Dossier

Das sind die 18 Fragen, auf die Finanzminister Blümel im U-Ausschuss die Antworten verweigert hat

U-Ausschüsse werden in Österreich nicht öffentlich übertragen. Sonst wäre der Skandal nach der zweiten Befragung von Finanzminister Blümel durch die Abgeordneten wohl um einiges größer gewesen. Das Protokoll der Befragung ist auf der Webseite des Parlaments einsehbar – allerdings mit einer Verzögerung von einigen Wochen. Bis dahin ist das öffentliche Interesse oft abgeflaut. Kontrast hat daher das vorläufige Protokoll der Blümel-Befragung zusammengefasst. Hier sind die wichtigsten Fragen, zu denen Österreichs Finanzminister die Auskunft verweigerte. 

Im U-Ausschuss des Parlaments gilt die Wahrheitspflicht. Anders als in Medieninterviews oder vor Gericht darf hier auch ein Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht lügen, um sich zu entlasten. In einem Untersuchungsausschuss ist man zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, falsche Beweisaussagen sind mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bedroht. Wenn sich eine Auskunftsperson durch eine Antwort selbst belasten würden, darf sie sich allerdings entschlagen. Das regelt § 43.1. in der Geschäftsordnung des parlamentarischen U-Ausschusses: Eine Aussage darf verweigert werden, wenn „deren Beantwortung die Privatsphäre der Auskunftsperson oder eines Angehörigen (§ 72 StGB) betreffen oder für sie oder einen Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde“.

Schutz der Privatsphäre und Gefahr strafrechtlicher Verfolgung – von diesem Paragraph hat Finanzminister Blümel am 7. April im Parlament neun Mal Gebrauch gemacht. Für eine Privatperson ist das ein selbstverständliches Recht, für einen Finanzminister brisant: Blümel ist Beschuldigter in einem Strafverfahren zu den Casinos, bei ihm fand Anfang Februar eine Hausdurchsuchung statt. Blümel ist als Finanzminister nach wie vor für rund 100 Mrd. Euro Budget verantwortlich und im U-Ausschuss entschlägt er sich beachtliche neun Mal. Seine Entschlagungen beschränkten sich nicht nur auf das laufende Casinos-Verfahren, in dem Blümel bereits als Beschuldigter geführt wird. Auch bei Fragen rund um die Staatsholding ÖBAG und die Chats mit Thomas Schmid fürchtete er eine zukünftige strafrechtliche Verfolgung durch seine Aussagen unter Wahrheitspflicht.

Wenige Tage nach seiner Befragung im U-Ausschuss erklärte Finanzminister Blümel im Puls4-Interview: „Ich weiß, dass an diesen Vorwürfen nichts dran sein kann und deswegen wehre ich mich auch vehement dagegen. Deswegen bin ich auch überzeugt davon, dass sich das schnell aufklären lässt. (…) Alles, was ich juristisch darf, werde ich tun. Weil ich das größtmögliche Interesse daran habe, dass hier Transparenz herrscht.“ Warum er sich in seiner Befragung durch die Abgeordneten dann neun Mal entschlagen und sonst aus anderen Gründen versucht hat, Fragen nicht zuzulassen, fragt die Interviewerin nicht nach.

Das Protokoll der Blümel-Befragung haben wir hier zusammengefasst:

9 Entschlagungen und haufenweise Auskunftsverweigerung

  1. Zu Beginn der Befragung will die Grüne Abgeordnete Nina Tomaselli von Blümel wissen, wieso der mittlerweile zurückgetetene ÖBAG-Chef Schmid an Blümel schrieb: „Gebt mir einen guten AR-Chef (Aufsichtsrats-Chef, Anm.)“. Blümel betonte in der Befragung mehrmals, dass bei der späteren Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef formal alles richtig abgelaufen sei und dass niemand außer dem ÖBAG-Aufsichtsrat über Schmids Bestellung entschieden hätte. Die Nachricht, die Tomaselli vorlegt, weist auf das Gegenteil hin – nämlich dass nicht der Aufsichtsrat Schmid, sondern Schmid den Aufsichtsrat aussuchte. Und was macht der Finanzminister? Er entschlägt sich.
  2. Tomaselli setzt fort. Sie will wissen, wieso Schmid an Blümel schrieb: „Du musst mir helfen, das neue Beteiligungsgesetz rasch umzusetzen. Das bist du mir echt schuldig“. Der Finanzminister will die Frage nicht beantworten. Er sagt, sie liegt außerhalb des Untersuchungszeitraums. Der Verfahrensrichter widerspricht ihm und sagt, Blümel müsse darauf antworten. Darauf Blümel: Es gehe um keine formale Schuldigkeit, sondern um eine „saloppe Formulierung unter zwei Personen, die sich lange kennen“.
  3. Tomaselli will wissen, ob Blümel ihm also nichts schuldig war. Wieder will Blümel nicht antworten. „Ist das eine Frage des Untersuchungsgegenstandes?“, wendet sich der Finanzminister an den Verfahrensrichter. Der widerspricht ihm erneut und fordert Blümel auf, doch bitte zu antworten, worauf wieder nur eine Floskel folgt: „Ich halte das für eine saloppe Formulierung zwischen Personen, die sich lange kennen, die nichts darüber hinaus impliziert“.
  4. Tomaselli will wissen, ob Blümel die Dokumente, die sie ihm vorgelegt hat, bereits kennt. Blümel will nicht antworten und fragt den Verfahrensrichter, ob die Frage zulässig sei. Blümel bewertet es als „persönliche Angelegenheit“. Eine lange Geschäftsordnungsdebatte folgt, die ÖVP ist dagegen, die Frage zuzulassen. Die Opposition argumentiert, dass es um die Frage der politischen Einflussnahme auf die Ermittlungen gehe. Der Verfahrensrichter hält die Frage für zulässig, lässt sie aber präzisieren: „Wann haben Sie Kenntnis von ihrem Beschuldigtenstatus erlangt?“ Bei seinem Gespräch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Anfang Februar, meint Blümel.
  5. Wieso sein Rechtsvertreter dann vier Wochen vor dem Termin angefragt hat, ob etwas vorliegt. Tomaselli will wissen, ob Blümel aus dem Justizministerium vorab informiert wurde – es geht um mutmaßlichen Amtsgeheimnisverrat durch Justiz-Sektionschef Pilnacek. Blümel will nicht antworten, auch der Verfahrensrichter meint, die Frage müsse Blümel nicht beantworten. Die Frage greife ins Strafverfahren ein. Blümel antwortet nicht.
  6. Die Grüne Abgeordnete Tomaselli kommt zu einem anderen brisanten Thema: Blümels Laptop. „Haben Sie noch weitere Notebooks oder Tablets außer dem, den sie mit ihrer Frau benützen?“ Blümel will nicht antworten: „Ist das eine zulässige Frage?“, wendet sich der Finanzminister erneut an den Verfahrensrichter. Lange Diskussionen folgen,  Tomaselli muss konkretisieren: Laptops, auf denen relevante Daten gespeichert waren. Er habe zumindest „keine Wahrnehmung“ davon.
  7. Tomaselli fragt noch einmal nach, ob es wirklich keine Geräte gibt. Blümel meint, das wäre „privat, bitte!“ Der Verfahrensrichter sieht das anders. Er erklärt die Frage für zulässig, weil auch auf privaten Geräten relevante Daten sein können. Blümel entschlägt sich mit Verweis auf § 43.1.
  8. Tomaselli zitiert aus einem Aktenvermerk, laut dem bei Blümel zuhause mehrere Ladegeräte sichergestellt worden sind, zu denen aber die passenden Geräte fehlen. Wo die Geräte sind, will die Abgeordnete wissen. Blümel entschlägt sich mit Verweis auf § 43.1. 

  9. Die Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper übernimmt die Befragung. „Haben Sie seit Beginn des U-Ausschusses auf einem Gerät Daten gespeichert, die hier relevant sein könnten?“ Blümel fragt wieder nach: „Muss ich die Frage beantworten?“ Doch der Verfahrensrichter hält die Frage für zulässig. Blümel entschlägt sich erneut, doch die Entschlagung wird nicht zugelassen. Es gibt kein Ermittlungsverfahren gegen Blümel wegen Nichtlieferung der Akten an den U-Ausschuss. Darauf antwortet Blümel, er könne nicht antworten, weil er die Frage für zu unbestimmt halte. Nach langer Diskussion wird die Frage zugelassen.
  10. Krisper konkretisiert: „Haben Sie Daten gelöscht, damit Sie diese nicht an den Ausschuss liefern müssen?“ Endlich antwortet Blümel, aber bleibt vage: „Ich lösche als Politiker seit geraumer Zeit regelmäßig diverse Nachrichten, einfach um meine Privatsphäre zu schützen“.
  11. Die Befragung kommt zu einem neuen Thema: Ob Blümel Wahrnehmungen habe, dass Schmid sich den Ausschreibungstext für den ÖBAG-Vorstand selbst entworfen habe. Blümel verweist nur auf die öffentlich gewordenen Chats.
  12. Auf die Frage, ob er etwas darüber wisse, dass sich Schmid den Aufsichtsrat selbst ausgesucht habe, der ihn danach zum ÖBAG-Vorstand wählte, entschlug sich der Finanzminister – mit Verweis auf § 43.1. der Verfahrensordnung. Krisper ist verwundert: „Sie sind doch der Minister, der gesagt hat, er möchte überall zur Aufklärung beitragen?“
  13. Es geht weiter: Krisper will wissen, was es mit Blümels Nachricht an Schmid: „Du bist Familie. Und wir alle brauchen dich!!!“ auf sich hat. Blümel entschlägt sich erneut.
  14. „Haben Sie Wahrnehmungen, dass Kurz in die Auswahl der Aufsichtsräte eingebunden war?“ will Krisper weiter wissen. Blümel entschlägt sich auch dazu.
  15. Jetzt ist der SPÖ-Abgeordnete Krainer am Wort. Er fragt zur Bischofskonferenz. Laut Chats sollte Schmid als Generalsekretär im Finanzministerium Kirchenvertretern gedroht haben, ihre Steuerprivilegien zu streichen, wenn sie die Regierung weiter für ihre Asylpolitik kritisieren.  Der U-Ausschussvorsitzende Sobotka will die Frage nicht zulassen, da er keinen Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand sehe. Krainer möchte die Meinung des Verfahrensrichters hören, das Sobotka zunächst verweigert: „In dem Fall habe ich entschieden“. Es folgt eine heftige Geschäftsordnungsdebatte. Nach 20 Minuten Diskussion wird die Frage doch zugelassen. Blümel antwortet, sich nicht daran erinnern zu können. Nachfragen von Krainer  beanstandet Blümel: „Ist das noch Untersuchungszeitraum?“; das schon, sagt der Verfahrensrichter, er und Sobotka wollen die Frage aber trotzdem nicht zulassen, weil sie nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst sei.

  16. Krainer fragt, ob Blümels Kabinettschef ihn informiert habe, dass er Beschuldigter ist, bevor er seinen Termin bei der Staatsanwaltschaft hatte. Es geht wieder um den Amtsgeheimnisverrat durch einen hohen Beamten im Justizministerium. Blümel weist die Frage von sich: Es sei nicht Gegenstand des Verfahrens, was er mit seinem Kabinettschef spreche. Der Verfahrensrichter gibt ihm Recht, Blümel muss die Frage nicht beantworten.
  17. Der SPÖ-Abgeordnete will weiter wissen, ob Blümel dazu Wahrnehmungen habe, dass der FPÖ zwei Aufsichtsräte beim Verbund zugesagt wurden. Es geht um Absprachen über die Anzahl von Aufsichtsräten in staatsnahen Betrieben unter Türkis-Blau. Blümel entschlägt sich erneut.
  18. Die letzte Entschlagung der Blümel-Befragung betrifft eine Frage der grünen Abgeordneten Tomaselli. Blümel hatte im Eingangsstatement erklärt, dass es keine Spenden von der Novomatic an die ÖVP oder ÖVP-nahe Vereine gegeben habe. Tomaselli möchte wissen, ob es andere Zuwendungen von der Novomatic gab, etwa erhöhte Mitgliedsbeiträge. Blümel entschlägt sich.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Newsalert

Kostenlos anmelden und keinen Artikel mehr verpassen. Jetzt auch Telegram!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Wie soll die Sicherheitspolitik Österreichs zukünftig aussehen?
Das sind die 18 Fragen, auf die Finanzminister Blümel im U-Ausschuss die Antworten verweigert hat

Top Themen

Wir recherchieren und überprüfen die Inhalte und Fakten in unseren Beiträgen. Du hast trotzdem einen Fehler entdeckt? Bitte schick uns eine Nachricht.
2 Comments
Kommentare abonnieren
Benachrichtigungen:
guest
Mehr zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Unangemessene Kommentare können hier gemeldet werden.
2 Kommentare
Neuste
Älteste Beste
Inline Feedbacks
View all comments
Hans Hahn
Hans Hahn
17. April 2021 18:30

Diesen geschnigelten Lügenbarone ist nichts mehr zu glauben.
Ich wähle Frau Rendi Wagner!

J.H.
J.H.
14. April 2021 16:04

Wer hat diese Saubande gewählt?

Top