Ibiza-U-Ausschuss

Verfassungsgerichtshof: Kurz muss E-Mails liefern – Kanzler weiß nicht, ob er dem nachkommt

Der Verfassungsgerichtshof fordert Bundeskanzler Sebastian Kurz auf, seine E-Mails für die Aktenlieferung an den U-Ausschuss vorzulegen. Zuvor hatten Oppositionsparteien beklagt, im Ausschuss kein einziges Mail des Kanzlers erhalten zu haben. Kurz ließ offen, ob er der Aufforderung nachkommen will. 

Der Verfassungsgerichtshof hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aufgefordert, seine persönlichen E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen. Zuvor haben die Oppositionsparteien gefordert, dass Kurz dem Ibiza-Untersuchungsausschuss seine Korrespondenzen vorlegen müsse. Die Dokumente soll das Bundeskanzleramt bis 26. April liefern, so die Verfassungsrichter. Dann wollen die Höchstrichter entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll. Kurz ließ am Donnerstag aber offen, ob er der Aufforderung nachkommen wird.

Der Kanzler argumentiert, bereits alle relevanten Unterlagen aus seiner ersten Amtszeit übermittelt zu haben. Er könne nur Dinge liefern, die auch vorhanden sind. SPÖ, FPÖ und NEOS beklagen dagegen, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben. Da ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten zu, die zwar nicht strafrechtlich, aber für den Untersuchungsgegenstand “abstrakt relevant” sind.

“Kurz steht nicht über der Verfassung”

Die Opposition wirft Kurz eine Missachtung der Verfassung und des Parlaments vor. “Jetzt weigert sich Kurz sogar schon, dem Verfassungsgerichtshof diese Akten und Unterlagen zu liefern, die dieser für seine Entscheidung braucht”, kritisierte SPÖ-Fraktionschef Jan Krainer in einer Aussendung: “Kurz muss verstehen lernen, dass er nicht über dem Gesetz und der Verfassung steht.”

NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper ist gespannt, ob der Kanzler der Aufforderung des VfGH nachkommt. Da sich schon einige Antworten im U-Ausschuss als falsch herausgestellt hätten, “erwarten wir aufmerksam die Reaktion des Bundeskanzleramtes an den VfGH”, so Krisper in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Wenn Kurz nichts liefert und die Daten aus seiner ersten Amtszeit tatsächlich alle gelöscht hat, wäre das für Krisper ein klarer Verstoß gegen die Archivierungspflicht. Das Bundesarchivgesetz schreibe nämlich vor, dass das gesamte Schriftgut eines Regierungsmitglieds unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Staatsarchiv zu übergeben ist.

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Ernst R.
Ernst R.
27. April 2021 11:41

Ich weiß nicht warum man da immer so herumeiert. Der hat das heraus zu geben – Punkt.

Glöschts
Glöschts
Reply to  Ernst R.
28. April 2021 09:09

herausgeben? Hehe! Nur Google weiß alles, weil die alles gespeichert behalten, auch wenn sie es nicht dürfen (sollten). Aber rausrücken wird auch Google die Daten nicht.

rudolf
rudolf
23. April 2021 10:15

Wenn unser??? BK KURZ die geforderten Unterlagen nicht hergibt, dann zeigt IHN doch auch bei den STRAFGERICHTEN an!!
Nur so wird es gelingen!!

Petrov
Petrov
Reply to  rudolf
26. April 2021 09:38

Man sollte dem OGH erlauben, Kanzler und andere Regierungsbeamte sofort abzusetzen. Außerdem sollten Politiker dem Verbot unterliegen, Gesetze einzureichen. Immerhin setzen sich hauptsächlich Profiteure in die Räte, sodass deren Willen gegen das Wohlergehen des Volkes durchgesetzt werden kann.

Petrov
Petrov
Reply to  Petrov
26. April 2021 09:40

Dass – laut meiner an anderer Stelle geäußerten Idee des Richterstaates – Anwälte, Richter etc. nicht zugunsten (wieder) der Industrie handeln können, ist das Volkstribunal angedacht, um bei Vergehen auch diese Brut loszuwerden.

Schmitz
Schmitz
Reply to  rudolf
28. April 2021 09:07

Weißt du nicht, dass die Regierungsmitglieder sakrosankt sind?

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