierung war die Installierung einer AUVA-GesmbH. Diese soll bis 2021 die Krankenhäuser und Rehas der AUVA übernehmen. Derzeit wird dort das Personal zur Gänze von der AUVA überlassen. Aber ab 250 Beschäftigten kann die GesmbH neue Verträge und ein neuer Kollektivvertrag ausverhandeln und neue Geschäftsfelder schaffen und diese auch am „freien Markt“ anbieten. Diese wären dann nach Bundesvergabegesetz ausschreibepflichtig.
So könnten auch Krankenhausverwaltungen neu ausgeschrieben, sprich letztlich auch verkauft, also privatisiert werden. Während die AUVA derzeit noch nach gesetzlichem Auftrag die „bestmögliche Versorgung“ für die Patient*innen zu leisten hat, könnte dann nur mehr eine reine Reparaturmedizin die Folge sein. Wer mehr und bessere Heilung will, letztlich länger gesünder leben will, müsste dann privat zahlen. Das muss man sich erst leisten können – also noch mehr Klassemedizin. Eine Zeitbombe.
Unternehmen sollen nicht mehr für Unfälle zahlen
Dann könnte die AUVA ihren eigentlichen Arbeitsauftrag nicht mehr erfüllen, und die AUVA-Unfallversicherung der Arbeiter und Angestellten müsste jemand anderes übernehmen. Angedacht war schon von Türkis-Blau, dass das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Arbeiter und Angestellten oder die Krankenkassen der Arbeiter und Angestellten, die ÖGK, übernehmen soll. Mit der AUVA-GesmbH wäre auch denkbar, dass die GesmbH die anderen Krankenhäuser der Sozialversicherung (z.B. der PV oder Rehas) übernimmt. Eine Idee, die schon die Industriellenvereinigung (IV) intern ventiliert hat.
Letztlich wollen die großen Unternehmen, die die IV vertritt, die wiederum in der Regierung diesbezüglich Druck machte und macht, nicht mehr für Arbeitsunfälle bezahlen. Sollten die Krankenhäuser einmal nicht mehr der AUVA gehören, könnten die Arbeitsunfälle bei der PV landen. Mit der gravierenden Folge, dass es dann keine Unfallrenten, sondern „bestenfalls“ nur mehr die Invaliditäts-, bzw. Berufsunfähigkeitspension gibt, die jetzt schon immer schwerer gewährt wird.
Weniger Leistungen für Patient*innen
Die AK OÖ hat in einer Pressekonferenz am 18. Juni 2020 dargestellt, dass die AUVA bei der Prüfung der Arbeitsunfälle in den letzten Jahren sehr restriktiv vorgegangen ist. Aufgrund der sinkenden Beitragszahlungen und Abbau von Dienstposten hat man manchmal den Eindruck, dass die AUVA eher prüft, ob ein Unfallgeschehen nicht als Arbeitsunfall gewertet werden kann. Schuld daran ist wohl auch, dass sich die Führungsstrukturen in der AUVA verändert haben, kaum mehr Vertreter*innen von Arbeitern und Angestellten repräsentiert sind und daher nichts vom „Spar“-Wahnsinn der Regierung verschont bleibt, sagen völlig zurecht Belegschaftsverteter*innen.
Es geht um das mutwillige Aushungern, um nach Privatmedizin rufen zu können, von der nur private Gesundheitskonzerne und finanzstarke Privatkundschaft profitieren.
Aufklären und weitere Einsparungen verhindern
Beste Medizin und Heilung für alle ist dann Vergangenheit. Das kann in Zukunft für jeden von uns bedeuten – sofern er oder sie eben nicht das nötige „Kleingeld“ hat – nach einem Unfall lebenslang schlechter zu (über)leben, oder sogar früher zu sterben. Das muss uns klar sein. Die AUVA-Belegschaft muss gemeinsam mit AK und ÖGB und Ärztekammer massiv die Bevölkerung aufklären und Proteste organisieren, damit es eben nicht so weit kommt. Freiwillig haben Regierung und Industrie ihre Pläne noch nie aufgegeben.
Die Vorgänge bei der AUVA sollten auch Warnung für alle anderen Beschäftigten und ihre Vertretungen in den Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, in der ÖGK und PVA sein. In der ÖGK und im neuen Dachverband der Sozialversicherung (DV), der den Hauptverband der SV ersetzte, wird das durch die SV-Fusion und die Machtverschiebung zu den Unternehmervertreter*innen entstehende Millionen-Euro-Defizit und durch Corona (extrem hohe Arbeitslosigkeit – dadurch weniger Beitragseinahmen, Firmenpleiten, schon jetzt bestehende Unternehmensschulden an die SV von über einer Milliarde Euro) auf mehrere Milliarden Euro ansteigende Defizit von den schwarzen Vertreter*innen in ÖGK und DV als „rote Parteipropaganda“ abgetan. Auch hier wird ähnlich wie bei der AUVA „das Defizit“ als Vorwand genommen, weitere „Einsparungen“ anzudenken, um letztlich Ausgliederungen und Privatisierungen vorzubereiten. In einem Punkt ist man zudem schon weiter als bei der AUVA: Zentralisiert wurde schon – zur ÖGK. Da schwarze Unternehmer- und Beschäftigtenvertreter*innen gemeinsam mit der SV-„Reform“ sowohl im DV als auch in der ÖGK sowie in der Beamten- und Selbständigenversicherung der Bauern und Unternehmer*innen die Mehrheit haben, kann das Hauptziel der SV-„Reform“ wie im SV-Organisationsgesetz (SV-OG) festgehalten, angegangen werden:
„ … Senkung der Lohnnebenkosten, Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten“
Wenn kein Widerstand von unten erfolgt.
Dr. Wilfried Leisch ist Politikwissenschafter und ehrenamtlicher Mitarbeiter der Plattform pro Sozialversicherung – proSV.