Wir haben am 26.06.2020 darüber berichtet („SPÖ macht ÖVP-Maskenaffäre zum Justiz-Fall“), dass die Oberösterreichische Gesundheitsholding im Auftrag des Landes Oberösterreich im Zuge der Corona-Krise der Schnauder & Partner GmbH einen Auftrag über EUR 4,5 Mio. erteilt und diese Gesellschaft teilweise sechsmal so viel wie andere Anbieter verlangt hat. Wir berichteten in diesem Zusammenhang auch darüber, dass die Produkte von Walter Schnauder in der ÖVP OÖ-Zeitung „Volksblatt“ beworben, sonst aber kein anderes Medium bekannt ist, indem die Produkte angepriesen wurden. Aus diesem Grund bestehe der Verdacht, dass es sich um Kick-Back-Zahlungen in Form überteuerter Inserate an die ÖVP-Zeitung handle. In diesem Zusammenhang zitierten wir aus einer Sachverhaltsdarstellung, in welcher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt eben dieser Verdacht zur weiteren Prüfung übermittelt wurde.“
Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Walter Schnauder und die Schnauder & Partner GmbH mangels Anfangsverdacht abgesehen. Der Verdacht, Walter Schnauder sowie die Schnauder & Partner GmbH haben im Zusammenhang mit einem Auftrag der Oberösterreichischen Gesundheitsholding über den Einkauf von Schutzausrüstung aus Anlass der Corona-Krise „Kick-Back-Zahlungen“ an die ÖVP oder das Medium „Volksblatt“ geleistet, hat sich sohin nicht erhärtet. Walter Schnauder sowie die Schnauder & Partner GmbH haben uns mitgeteilt, in Zusammenhang mit einem Auftrag der Oberösterreichischen Gesundheitsholding über den Ankauf von Schutzausrüstung aus Anlass der Corona-Krise keine „Kick-Back-Zahlungen“ an die ÖVP oder das Medium „Volksblatt geleistet“ zu haben.
Aha – da wurde wohl wieder das System “daschlogts es” eingesetzt.
Da wird die SPÖ einen Fortführungsantrag gestellt haben.